STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/680 - KLR SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel und Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6112476 Thema: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses - Nachfrage zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel in Drs. 6112007 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,nln der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage nach dem Stand der Ermittlungen wegen der Weitergabe ¡nterner Dokumente der Polizei an d¡e NPD Leipzig ist in Drs. 6112007 zu lesen: ,,Das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der in der Vorbemerkung genannten lnformationsweitergabe von polizeilichen Daten wurde m¡t Verfügung vom 15. September 2017 gemäß S 170 Abs. 2 SIPO eingestellt . [...] Gegen zwei Polizeibeamte bestand der Anfangsverdacht, am 11. Januar 2016 mit einer pr¡vaten Kamera zum¡ndest ein Foto von anlässlich e¡ner Kontrolle sichergestellten Gegenständen gefertigt und dieses an eine bisher unbekannte Person weitergegeben zu haben , welche das Bild zunächst auf dem Twitter-Account der NPD und dann auf dem Twitter-Account der,LEGlDA-Bewegung' eingestellt hat. Dresden, ^Z.Mät22018 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresdên Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lür eleklronisch signierte sow¡e f ür verschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur über das Elektronische Gsr¡chts- und Verwaltungspostfach; nähere lnlormationen unter ww.egvp.deSeite 1 von 3 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIW lm Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen konnte der Tatverdacht jedoch letztlich nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichtet werdenn so dass das Verfahren gemäß S 170 Abs. 2 SIPO einzustellen war." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lst das Foto von anlässlich einer Kontrolle sichergestellten Gegenständen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungstätigkeit angefertigt und verwendet worden? Frage 2: Wurde dieses Foto während der Verkehrskontrolle aufgenommen oder in einem geschlossenen Raum? (Wenn bekannt bitte mit Angabe des Ortes!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Foto wurde im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Straftat gemäß $ 52 Abs. 3 Watfengesetz (WatfG) während der Verkehrskontrolle am 11. Januar 2016 vor Ort gefertigt und im Rahmen des Ermittlungsverfahrens verwendet. Frage 3: Konnte den Polizeibeamten aus der Vorbemerkung nachgewiesen werdenn dass sie dieses Foto angefertigt haben, wenn nein wurden diesbezüglich Ermittlungen gegen unbekannt eingeleitet bzw. abgeschlossen? Ein entsprechender Tatnachweis konnte nicht geführt werden. Das Ermittlungsverfahren wurde mit Verfugung vom 15. September 2017 gemäß g 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (SIPO) eingestellt. Auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6112007 nehme ich insoweit Bezug. Gesonderte Ermittlungen gegen Unbekannt wurden nicht eingeleitet, Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I E-I\HttìHI ravJI \(ry Frage 4: Konnten den Polizeibeamten aus der Vorbemerkung nachgew¡esen werden, dass sie dieses Foto an Dritte weitergegeben haben, wenn nein wurden diesbezüglich Ermittlungen gegen unbekannt eingeleitet bzw. abgeschlossen? Ein entsprechender Nachweis konnte nicht geführt werden. Auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6112007 nehme ich insoweit Bezug. Gesonderte Ermittlungen gegen unbekannt wurden nicht eingeleitet. Frage 5: Wurden die Polizeibeamten aus der Vorbemerkung aufgrund der Anfertigung bzw. Weitergabe des Fotos dienstrechtlich belangt und wenn ja in welcher Weise? Die eingeleiteten Disziplinarverfahren wurden eingestellt Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-03-13T15:26:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes