STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12461 Thema: Strafermittlungen anlässlich der Versammlungen rund um den 10. Februar 2018 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen welchen politischen Lagers haben an welchen Versammlungen /Blockaden/Kundgebungen am 10. Februar 2018 an welche Orten/Aufzugstrecken teilgenommen? Der Sächsischen Staatsregierung liegen folgende Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen vor: Art der Aktivität (Bezeichnung der Versammlung, Blockade etc.) extremistische Teilnehmer Ort der Aktivität (Startpunkt , Stadtteil oder Straßenname) Demonstration unter dem Motto ca. 520 Aufzugsstrecke ab „Vergesst niemals Dresden! Ge- Rechtsextre- Bahnhof Dresdendenkmarsch zu Ehren der Dres- misten Reick/Oskar-Röderdner Luftkriegstoten des 13. Feb- Straße 12 über die ruars 1945. Dresden -Gedenken Oskar -Räder -Straße, 2018" Winterbergstraße, (nachfolgend als „Vergesst nie- Rennbahnstraße, Bomals Dresden! — Gedenken denbacher Straße, 2018" bezeichnet) Zwinglistraße, Stübelallee , Karcherallee zum Basteiplatz. Beteiligung an Protesten und ca. 200 Versammlungsraum des Blockadeaktionen gegen einen Linksextremis- gegnerischen Aufzugs Aufzug „Vergesst niemals Dres- ten (siehe obere Zeile) den! — Gedenken 2018" Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/49/56 Dresden, 13. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6696 verwiesen. Frage 2: Welche Straftaten aufgrund welchen Sachverhalts wurden im Zusammenhang mit welchen Versammlungen/Blockaden/Kundgebungen an welchen Orten zu welcher Uhrzeit angezeigt oder registriert und in welchen Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes eingeleitet? (Bitte auch die Anzahl , politisches Lager der bekannten/unbekannten Beschuldigten angeben.) Es wird auf die Anlage und die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden im Zusammenhang mit den Versammlungen /Blockaden/Kundgebungen an welchen Orten aus welchen Gründen ausgesprochen ? Beim Versuch, eine Polizeiabsperrung im Bereich Zwinglistraße zu durchbrechen, kam es zu 18 Platzverweisen. Frage 4: Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit den Versammlungen /Blockaden/Kundgebungen aus welchen Gründen oder aufgrund welcher Straftaten festgenommen, in Gewahrsam genommen und von wie vielen Personen wurde die Identität aus welchen Gründen zu welcher Uhrzeit an welchen Ort festgestellt? Zur Gefahrenabwehr wurden um 16:35 Uhr im Bereich Zwinglistraße von 18 Personen und um 16:50 Uhr im Bereich Winterbergstraße/Rennplatzstraße von 37 Personen die Identität festgestellt. Frage 5: Welche polizeilichen Mittel unmittelbaren Zwangs kamen aus welchen Gründen gegen welche Personengruppe zu welchem Zeitpunkt zum Einsatz? Beim Versuch, mit Gewalt die polizeiliche Absperrung zu durchbrechen und zum Aufzug „Vergesst niemals Dresden! — Gedenken 2018" zu gelangen, wurden im Zeitraum von ca. 16:35 Uhr bis ca. 17:00 Uhr einfache körperliche Gewalt, das Reizstoffsprühgerät und der Einsatzmehrzweckschlagstock eingesetzt. f ia l ichr Grürn Prof. Dr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/12461 Ermittlungs- Tat- Versammlung/ Sachverh alt Ort Datum, verfahren/ verdächtigeKundgebung Zeit Straftat- (TV) bestand „Vergesst niemals verbotener Gegenstand Dresden, 10.02.2018, § 28 1 Dresden! — Gedenken Wiener Platz ca. 13:10 Uhr SächsVersG 2018" unbekannt verbotener Gegenstand Dresden, 10.02.2018, § 52 WaffG 1 Wiener Platz ca. 15:15 Uhr Protest oder Gegenaktion Versammlungsstörung Dresden, 10.02.2018, § 22 1 gegen Aufzug „Vergesst Bodenbacher Straße ca. 16:10 Uhr SächsVersG niemals Dresden! — Gedenken 2018" Protest oder Gegenaktion Sitzblockade Dresden, 10.02.2018, § 28 1 gegen Aufzug „Vergesst Vermummung Winterbergstraße/Rennplatzstraße ca. 16:10 Uhr SächsVersG niemals Dresden! — Versammlungsstörung Gedenken 2018" Protest oder Gegenaktion Sitzblockade Dresden, 10.02.2018, § 28 1 gegen Aufzug „Vergesst Vermummung Winterbergstraße/Rennplatzstraße ca. 16:10 Uhr SächsVersG niemals Dresden! — Versammlungsstörung Gedenken 2018" Protest oder Gegenaktion Beleidigung zum Nachteil Dresden, 10.02.2018, § 185 StGB unbekannt gegen Aufzug „Vergesst von Polizeibeamten Stübelallee/Karcherallee ca. 16:37 Uhr niemals Dresden! — , Gedenken 2018" Protest oder Gegenaktion Sitzblockade Dresden, 10.02.2018, § 28 1 gegen Aufzug „Vergesst Vermummung Winterbergstraße/Rennplatzstraße ca. 16:10 Uhr SächsVersG niemals Dresden! — Versammlungsstörung Gedenken 2018" Protest oder Gegenaktion Sitzblockade Dresden, 10.02.2018, § 28 1 gegen Aufzug „Vergesst Vermummung Winterbergstraße/Rennplatzstraße ca. 16:10 Uhr SächsVersG niemals Dresden! — Versammlungsstörung Gedenken 2018" Seite 1 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/12461 Protest oder Gegenaktion Beleidigung zum Nachteil Dresden, 10.02.2018, § 185 StGB 1 gegen Aufzug „Vergesst von Polizeibeamten Tiergartenstraße/Oskarstraße ca. 17:24 Uhr niemals Dresden! — Gedenken 2018" unbekannt mehrere unbekannte TV Dresden, 10.02.2018, § 224 StGB unbekannt greifen Seidnitzer Weg/Otto-Mohr-Straße ca. 19:20 Uhr Versammlungsteilnehmer mit Schlagstöcken an unbekannt Beschädigung Dienst -Kfz unbekannt 10.02.2018, § 303 StGB unbekannt ca. 18:45 Uhr Seite 2 von 2 2018-03-13T10:37:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes