STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12477 Thema: Geplante und durchgeführte Straftaten von Anhängern des sog. „Islamischen Staates" (IS) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aktuell wird von Sicherheitsbehörden und Medien vermehrt von geplanten und auch durchgeführten Straftaten von in Deutschland lebenden und (auch) in Sachsen agierenden Anhängern des IS berichtet, dies neben bzw. ggf. auch in Verbindung mit dem sog. Rückkehrer- Netzwerk des IS. In einem Beitrag des MDR vom 12.02.2018 wird dahingehend u. a. ausgeführt, dass Ende Januar Wohnungen in Sachsen durchsucht und mehrere Personen verhaftet worden seien. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 12.02.2018 seien an diesem Tag zwei weitere Wohnungen in Sachsen durchsucht worden und Beweismittel sichergestellt. Es werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verabredung eines Raubmords geführt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren werden gegen wie viel Anhänger /Unterstützer des sog. „Islamischen Staates" (IS) in Sachsen wegen welcher Tatvorwürfe aktuell geführt, welche Ermittlungsverfahren wurden mit welchen Ergebnissen in der Vergangenheit geführt und wie viele Personen befinden sich wegen aktuell oder bisher geführter Verfahren in diesem Bereich in Haft? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/62 Dresden, 14. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN In Sachsen wurden bzw. werden seit 2014 gegen 36 Beschuldigte mit einem Bezug zum sog. „Islamischen Staat" entsprechende Ermittlungsverfahre« wie folgt geführt: Jahr Anzahl (Tatvorwurf) Verfahrensstand (Anzahl) 2014 2 (§ 89a StGB) Einstellung gemäß § 154f StPO (1) Einstellung gemäß § 47 JGG (1) 2015 1 (§ 89a StGB) Einstellung gemäß § 154f StPO (1) 1 (§ 129b StGB) Vorlage/Übernahme an GBA (1) 2016 2 (§ 89a StGB) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO (2) 2 (§ 89b StGB) Vorlage/Übernahme GBA (6) 4 (§ 129b StGB) 2017 1 (§ 89a StGB) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO (1) 1 (§ 91 StGB) Vorlage/Übernahme GBA (13) 1 (§§ 130, 131 StGB) Anhängig bei Staatsanwaltschaft (5) 20 (§ 129b StGB) Anklage zum Jugendschöffengericht (1) 1 (§ 267 StGB) Anklage zum Oberlandesgericht (1) 2018 3 (§ 129b StGB) Vorlage/Übernahme GBA (1) Anhängig bei Staatsanwaltschaft (2) Anlässlich der o. g. Ermittlungen sind derzeit zwei Beschuldigte und zwei weitere Beschuldigte in anderer Sache inhaftiert. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wie viele und welche Ermittlungsverfahren im o. g. Kontext außerhalb Sachsens geführt werden? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Die Staatsregierung ist nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft gegenüber dem Landtag und den Abgeordneten verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Dies ist hier nicht der Fall, denn die Frage betrifft insoweit den Verantwortungsbereich der Bundesregierung und anderer Landesregierungen . Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Verbindungen von Anhängern /Unterstützern des IS zu Strukturen der in Sachsen agierenden Organisierten Kriminalität bzw. in wie fern sind diese Personen selbst Teil davon und inwiefern gibt es, falls dies nicht der Fall sein sollte oder darüber keine Informationen vorliegen, Erkenntnisse über Kontakte zu bestimmten Tätergruppen außerhalb der OK mit welchen Kriminalitätsbereichen in Sachsen? 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben aufgrund der teilweise noch laufenden Bearbeitung ggf. Änderungen unterliegen, dass ein und dieselbe Person mehrfach als Beschuldigter erfasst sein und dass sich ein Ermittlungsverfahren auch gegen mehrere Beschuldigte richten kann, sodass die tatsächliche Anzahl der diesbezüglichen Ermittlungsverfahren ggf. geringer sein kann. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass in der Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren auch Fälle enthalten sind, die vom Generalbundesanwalt (GBA) übernommen oder von dort aus an sächsische Strafverfolgungsbehörden abgegeben wurden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN Im Rahmen der o. g. Ermittlungsverfahren haben sich bislang keine diesbezüglichen Erkenntnisse ergeben. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung allgemein zu den Herkunftsländern von Anhängern/Unterstützern des sog. „Islamischen Staates" (IS) in Sachsen und sind Personen aus diesem Kreis als Gefährder in Sachsen eingestuft? Wenn ja, in welchen Größenordnungen? Die o. g. Beschuldigten stammen vorrangig aus Syrien, im Weiteren aus Deutschland, Marokko, dem Irak, Tunesien, Kasachstan, dem Libanon, Libyen und der Türkei. Hinsichtlich der Einstufung von Gefährdern wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/12282 verwiesen. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, inwiefern Anhänger /Unterstützer des sog. „Islamischen Staates" (IS) in Sachsen diesen finanziell unterstützen und durch welche Handlungen dies geschieht? Hierzu haben sich im Zuge der o. g. Ermittlungsverfahren bislang keine Erkenntnisse ergeben. ljedlic ?Grüßen •Ptof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-03-14T13:27:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes