STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/72-2018 Dresden, <(^^r~März2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Malcher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12445 Thema: Landesstipendien des Freistaates Sachsen - Nachfrage zu Drs 6/9912 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Graduiertenförderung des Freistaates Sachsen wurde mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2017/2018 erhöht. Ziel sollte eine Erhö hung der Grundförderung bei den Landesstipendien von 895 Euro auf 1350 Euro pro Monat ab Oktober 2017 sein. Außerdem wird sowohl bei REVOSax als auch auf den Webseiten der Universitäten noch immer die Landesstipendienverordnung von 2001 aufgeführt." Zertifikat seit 2007 audK berufundfamilie Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde der Beschluss des Haushaltsgesetzgebers für eine Er höhung des Landesstipendiengrundbetrages ab Oktober 2017 fristge mäß umgesetzt und falls nicht, welche Gründe haben dazu geführt? Der Beschluss des Haushaltsgesetzgebers für eine Erhöhung des Grundbe trages in der Sächsischen Landesstipendienverordnung ab Oktober 2017 wurde noch nicht abschließend umgesetzt. Im Rahmen des Normsetzungs verfahrens wurde deutlich, dass nicht allein die Beträge im Verordnungstext geändert werden können, sondern dass weiterer Änderungsbedarf am Norm text bestand. Zusätzlich war ein Förderkonzept zu erstellen. Es wird daher eine Neufassung der Sächsischen Landesstipendienverordnung vorgenom men. Hierzu bedurfte es mehrerer Abstimmungen mit dem SMF, da die Ver ordnung im Einvernehmen mit diesem zu erlassen ist. Ferner war das gesetz lich vorgesehene Anhörungsverfahren sowie die Normprüfung durch SMJus durchzuführen. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpiätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für aiie Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Frage 2: Wird der erhöhte Grundbetrag auch für Stipendiaten gewährt, die vor Ok tober 2017 ein Stipendium einwerben konnten und noch immer beziehen und wel che Gründe begründen gegebenenfalls eine Nichtgewährung? Der erhöhte Grundbetrag soll sowohl den Stipendiaten, die bereits das Stipendium er halten, als auch bei der Vergabe neuer Stipendien gewährt werden. Frage 3: Sollte es Unterschiede in den Grundförderungen geben: Wie viele Stipen diaten erhalten ein Landesstipendium mit einem Grundbetrag von 895 Euro und wie viele mit einem Grundbetrag von 1350 Euro? Es sind keine Unterschiede vorgesehen. Frage 4: Wie ist der Stand der Überarbeitung der Landesstipendienverordnung und welche Regelungen, abseits des Grundbetrages, sollen hierin neu getroffen oder verändert werden? Die Überarbeitung der Landesstipendienverordnung ist weitgehend abgeschlossen. Die Landesrektorenkonferenz (auf Grundlage des § 8 Absatz 3 Satz 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes), die Konferenz der Sächsischen Studentenräte (auf Grund lage des § 28 Satz 4 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes) sowie die Studen tenwerke Chemnitz-Zwickau, Dresden, Leipzig und Freiberg, die die Verordnung vollzie hen, wurden angehört. Der vorläufige Normprüfbericht des SMJus wurde durch SMWK mitgezeichnet. Neben der Änderung des Grundbetrags sind im Wesentlichen folgende Änderungen in der Sächsischen Landesstipendienverordnung vorgesehen: - Anpassung an das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz, - Anpassung an das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), - Regelung zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten und Berücksichtigung der Einkünfte des Stipendiaten, - Regelung, dass auch Graduiertenstudenten an Kunsthochschulen ein Stipendium erhalten können. Frage 5: Wann ist mit der überarbeiteten Landesstipendienverordnung zu rech nen? Es ist vorgesehen, dass bis zum Ende des ersten Quartals 2018 der Verordnungsentwurf unterschriftsreif vorliegt und die Verordnung im zweiten Quartal 2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden kann. ndlichen GrüßenMitf Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-03-05T14:57:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes