STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12434 Thema: Bündelung der Vorteile von Digitalfunk und moderner Smartphone -Technologie Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Antwort auf Drs. 6/11212, Frage 1 und 2, heißt es, die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) arbeite ‚derzeit intensiv an vorbereitenden Tätigkeiten für eine einfache und schnelle Realisierung von BOS-Breitbanddiensten`. Diese Anfrage will in Erfahrung bringen, woran es liegt, dass bisher noch keine Geräte und Technologien zum Einsatz kommen, welche die Vorteile von Digitalfunk und modernen Snnartphones verbinden, obwohl diese erhältlich wären." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde mit den Tätigkeiten zur Realisierung von BOS- Breitbanddiensten (welcher Brandbreite?) begonnen? Wann wird mit der endgültigen Realisierung gerechnet? Mobile Breitbandnetze sowie darauf aufbauende Dienste werden durch die sächsische Polizei seit der Einführung des Universal Mobile Telecommunications System (UMTS) im kommerziellen Mobilfunknetz der Vodafone GmbH im Jahr 2004 genutzt. Die Bandbreiten wurden entsprechend der technischen Verfügbarkeit des Netzbetreibers von 384 kbit/s (UMTS) im Jahr 2004 bis heute 500 Mbit/s (LTE Advanced) in einzelnen Basisstationen angepasst. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um ein sog. shared Medium handelt, weshalb die tatsächlich verfügbare Bandbreite von der Anzahl der Nutzer in der Basisstation sowie deren Nutzungsverhalten abhängig ist. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/49/59 Dresden, 12. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1U1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Brandschutz- und Rettungsdienstbereich nutzt nach Kenntnis der Staatsregierung ebenfalls die kommerziellen mobilen Breitbandnetze zur Realisierung von Diensten, wie beispielsweise die mobile Datenerfassung im Rettungsdienst. Details zum Zeitpunkt der Einführung welcher Datenrate sind nicht bekannt, da dies im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit durch die Kommunen selbst erfolgt. Dem Sächsischen Staatsministerium des Innern obliegt gemäß § 5 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz lediglich die Rechtsaufsicht. Insofern wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Die Nutzung derzeitiger kommerzieller Netze erfüllt jedoch nicht dauerhaft die Anforderungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) hinsichtlich der Verfügbarkeit und Sicherheit sowie den benötigten Funktionalitäten, um einsatzkritische Anwendungen realisieren zu können. Deshalb werden durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und eine Bund -Länder -Arbeitsgruppe seit 2016 vorbereitende Tätigkeiten für eine gemeinsame, bundesweit einheitliche und sichere Breitband -Infrastruktur für die BOS durchgeführt. Die Realisierung ist auf Grund derzeit noch fehlender technischer Leistungsmerkmale in den Mobilfunk -Spezifikationen und in der kommerziell verfügbaren Systemtechnik nicht vor dem Jahr 2025 zu erwarten. Frage 2: Welche Einzelschritte sind nötig, um die Vorteile von Digitalfunk und Smartphone in einem Gerät gebündelt für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und den Katastrophenschutz nutzen zu können? (Bitte mit Zeitschiene auflisten, wann welcher Einzelschritt geplant ist.) Für eine Verknüpfung von Digitalfunk und Smartphone sind zunächst die technischen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere müssen eine sichere Breitbandinfrastruktur (siehe Antwort auf die Frage 1) und ein zertifiziertes Endgerät (siehe Antwort auf die Frage 5) zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind organisatorische, betriebliche, einsatztaktische, sicherheitstechnische und wirtschaftliche Fragen zu klären. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Anforderungen an die zukünftigen Digitalfunkgeräte gibt es in Bezug auf Robustheit, Push -to -talk over Cellular, Übertragung von Textnachrichten, Bildern und Dateien, Nutzung von QR-Codes, Verlaufsfunktion, Empfang in abgelegenen Umgebungen sowie Datensicherheit? Die Anforderungen an die Digitalfunkgeräte werden durch die BDBOS und die Länder kontinuierlich betrachtet und im Rahmen der Fortschreibung der BOS- Interoperabilitätsrichtlinie festgelegt. Die in der Frage aufgeführten Anforderungen sind insofern ein Bestandteil der Betrachtung. Frage 4: Für welchen Zeitraum besteht eine Bindung an die Hersteller der aktuellen Geräte ? (Bitte einzeln auflisten!) Es besteht derzeit keine vertragliche Bindung an den derzeitigen Gerätehersteller. Eine Bindung ist insofern nur über teilweise noch bestehende Garantie- bzw. Gewährleistungen gegeben. Frage 5: Welche Hersteller kommen für die zukünftigen Digitalfunkgeräte in Frage? Gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 des BDBOS-Gesetzes dürfen im Digitalfunk BOS nur Endgeräte verwendet werden, die hierfür zertifiziert sind. Vor diesem Hintergrund kommen Hersteller von Funkendgeräten in Frage, welche ein gültiges Zertifikat der BDBOS auf Basis der BOS-Interoperabilitätsrichtlinie haben und sich erfolgreich an einem Vergabeverfahren beteiligen. frandlichen,Grüßen Prof Dr. oland Wöller Seite 3 von 3 2018-03-12T09:15:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes