STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12438 Thema: Versammlung in Plauen (Vogtlandkreis) am 30.12.2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Versammlung angemeldet? Für den 30. Dezember 2017 wurde in Plauen keine Versammlung angezeigt . In der Nacht vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 gegen 0:00 Uhr wurde die Polizeidirektion Zwickau telefonisch von Bürgern informiert, dass sich eine größere Personengruppe, fußläufig durch die Stadt Plauen bewege und lautstark Parolen skandiere. Die Einsatzkräfte des Polizeivollzugsdienstes (PVD) stellten eine Personengruppe von ca. zehn Personen fest, welche sich bei deren Eintreffen sofort unerkannt entfernte. Um 1:46 Uhr fiel den Einsatzkräften eine Personengruppe von ca. 15 Personen auf, welche mit einem Megafon lärmend in Erscheinung trat. Diese Personengruppe zerstreute sich um 1:55 Uhr selbstständig. Im Sachzusammenhang wurden Ermittlungen wegen des Verdachtes der Volksverhetzung eingeleitet . Eine Versammlungsanzeige lag diesbezüglich nicht vor. Frage 2: Wie viele Polizeibedienstete waren für die Absicherung der o.g. Versammlung eingesetzt? Es kamen im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Ereignissen zwölf Polizeibedienstete zum Einsatz. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/49/49 Dresden, 12. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Welche polizeilichen Maßnahmen (Personenfeststellungen, Verhaftungen, Videoüberwachung etc.) wurden im Umfeld der Versammlungen durchgeführt? (bitte nach Versammlungen getrennt aufführen) Es wurden im Zusammenhang mit dem genannten Sachverhalt eine Personalienfeststellung und eine Gefährderansprache durchgeführt. Frage 4: Wie lauteten die Auflagen für die Versammlungen und wie wurden diese begründet ? Entfällt. fefrehndlichen Grüßen_ Lt L Pitof.1Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-12T09:13:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes