SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STMTSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtags Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Pla|z 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRLiNE) Drs.-Nr.: 6112471 Thema: Maßnahmepaket des Kabinetts vom 8. Februar 2018 zu "Unser Plan für Sachsen" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lm ,,Zusammenfassenden Überblick über die im Kabinett am 8. Februar 2018 beschlossenen Maßnahmen" ist unter Punkt 7 eine Überprüfung der Standortkonzeption im ländlichen Raum vorgesehen. Wann und anhand welcher Kriterien wurde/wird diese Uberprüfung mit welchem (Zwischen-) Ergebnis vorgenommen? ln dem in Bezug genommenen Punkt 7 ist keine ,,Uberprüfung der Standortkonzeption im ländlichen Raum" vorgesehen, vielmehr wird ,,þ Rahmen der Standortkonzeption" geprüft, ob und inwiefern es im ländlichen Raum Nachsteuerungsbedarf gibt. Auf Basis der Lageentwicklung und der aktuellen Schwerpunkte wird überprüft, ob punktuell moderate Veränderungen innerhalb des bestehenden Standortkonzeptes vorzunehmen sind. Frage 2: ln Punkt l5 ist von einem sog. Stellenplafonds die Rede, unter dessen Beachtung eine aufgabenkonkrete Personalbedarfsplanung durchzuführen ist. Um welche konkrete von wem festgelegte Stellenobergrenze handelt es sich dabei? Der Stellenplafond beschreibt die Anzahl aller Stellen des Haushaltsjahres. Neben Stellen des Personalsoll A, B, und C wird dabei auch das sog. ,,Sonstige Arbeitsvolumen" einbezogen. Durch Veränderungen im Aufgabenbestand, in der Effizienz der Aufgabenerledigung, aber auch durch demografische Entwicklungen werden auch künftig Anpassungen erforderlich, die aufgabenkonkret im jahresbezogenen Stellenplan abgebildet werden. Als fester Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens zum (Doppel-) Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051t32t717- 2018t14279 Dresden, 7 Mä22018 Dle Kampagne des Freistaates Sachsen, Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. SO G€HT sAcHstscH Seite I von 3 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Haushalt erfolgt die abschließende Festlegung des Stellenplans durch den Sächsischen Landtag. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der geplanten Ausbildungsoffensive getroffen? ln den Jahren 2019 bis 2030 sollen an staatseigenen Ausbildungsstätten (Ausbildungszentrum Bobritzsch, Hochschule Meißen, Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen, Staatsbetrieb Sachsenforst) für die sog. Laufbahnausbildung jährlich insgesamt 550 Anwärter / Auszubildende eingestellt werden. Dies bedeutet einen Aufwuchs um 329 Anwärter I Auszubildende pro Ausbildungsjahrgang, d. h. eine Steigerung auf das 2,5-fache der aktuellen Ausbild ungskapazität. Diese Ausbildungsoffensive soll mit folgenden Maßnahmen untersetzt werden: o Zur Sicherstellung der Ausbildung der Anwärter / Auszubildenden werden mitdem Doppelhaushalt 201912020 bei den staatseigenen Ausbildungseinrichtungen die erforderlichen personellen, baulichen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen. o Die Erforderlichkeit der Wiedereinführung der Laufbahnausbildung der LG 1.2 Al lgemei ne Venrualtu ng wi rd vertiefend geprüft. . Die zur Deckung des Ausbildungsbedarfs für die LG 2.1 der Fachrichtung Feuenruehr erforderlichen Voraussetzungen an der LFS werden bis zum 1. April 2019 geschaffen. . Durch Abstimmung der Ressorts mit dem SMF im Haushaltsverfahren soll zudem sichergestellt werden, dass die grundsätzliche Übernahme geeigneter Absolventen durch den jeweiligen Stellenplan abgesichert ist. . Zur Absicherung der staatlichen Ausbildung für den kommunalen Bereich wird mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine umfassende Konzeption abgestimmt. o Unter Berücksichtigung permanenter Aufgaben-,. Prozess- und Strukturanpassungen wird der Ausbildungsbedarf des Offentlichen Dienstes Sachsens im Jahr 2Q21 evaluiert. Die konzeptionell vorgesehenen Maßnahmen werden im Rahmen der Feinplanung weiter konkretisiert sowie in das laufende Haushaltsaufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 20 1 912020 einfließen. Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen steht überwiegend unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel und Stellen durch den Haushaltsgesetzgeber. Seite 2 von 3 . SÄcHSIScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche Maßnahmen und lnvestitionen in welcher Höhe sind vom ,,lnvestitionspakt Feuerurehr" (Punkt l7) umfasst? Der lnvestitionspakt Feuenruehr setzt sich aus einer Summe von 200 Mio. Euro für die nächsten fünf Jahre zusammen. Hierdurch sollen auf Grundlage der RLFw die Feuerwehrinvestitionen erhöht und verstetigt werden. Sammelbeschaffungen sollen ebenfalls ermöglicht werden. ln der Summe von jährlich 40 Mio. Euro sind 21 Mio. Euro Brandschutzmittel aus FAG- Mitteln inkludiert. Somit werden jährlich zusätzlich l9 Mio. Euro bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen dr Oliver Schenk \A- /*"x- Seite 3 von 3 2018-03-14T13:23:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes