SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12466 Thema: Nachfrage zu Drucksache 6/8811 - Zuweisungen zum Ausgleich besonderen Bedarfs (SächsFAG § 22) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Bearbeitungsstand haben die in der Übersicht als noch „offen" gelisteten Anträge auf Bedarfszuweisungen gem. § 22 SächsFAG? Die Anträge der Gemeinden Boxberg und Weißwasser wurden abschließend beschieden. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Anträge der Gemeinden Elsterheide und Spreetal wurden durch die beiden Gemeinden und das Landratsamt Bautzen nachqualifiziert. Die neu vorgetragenen Sachverhalte werden derzeit geprüft und es ist ein abschließendes Gespräch mit dem Landratsamt Bautzen vorgesehen. Danach wird über die beiden Anträge entschieden. SSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/26/4- 2018/8408 Dresden, /l 4' . März 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Frage 2: Zu Frage 3 der Drucksache: Welchen Kommunen wurde der Antrag nicht oder nur teilweise und mit welchen Begründungen gewährt? Der Antrag der Gemeinde Boxberg auf Gewährung einer Bedarfszuweisung gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 SächsFAG wurde abgelehnt. Zum einen erfolgt durch den Finanzausgleich ein Ausgleich der Steuerausfälle zu 75 Prozent über die Schlüsselzuweisungen . Zum anderen konnte die Gemeinde die Steuerausfälle - insbesondere angesichts ihrer hohen Rücklagen - aus eigener Kraft decken, so dass ein Rückgriff auf die Solidargemeinschaft der sächsischen Kommunen nicht angezeigt und rechtlich auch nicht möglich war. Wie andere „Vattenfall-Gemeinden" erhielt Boxberg jedoch eine Bedarfszuweisung nach § 22 Abs. 2 Nr. 10 SächsFAG („Projekt-Förderung"). Im Fall der Gemeinde Boxberg belief sich diese auf 266.809 EUR. Der Antrag der Gemeinde Weißwasser auf eine Bedarfszuweisung für die Förderung eines Gutachtens in Höhe von 44.967 EUR gemäߧ 22 Abs. 2 Nr. 1 SächsFAG wurde abgelehnt. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Weißwasser für die Finanzierung des Gutachtens ausreichend war und überdies die Zuschlagserteilung für das Gutachten bereits vor Bescheidung erteilt wurde und damit der förderschädliche Tatbestand des vorzeitigen Maßnahmebeginns vorlag. Wie andere „Vattenfall-Gemeinden" erhielt Weißwasser jedoch eine Bedarfszuweisung nach § 22 Abs. 2 Nr. 10 SächsFAG („Projekt-Förderung"). Im Fall der Gemeinde Weißwasser belief sich diese auf 85.561 EUR. Diese Mittel können auch für die Finanzierung des Gutachtens eingesetzt werden. Frage 3: Zu Frage 5 di!r Drucksache: Welche der in der Übersicht gelisteten Antragssteller haben Widerspruch gegen Bescheide eingelegt mit welchem Ausgang und welcher Begründung? Frage 4: Zu Frage 5 der Drucksache: Welche der in der Übersicht gelisteten Antragssteller haben gegen ergangene Bescheide geklagt und mit welchem Ergebnis? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Die in der Übersicht gelisteten Antragsteller haben gegen ergangene Bescheide weder Widerspruch noch Klage erhoben. Mit freundlichen Grüßen l~tfJ Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 2018-03-14T19:04:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes