STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12472 Thema: Blockierte Rettungsleitstelle beim Sturm „Friederike" in Hoyerswerda Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der MDR berichtete am 9. Februar 2018 unter dem Titel ,Bei Notruf — Warteschleife: Blockierte Rettungsleitstelle in Hoyerswerda', dass die Integrierte Regionalleitstelle in Hoyerswerda die Rettungseinsätze aufgrund der vielen Notrufe nur unzureichend koordinieren konnte. So seien gleich zwei Feuerwehren an einen Einsatzort geschickt worden, während in anderen Fällen die Koordinierung zusammengebrochen sei, weil Digitalfunk oder Fax nicht funktioniert hätten. Der Amtsleiter Katastrophenschutz Görlitz wird damit zitiert, dass bei solchen Flächenlagen wie beim Sturm ‚Friederike' eine zentrale Leitstelle den Einsatz von Rettungswagen, Feuerwehren und Technischem Hilfswerk nicht mehr koordinieren könne." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Laut Auskunft der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Ostsachsen in Hoyerswerda wurde die Koordinierung der Einsätze in keinem Fall eingestellt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine weiteren Erkenntnisse vor, weshalb von einer weiterführenden Beantwortung abgesehen wird. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall. Die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der Landkreise und Kreisfreien Städte im Rahmen ihrer • L OMI I r Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/49/61 Dresden, 14. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSIV11N1STER1UM DES INNERN feiP=MD Zuständigkeit für den Brandschutz, die nach § 11 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz , Rettungsdienst und Katastrophenschutz die Pflicht der Errichtung und Unterhaltung von Leitstellen haben. Sie nehmen den Betrieb der Leitstellen als Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Frage 2: In wie vielen vergleichbaren Fällen haben die Integrierten Regionalleitstellen in Sachsen im Sturm „Friederike" und zu welchen sonstigen Anlässen 2018 keine Koordinierung der Einsätze übernehmen können und an wen abgegeben? Von keiner IRLS wurde die Koordinierung der Einsätze eingestellt und abgegeben. Frage 3: Inwieweit war bei der Einführung der Integrierten Regionalleitstellen in Sachsen vorgesehen, dass sog. Landfunkstellen (Befehlsstellen) parallel vorgehalten werden müssen, um die Einsatzlage zu bewältigen? Bei der Einführung der IRSL in Sachsen war bereits vorgesehen, ortsfeste Landfunkstellen vorzuhalten, da bereits vor Einrichtung des Digitalfunks, also im Analogfunk, Landfunkstellen bestanden, um Lagen mit einem erhöhten Einsatzaufkommen zu bewältigen . Frage 4: Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung und hat die Staatsregierung bereits getroffen, um das Konzept der Zentralen Regionalleitstellen in Flächenlagen umzusetzen , insbesondere wie wird gewährleistet, dass es keine Ausfälle in der Koordinierung größerer Einsatzlagen kommt? Mit der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPV0) hat die Staatsregierung Regelungen zu Leitstellen getroffen, die auch technische und organisatorische Maßnahmen im Falle größerer Schadenslagen beinhalten. Durch die gemäß § 19 Abs. 3 SächsLRettDPV0 zusätzlich vorgehaltenen Arbeitsplätze für Disponenten i. V. m. den am Standort der IRLS vorgehaltenen ausreichend qualifizierten hauptamtlichen Kräften gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 SächsLRettDPV0 ist eine Aufwuchsfähigkeit im Falle größerer Schadenslagen, wie z. B. Flächenlagen, gegeben. Diese Forderungen sind nach Kenntnisstand der Staatsregierung in allen IRLS umgesetzt . Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN Frage 5: Wie viele Landfunkstellen bestehen im Freistaat Sachsen und inwieweit fördert der Freistaat Sachsen die Einrichtung von Landfunkstellen und den Einsatz des Personals in diesen Einrichtungen? Im Freistaat Sachsen bestehen derzeit 130 ortsfeste Landfunkstellen im BOS- Digitalfunk. Hinsichtlich der Förderung der Einrichtung wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6799 verwiesen. Der Einsatz des Personals wird vom Freistaat Sachsen nicht gefördert. Insofern wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6799 verwiesen. 9-79undlieen9rüßen ro . Dr g a . Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-03-14T13:33:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes