SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12460 Thema: Schuleingangsphase-Zusammenarbeit zwischen vorschulischer Erziehung und Schule Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Zuweisungen von Unterrichtsstunden gibt es für die Schulen, die mit Kitas zusammenarbeiten? Gemäß der geltenden ,,Verwaltungsvorschrift Bedarf und Schuljahresablauf' werden Stunden für kooperative Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schuleingangsphase wie folgt zugewiesen: Grundschulen mit einzügiger Klassenstufe 1 Grundschulen mit zweizügiger Klassenstufe 1 Grundschulen mit dreizügiger Klassenstufe 1 Grundschulen mit vier- und mehrzügiger Klassenstufe 1 3 Stunden, 5 Stunden, 7 Stunden, 9 Stunden. Frage 2: An welchen Einrichtungen -Schule oder Kita - erfolgt die vorschulische Erziehung? Die Realisierung des Schulvorbereitungsjahres gehört gemäß Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) zu den Aufgaben der Kindertageseinrichtungen . § 2 Absatz 3 SächsKitaG lautet: "Die regelmäßige Gestaltung von Bildungsangeboten in Kindertageseinrichtungen hat dem Übergang in die Schule Rechnung zu tragen. Dazu wird im Kindergarten zur Schulvorbereitung, insbesondere im letzten Kindergartenjahr (Schulvorbereitungsjahr), vorrangig der Förderung und Ausprägung sprachlicher Kompetenzen, der Grob- und Feinmotorik, der Wahrnehmungsförderung und der Sinnesschulung Aufmerksamkeit geschenkt. ln diese Vorbereitung sollen im letzten Kindergartenjahr die für den Einzugsbereich zuständigen Schulen einbezogen werden. Die Kosten für zusätzliches Seite 1 von 2 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/43 Dresden, C)}-. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii -Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Personal zur Umsetzung der Schulvorbereitung werden den Gemeinden vom Freistaat Sachsen im Rahmen des Landeszuschusses nach § 18 Abs. 1 erstattet." Frage 3: Welche Schulen verwenden die Unterrichtsstunden statt für die vorschulische Erziehung für klassischen Unterricht? Die Schuleingangsphase umfasst gemäß § 5 Absatz 2 der Schulordnung Grundschulen die Anmeldung, die Schulaufnahmeuntersuchung, die Ermittlung des aktuellen Entwicklungsstandes und den Anfangsunterricht Sie ist damit ein Prozess, zu dem das Schulvorbereitungsjahr und die Klassenstufen 1 und 2 gehören. Kooperative Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schuleingangsphase werden vorrangig während des Schulvorbereitungsjahres realisiert, können aber auch im weiteren Verlauf der Schuleingangsphase erfolgen. Inwiefern Stunden für kooperative Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schuleingangsphase für den Unterricht verwendet werden, wird statistisch nicht erfasst. Frage 4: Wer finanziert den Transport der Kindergartenkinder in die Schulen? Hier gibt es keine zentrale Regelung, zumal kooperative Maßnahmen nicht zwingend eine Realisierung an den Grundschulen voraussetzen . Mit freundlichen Grüßen t w Seite 2 von 2 2018-03-08T14:19:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes