STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINtSTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.51/7566 DresdenA . April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.:6/1244 Thema: Übernahme von Auszubildenden durch Landesbehörden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen. Der Begriff "Auszubildende" wurde im Sinne der Legaldefinition in § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 SächsPersVG bestimmt. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bzw. Absolventen von in anderen Rechtsverhältnissen durchgeführten Laufbahnausbildungen wurden dementsprechend nicht berücksichtigt. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen wurde hinsichtlich deren Dauer auf die in den Arbeitsverträgen geregelte Beschäftigungsdauer abgestellt, wobei im Falle von mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Arbeitsverträgen die Gesamtdauer der Arbeitsverhältnisse herangezogen wurde. Eine etwaige, nachträglich eingetretene Reduzierung der Beschäftigungsdauer (namentlich durch Kündigung oder Abschluss von Auflösungsverträgen) blieb ynberücksichtigt . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi .Sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Birte beim Empfang Wilhelm-ßuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? Frage 3: Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Die Fjiechtsstreitigkeiten wurden ausschließlich in demjenigen Jahr erfasst, in denen sie im e(steryRechtszug anhängig gemacht wurden. Mit eufidlichen Grüßen Markus Ulbii Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Anlage 1 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsische Staatskanzlei Frage 1 Fehlmeldung. Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Anlage 1 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium des Innern Frage 1 Rechtsgrundlage der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bzw. der Befristung Anzahl gesamt auf unbestimmte Zeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre § 9 SächsPersVG 6 6 § 19 TVA-L BBiG 13 3 12 1 4 3 0 36 TzBfG 6 8 0 0 2 0 16 andere Rechtsgrundlagen 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 19 9 20 1 4 5 0 58 Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Anzahl unterteilt nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anlage 1 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Frage 1 Rechtsgrundlage der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bzw. der Befristung Anzahl gesamt auf unbestimmte Zeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre § 9 SächsPersVG 6 6 § 19 TVA-L BBiG 0 1 0 0 0 0 0 1 TzBfG 36 11 6 2 0 0 55 andere Rechtsgrundlagen 11 0 0 0 0 0 0 11 Gesamt 17 37 11 6 2 0 0 73 Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Anzahl unterteilt nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anlage 1 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Frage 1 Rechtsgrundlage der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bzw. der Befristung Anzahl gesamt auf unbestimmte Zeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre § 9 SächsPersVG 8 8 § 19 TVA-L BBiG 0 0 0 0 0 0 0 0 TzBfG 0 1 2 0 0 0 3 andere Rechtsgrundlagen 1 0 0 0 0 0 0 1 Gesamt 9 0 1 2 0 0 0 12 Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Anzahl unterteilt nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anlage 1 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Frage 1 Rechtsgrundlage der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bzw. der Befristung Anzahl gesamt auf unbestimmte Zeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre § 9 SächsPersVG 9 9 § 19 TVA-L BBiG 0 0 0 0 0 0 0 0 TzBfG 7 9 0 0 0 0 16 andere Rechtsgrundlagen 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 9 7 9 0 0 0 0 25 Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Anzahl unterteilt nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anlage 1 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Frage 1 Rechtsgrundlage der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bzw. der Befristung Anzahl gesamt auf unbestimmte Zeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre § 9 SächsPersVG 2 2 § 19 TVA-L BBiG 0 0 0 0 0 0 0 0 TzBfG 6 5 0 0 0 0 11 andere Rechtsgrundlagen 3 0 0 0 0 0 0 3 Gesamt 5 6 5 0 0 0 0 16 Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Anzahl unterteilt nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anlage 1 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Frage 1 Rechtsgrundlage der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bzw. der Befristung Anzahl gesamt auf unbestimmte Zeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre § 9 SächsPersVG 11 11 § 19 TVA-L BBiG 0 3 0 0 0 0 0 3 TzBfG 12 33 1 0 1 0 47 andere Rechtsgrundlagen 18 0 0 0 0 0 0 18 Gesamt 29 15 33 1 0 1 0 79 Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Anzahl unterteilt nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anlage 1 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Frage 1 Rechtsgrundlage der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bzw. der Befristung Anzahl gesamt auf unbestimmte Zeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre § 9 SächsPersVG 6 6 § 19 TVA-L BBiG 42 0 4 0 0 0 0 46 TzBfG 39 12 1 1 0 1 54 andere Rechtsgrundlagen 26 0 0 2 2 0 0 30 Gesamt 74 39 16 3 3 0 1 136 Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Anzahl unterteilt nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anlage 1 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Frage 1 Rechtsgrundlage der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bzw. der Befristung Anzahl gesamt auf unbestimmte Zeit bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre § 9 SächsPersVG 4 4 § 19 TVA-L BBiG 11 6 5 0 0 0 0 22 TzBfG 25 77 2 4 2 1 111 andere Rechtsgrundlagen 16 0 1 0 0 0 0 17 Gesamt 31 31 83 2 4 2 1 154 Wie viele Auszubildende der Landesbehörden wurden seit 2010 nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für welche Dauer in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und getrennt nach Übernahme nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG, dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz - § 19 TVA-L BBiG bzw. nach dem Sächs. Personalvertretungsgesetz - § 9 SächsPersVG)? Anzahl unterteilt nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Anlage 2 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsische Staatskanzlei Frage 2 Fehlmeldung. Frage 3 Entfällt. Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? Anlage 2 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium des Innern Frage 2 Fehlmeldung. Frage 3 Entfällt. Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? Anlage 2 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Frage 2 Frage 3 Art 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Übernahme in ein Arbeitsverhältnis 1 Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis 0 Sonstige (z. B. Erledigung, Vergleich) 1 *) noch nicht entschieden Frage 2 (anhängige Rechtsstreitigkeiten) Frage 3 (darunter abgeschlossene Rechtstreitigkeiten) Anzahl Ergebnis Anzahl Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? Verwaltungsrechtsstreit 1 0 1 0 2*) 0 Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? Anlage 2 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Frage 2 Frage 3 Art 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Übernahme in ein Arbeitsverhältnis 1 Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis 0 Sonstige (z. B. Erledigung, Vergleich) 0 Frage 2 (anhängige Rechtsstreitigkeiten) Frage 3 (darunter abgeschlossene Rechtstreitigkeiten) Anzahl Ergebnis Anzahl Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? 0Verwaltungsrechtsstreit 0 1 0 0 0 Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? Anlage 2 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Frage 2 Fehlmeldung. Frage 3 Entfällt. Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? Anlage 2 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Frage 2 Frage 3 Art 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Übernahme in ein Arbeitsverhältnis 1 Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis 0 Sonstige (z. B. Erledigung, Vergleich) 1 Frage 2 (anhängige Rechtsstreitigkeiten) Frage 3 (darunter abgeschlossene Rechtstreitigkeiten) Anzahl Ergebnis Anzahl Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? 0Verwaltungsrechtsstreit 0 0 2 0 0 Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? Anlage 2 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Frage 2 Frage 3 Art 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Übernahme in ein Arbeitsverhältnis 0 Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis 0 Sonstige (z. B. Erledigung, Vergleich) 1 Frage 2 (anhängige Rechtsstreitigkeiten) Frage 3 (darunter abgeschlossene Rechtstreitigkeiten) Anzahl Ergebnis Anzahl Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? 0Verwaltungsrechtsstreit 0 0 0 1 0 Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? Anlage 2 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Frage 2 Fehlmeldung. Frage 3 Entfällt. Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? Anlage 2 Kleine Anfrage 6/1244 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Frage 2 Frage 3 Art 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Übernahme in ein Arbeitsverhältnis 0 Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis 0 Sonstige (z. B. Erledigung, Vergleich) 4 Frage 2 (anhängige Rechtsstreitigkeiten) Frage 3 (darunter abgeschlossene Rechtstreitigkeiten) Anzahl Ergebnis Anzahl Welche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Übernahme von Auszubildenden sind oder waren im o. g. Zeitraum anhängig (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und Jahren)? 0Verwaltungsrechtsstreit 1 3 0 0 0 Mit welchem Ergebnis sind die unter 2. genannten und bisher abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten ausgegangen? 6_1244_rs 6_1244_ew_Anlage1 SK SMI SMF SMJus SMK SMWK SMWA SMS SMUL 6_1244_ew_Anlage2 SK SMI SMF SMJus SMK SMWK SMWA SMS SMUL 2015-04-21T14:01:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes