STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1247 Thema: Barrierefreiheit und öffentliche Förderung für den Bahnhof Grimma (Landkreis Leipzig) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/2-2015/ Dresden' 2 1, m. 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Wie die Döbelner Allgemeine Zeitung (DAZ) vom 11.03.2015 berichtete, wurde am Bahnhof Grimma mit 200.000 Euro der Bahnsteig 2 barrierefrei auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Hier halten jedoch nur in den seltensten Fällen auch Züge. „Das teure Stück [...] wird kaum genutzt und keiner will die Schuld an dem Dilemma übernehmen." heißt es wortwörtlich in der Presseberichterstattung. Der ständig genutzte Bahnsteig 1 ist hingegen bis heute nicht barrierefrei.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audlt bcriifundfamihe Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen 1, 3 und 4 erfolgte auf Basis von Informationen des zuständigen Aufgabenträgers für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL). Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Fragei: Welche Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sowie welcher zuständigen Genehmigungsbehörden gab es wann mit welchen Beteiligten zu Planung und Bau der neuen Bahnsteige am Bahnhof Grimma? (Chronologische Auflistung der Beteiligten und der Abstimmungsschritte erbeten.) Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Neubau des Bahnsteiges 2 am Bahnhof Grimma (Bf Grimma ob Bf) war Bestandteil der Gesamtmaßnahme Elektronisches Stellwerk (ESTW) Muldental. Die Errichtung des ESTW als entscheidendes wirtschaftliches Element für die Erhaltung der Strecke Leipzig - Borsdorf - Grimma - Döbeln wurde vom ZVNL unterstützt. Erste Abstimmungen des ZVNL mit den zuständigen Geschäftsbereichen der DB AG zum Umbau des Bahnhofes Grimma fanden bereits 2006 statt. Bereits in Planabstimmungsgesprächen mit der DB AG hatte der ZVNL gefordert, den verbleibenden Hausbahnsteig barrierefrei auszubauen. Im Planfeststellungsverfahren (Herstellung des Benehmens) hatte der ZVNL 2011 dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mitgeteilt, dass im Bahnhof Grimma laut SPNV-Fahrplan keine Zugkreuzungen erforderlich seien. Anstelle eines neuen Bahnsteigs 2 wurde der barrierefreie Ausbau des Hausbahnsteigs präferiert. Ungeachtet dessen errichtete die DB AG schlussendlich den Bahnsteig 2. Frage 2: Wann, auf welcher Grundlage, mit welchen Zweckbindungen über welche Zeiträume und in welchem Umfang hat der Freistaat Sachsen bisher Gelder für den Ausbau der Bahnsteige am Bahnhof Grimma zur Verfügung gestellt bzw. plant noch die zur - Verfügung - Stellung weiterer Gelder? (Auflistung der einzelnen Tranchen, der Entscheidungsgrundlagen, der Zweckbindungen und ihrer Zeiträume sowie der Gesamtsummen vergangener und künftiger Förderung erbeten.)? Der Freistaat Sachsen hat für den Ausbau der Bahnsteige am Bahnhof Grimma keine Fördermittel zur Verfügung gestellt. Frage 3: Wer entscheidet unter Einbeziehung welcher weiteren Zuständigen, wie häufig der sanierte barrierefreie Bahnsteig 2 bzw. der nicht barrierefreie Bahnsteig 1 am Bahnhof Grimma durch Bahnhalte genutzt werden? Grundsätzlich wird die Nutzung der jeweiligen Bahnsteige durch Zughalte im Rahmen der Bahnhofsanordnung der DB AG festgelegt. Der ZVNL kann diesbezüglich lediglich Wünsche Vorbringen. Frage 4: Unter welchen Voraussetzungen könnte der neue Bahnsteig 2 regelmäßig für Bahnhalte am Bahnhof Grimma genutzt werden? Der Bahnsteig 2 könnte regelmäßig für einen Teil der SPNV-Verkehrshalte genutzt werden. Frage 5: Welche konkreten Planungen und Finanzierungsmöglichkeiten existieren, um den stark genutzten Bahnsteig 1 barrierefrei umzugestalten und welche weiteren Ausbaumaßnahmen und Ertüchtigungen der Gleisanlagen und/oder der Bahnsteige am Bahnhof Grimma sind derzeit in Pla-nung/Vorbereitung? (Ggf. Auflistung der Planungs- und Realisierungszeiträume erbeten.) Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM SACHSEN Freistaat Im Rahmen der LuFV-Ländergespräche des SMWA mit den SPNV-Aufgabenträgern (Zweckverbänden) und den Geschäftsbereichen der DB AG wurde die Maßnahme „Grimma ob. Bf. Hausbahnsteig“ auf Initiative des ZVNL bereits 2013 in die LuFV-Liste Sachsen aufgenommen. Die DB Station&Service AG sollte hierzu 2014 eine entsprechende Aufgabenstellung vorlegen und die Aufnahme in die Mittelfristplanung veranlassen. Ohne Angabe von Gründen erklärte im Oktober 2014 die DB Station&Service AG, dass die Maßnahme in einen anderen Mittelfristzeitraum verschoben wurde. Zum aktuellen Planungsstand der DB Station&Service AG für einen barrierefreien Ausbau des Hausbahnsteiges liegen sowohl dem Freistaat Sachsen als auch dem ZVNL keine Informationen vor. Mit fmundlir.hen Grüßen Seite 3 von 3