STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12458 Thema: Aufklärungsquote im Bereich der Jugendkriminalität Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Stellungnahme der Sächsischen Staatsregierung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE ,Erfahrungen, Ergebnisse und Perspektiven des sächsischen Modellprojektes ,Haus des Jugendrechts' in Leipzig' zu Drs. 6/11982 ist auf Seite 4 zu lesen: ,Daneben hat sich bereits jetzt eine erhebliche Verkürzung der Dauer der polizeilichen Ermittlungen gezeigt. Zudem konnte die Aufklärungsquote im Bereich der Jugendkriminalität von 73,3 Prozent im Jahr 2014 auf 93,2 Prozent im Jahr 2016 gesteigert werden."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Handelt es sich bei der Aufklärungsquote aus der Vorbemerkung um die Aufklärungsquote nach Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS)? Frage 2: Auf welches geographische Gebiet bezieht sich die Aufklärungsquote aus der Vorbemerkung? Frage 3: Sind in der Aufklärungsquote aus der Vorbemerkung auch ausländerrechtliche Verstöße enthalten? 911ff M773 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/54 Dresden, 13. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 wwvv.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Mk. AiMe 1111111111. Frage 4: Wie stellt sich die Aufklärungsquote aus der Vorbemerkung für den Zeitraum 2014, 2015 und 2016 ohne ausländerrechtliche Verstöße dar? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Es handelt sich um Daten aus der PKS ohne ausländerrechtliche Verstöße für die Zuständigkeitsbereiche der Polizeireviere Leipzig -Zentrum, Leipzig -Nord, Leipzig -Südost und Leipzig -Südwest. Die Aufklärungsquoten stellen sich im Sinne der Fragestellung wie folgt dar: 2014: 73,3 % 2015: 80,1% 2016: 93,2 % . Frage 5: Mittels welcher Methoden oder Sachverhalte wird bei einer unaufgeklärten Straftat das genaue Alter des Täters festgestellt und somit eine unaufgeklärte Straftat in den Bereich der Jugendkriminalität eingeordnet? Der Jugendkriminalität werden ausschließlich aufgeklärte Straftaten zugeordnet. yefr undlichpn Grüßen Prof. af Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-13T10:34:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes