STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 101 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12417 Thema: Wohnungslosigkeit Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Sächsische Zeitung vom 10.01.2018 berichtet von Wohnungslosen in Berlin, unter denen viele Familien mit Kindern sind. Diese rekrutieren sich nicht nur aus Flüchtlingen, sondern entstammen immer öfter der deutschen Mittelschicht. Vielfach müssen Notunterkünfte diese besonders schutzlosen Menschen abweisen, weil die Kapazitäten nicht ausreichen . Auch der Bericht der Diakonie Sachsen zur Wohnungsnotfallhilfe spricht von eklatant steigenden Zahlen wohnungsloser oder potentiell von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auch wenn in Sachsen seit 2009 die Zahl der Obdachlosen von Landkreisen und kreisfreien Städten nicht mehr abgefragt wird: Hat die Sächsische Staatsregierung einen Überblick über die Entwicklung der Obdachlosigkeit seit 2015? Wenn es Zahlen gibt, bitte nach Jahren aufschlüsseln . Die Sächsische Staatsregierung hat keine validen Zahlen über die Entwicklung der Obdachlosigkeit seit 2015. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-18/175 Dres'den, (/1, März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 2: Gibt es valide Daten über obdachlose schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die entweder in Notunterkünften oder auf der Straße leben? Bitte gegebenenfalls seit 2015 nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten und Alter der Kinder /Jugendlichen aufschlüsseln. ln der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, die nach dem Neunten Kapitel des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (§§ 98 ff. SGB VIII) zu führen ist, werden die erfragten Daten nicht statistisch erfasst. Frage 3: Wie viele Notunterkünfte/Notübernachtungsstellen mit welcher Kapazität gibt es aktuell in Sachsen? Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten, Anzahl der Plätze , Art (z. B. für Männer, Frauen, Familien) und Träger aufschlüsseln. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Kenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsangelegenheiten wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht . Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn es geht in der Fragestellung allein um die Benennung und nähere AufschlüsseJung der in Sachsen vorhandenen Plätze zur Unterbringung von obdachlos gewordenen Personen. Frage 4: Wird aktuell Unterhaltsvorschuss an Familien mit Kindern ohne feste Wohnadresse gezahlt? Wenn ja, bitte nach Anzahl der Kinder und Landkreisen /kreisfreien Städten aufschlüsseln. Im Freistaat Sachsen gibt es keine Zahlfälle von Unterhaltsvorschuss an Mütter oder Väter ohne festen Wohnsitz (Quelle: Landesdirektion Sachsen). Frage 5: Wie viele Kinder wurden 2015 bis 2017 aus Familien, die in Wohnungslosigkeit geraten sind, herausgenommen? Bitte nach Jahr, Landkreisen/kreisfreien Städten und der Art der nachfolgenden Unterbringung aufschlüsseln. Zur Beantwortung der Frage kann als Indiz die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik , die nach dem Neunten Kapitel des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (§§ 98 ff. SGB VIII) zu führen ist, herangezogen werden. Diese erfasst die Anzahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen nach § 42 SGB VIII mit dem Grund Wohnungsprobleme sortiert nach Art der Beendigung der vorläufigen Schutzmaßnahme. Die Wohnungsprobleme Seite 2 von 3 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ umfassen unzureichende Wohnverhältnisse, Nichtsesshaftigkeit bzw. Obdachlosigkeit oder Trebe. Die erfragten Angaben sind bezogen auf die Jahre 2014 bis 2016 der Tabelle des Statistischen Landesamtes in der Anlage zu entnehmen. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Daten vor. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage zur Drs.-Nr. 6/12417 Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendlichemit dem Grund Wohnungsprobleme1l 2014 bis 2016 nach Art der Beendigung der Maßnahme Maßnahme endet mit ... 3) Kreisfreie Stadt Rückkehr zu Rückkehr sons- keine Üb. h I, Einleitung Einleitung Landkreis lnsgesamt2> dem/der in die Pfleerna me . . h . h tige durch ein , emer am- e~ie ensc er anschlie-Personen- gefamilie d I bulanten Hilfen außer- statio-Land ßende an eres . I sorgeberech- oderdas J d 1 Hilfe zur halb des nare Hilfe u en am . tigten Heim g Erziehung I Elternhauses Hilfe 2014 Chemnitz, Stadt 17 9 3 5 Erzgebirgskreis 3 Mittelsachsen 6 3 Vogtlandkreis 3 Zwickau 7 Dresden, Stadt 20 5 4 9 Bautzen 16 7 3 Görlitz 7 3 Meißen 7 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 7 3 Leipzig, Stadt 26 10 4 10 Leipzig Nordsachsen 7 4 Sachsen 126 45 6 9 8 27 9 28 2015 Chemnitz, Stadt 61 16 3 6 29 Erzgebirgskreis Mittelsachsen 9 5 Vogtlandkreis Zwickau 5 Dresden, Stadt 25 17 3 Bautzen 10 8 7 Görlitz 10 4 Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 9 4 3 Leipzig, Stadt 21 6 8 Leipzig 5 3 Nordsachsen 8 Sachsen 168 47 4 3 15 51 14 45 2016 Chemnitz, Stadt 6 3 Erzgebirgskreis 7 4 3 Mittelsachsen 4 Vogtlandkreis 15 9 4 Zwickau 13 10 Dresden, Stadt 37 13 13 9 Bautzen 16 9 5 Görlitz 3 Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt 40 18 12 8 Leipzig 5 Nordsachsen 16 7 7 Sachsen 164 61 4 11 66 13 22 · = Zahlenwert geheim zu halten 1) Wohnungsprobleme umfassen unzureichende Wohnverhällnisse, Nichtsesshaftigkeit bzw. Obdachlosigkeit, Trebe. 2) ohne Mehrfachzahlungen ©Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 3) Mehrfachzahlungen möglich 2018-03-07T12:12:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes