STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12478 Thema: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit Bezug zu Karnevalveranstaltungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen welcher Straftaten von wie vielen Männern und Frauen in Bezug mit Karnevalveranstaltungen 2017 und 2018 in Sachsen eingeleitet? Vorbemerkung: Straftaten im Zusammenhang mit Karnevalsveranstaltungen werden nicht statistisch auswertbar erfasst. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle Ermittlungsverfahren der Jahre 2017 und 2018 händisch ausgewertet werden, ob IBL MIM 113err Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/63 Dresden, 14. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Mk. 011M11 r77311r e7773 sie sich im Zusammenhang mit Karnevalsveranstaltungen ereignet haben. Allein für das Jahr 2017 wären dies ca. 300.000 Straftaten. Das für eine solche Recherche erforderliche Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Um dennoch eine möglichst weitgehende Annäherung an das Begehren des Fragestellers zu erreichen und damit auch dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue gerecht zu werden, wurde eine sogenannte Freitextrecherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen mit Stand vom 16. Februar 2018 nach Straftaten im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 16. Februar 2018 mit den entsprechenden Schlagwörtern „Karneval" bzw. „Fasching " im Kurzsachverhalt durchgeführt. Da es sich bei den Schlagwörtern nicht um Pflichteinträge handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nachfolgenden Angaben nicht vollständig sind. Freistaat SACHSEN Tatzeitraum 2017 2018 Straftaten darunter Anzahl darunter Anzahl Anzahl geklär- Tatver- Anzahl geklär- Tatverte Fälle dächti- te Fälle dächtigel gel StGB § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organi- 1 1 1 - - sationen StGB § 123 Hausfriedensbruch 1 1 1 - - StGB § 201a (1) unbefugte Herstellung oder Übertragung von Bildauf- - - 1 1 1 nahmen StGB § 223 Körperverletzung 12 7 8 7 2 2 StGB § 224 gefährliche Körperverlet- 4 2 3 3 2 2 zung StGB § 229 fahrlässige Körperverlet- 3 1 1 - - zung StGB § 242 Diebstahl 5 - 3 1 1 StGB § 243 besonders schwerer Fall 1 1 1 - - - des Diebstahls - von Fahrrädern StGB § 246 Unterschlagung - von 3 1 1 - - - sonstigen Gegenständen (ohne Kfz) StGB § 248a Diebstahl, Unterschla- - - 2 1 1 gung geringwertiger Sachen StGB § 303 Sachbeschädigung 1 - - - - - WaffG § 52 (3) 1 1 1 - - - 1 ausschließlich männliche Tatverdächtige Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN ..131111111111 =Kr Frage 2: Welche Ergebnisse hatten etwaig schon abgeschlossene Ermittlungsverfahren im Sinne der Frage 1.? Freistaat SACHSEN Straftaten .. AusgangAnzahl Tat- des Verfahrens verdchtige StGB 123 Hausfriedensbruch§ 1 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gemäß § 153 StPO (Bagatellsache) Verfahrenseinstellung (Verfahrenshin- StGB § 223 Körperverletzung 3 dernis bzw. keine Verfahrensvoraussetzungen ) Verfahrenseinstellung gemäß § 170 (2) 2 StPO, Täterschaft/TatfTatumstände nicht beweisbar 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage StGB § 224 gefährliche Körper- Verfahrenseinstellung (Verfahrenshin- 2 dernis bzw. keine Verfahrensvoraussetzungen ) StGB § 229 fahrlässige Körper- Verfahrenseinstellung (Verfahrenshin- 1 dernis bzw. keine Verfahrensvoraussetzungen ) StGB § 246 Unterschlagung - Verfahrenseinstellung gemäß § 170 (2) von sonstigen Gegenständen 1 StPO, Täterschaftfrat/Tatumstände (ohne Kfz) nicht beweisbar WaffG § 52 (3) 1 Geldstrafe, 31 Tagessätze Die Straftaten zu fünf Tatverdächtigen des Jahres 2017 sowie alle Straftaten des Jahres 2018 befinden sich noch in Bearbeitung. Frage 3: Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen welcher Ordnungswidrigkeiten von wie vielen Männern und Frauen in Bezug mit Karnevalveranstaltungen 2017 und 2018 in Sachsen eingeleitet? Frage 4: Welche Ergebnisse hatten etwaig schon abgeschlossene Verfahren im Sinne der Frage 3.? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Fragen können nicht beantwortet werden. Es wird nicht erfasst, ob Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Karnevalsveranstaltungen begangen worden sind. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN • •••• 1 MON• r7 4EM 1 3 Frage 5: Wie häufig spielte das Zeigen von Plakaten oder sonstigen Gegenständen mit verbotenen bzw. verfassungsfeindlichen Inhalten und Symbolen in Bezug mit Karnevalveranstaltungen eine Rolle und welche strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Konsequenzen hatte dies jeweils? Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt Sachsen im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 15. Februar 2018 eingegangenen Erstmeldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Im Sinne der Fragestellung wurde eine Straftat der PMK -rechts- registriert (siehe auch Antwort auf die Frage 1, erste Zeile der Tabelle). Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. M,W'fe)ndIjph n Grüßen Prof.‘Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-03-14T13:26:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes