STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1248 Thema: Rechtmäßigkeit des Verkaufs der vormals stadteigenen Immobilie Friederikenstraße 37 in Leipzig und deren Anmietung durch das Sächsische Immobilienmanagement (SIB) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/46/-W 2000/20/27/105-2015/17163 Dresden, April 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In den letzten Wochen hat die .Leipziger Volkszeitung1 (LVZ) mehrmals über die Merkwürdigkeiten1 beim Verkauf der stadteigenen Immobilie Friederikenstraße 37 und deren Vermietung durch die neue Eigentümerin KKS Project GmbH an den Freistaat Sachsen bzw. das Sächsische Immobilienmanagement (SIB) berichtet. In einem der Beiträge wurde unter der Überschrift ,Mega-Panne bei Flüchtlingsheim in der Friederikenstraße 37‘ der Verkauf der Immobilie durch das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig an eine private Gesellschaft thematisiert, angesichts der Tatsache, dass die Stadt Leipzig die Unterkunft dringend selbst als Flüchtlingsheim gebraucht hätte (siehe LVZ vom 23. Februar 2015, Seite 13). In einem weiteren Artikel bedauerte die Stadt Leipzig offiziell den Verkauf des Areals (siehe LVZ vom 27. Februar 2015, Seite 15). Am Schluss des Beitrages heißt es: ,Nach LVZ-lnformationen liegt dem Liegenschaftsamt der Stadt inzwischen ein anwaltliches Schreiben vor, in dem die Rechtmässigkeit des Verkaufs angezweifelt wird.111 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamiltey Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minlster@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbi ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und in welcher Form hat der Freistaat Sachsen bzw. für diesen handelnd das Sächsische Immobilienmanagement (SIB) Verhandlungen mit der neuen Eigentümerin, der KKS Project GmbH zwecks Anmietung der Immobilie Friederikenstraße 37 aufgenommen und war der Staatsregierung bekannt, dass zu diesem Zeitpunkt bereits Verhandlungen zwischen der Stadt Leipzig und der KKS Project GmbH begonnen hatten, das Areal als städtisches Flüchtlingsheim zu nutzen? Vermieterin der Liegenschaft Friederikenstraße 37 in Leipzig ist die Saalegrund Ent-wicklungs GmbH, Am Wasserwerk 7, 04299 Leipzig (heute geschäftsansässig Markt 9, 04109 Leipzig). Die Vermieterin hat die Liegenschaft dem Freistaat Sachsen mit Schreiben vom 6. November 2014 zur Miete angeboten und dabei gleichzeitig mitgeteilt, dass sie die Liegenschaft mit der KKS Projekt GmbH erworben und im Übrigen auch der Stadt Leipzig - Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule - schriftlich als Mietobjekt für die Asylunterbringung angeboten hat. Nach der schriftlichen Offerte hat der SIB die Gespräche mit der Saalegrund Entwicklungs GmbH zur Anmietung der Liegenschaft Friederikenstraße 37 in Leipzig aufgenommen. Über den Fortgang und ggf. Inhalte der Gespräche zwischen der Saalegrund Entwicklungs GmbH bzw. der KKS Projekt GmbH und der Stadt Leipzig ab November 2014 liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Zu welchen wesentlichen Vertragsabreden und zu welchen Konditionen erfolgte die Anmietung des besagten Objektes? Die Anmietung der Liegenschaft Friederikenstraße 37 erfolgt befristet und umfasst rund 7.200 m2 Gebäudefläche. Weitere Auskünfte zu den wesentlichen Vertragsabreden und Konditionen können aufgrund entgegenstehender Rechte Dritter nicht erteilt werden. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Mietvertrag vom 28. Januar 2015 zur Anmietung der Liegenschaft Friederikenstraße 37 in Leipzig enthält zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses der Vermieterin eine Geheimhaltungsklausel, wonach dem Mieter (Freistaat Sachsen vertreten durch den SIB) die Erteilung von Auskünften zu den Inhalten des Mietvertrages nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Vermieterin gestattet ist. Die ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin zur Weitergabe von Informationen liegt nicht vor. Frage 3: War der Staatsregierung bei Aufnahme der Verhandlungen mit der neuen Immobilieneigentümerin bekannt, dass es Einwände Dritter gegen die Rechtmäßigkeit des Erwerbs der Immobilie durch diese gibt bzw. was ist der Staatsregierung hierzu, zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg bekannt geworden? Der Staatsregierung sind während der Verhandlungen keine Einwände Dritter gegen die Rechtmäßigkeit des Erwerbs der Immobilie durch die KKS Projekt GmbH bekannt geworden. Frage 4: Ist die oben in Bezug genommene Behauptung der LVZ, dem Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig läge inzwischen ein anwaltliches Schreiben vor, in dem die Rechtmäßigkeit der Veräußerung der Immobilie Friederikenstraße 37 an die derzeitige Eigentümerin angezweifelt bzw. dem Verkauf entgegenstehende Rechtsansprüche Dritter eingewandt werden und worin bestehen bzw. worauf gründen sich in rechtlicher Hinsicht diese Einwände? Frage 5: Was hat die Staatsregierung zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Erwerbs der Immobilie durch die derzeitige Eigentümerin als Vertragspartnerin des Freistaates Sachsen bzw. des SIB vor entsprechenden weiteren Nutzungsentscheidungen, Investitionen o. Ä. unternommen und zu welchen Erkenntnissen ist die Staatsregierung gelangt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4-5: Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Freistaat SACHSEN Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zu dem in der Fragestellung 4 angeführten anwaltlichen Schreiben und den darin angeführten Einwänden gegen die Rechtmäßigkeit der Veräußerung der Immobilie Friederikenstraße 37 an die derzeitige Eigentümerin vor. Das Schreiben richtet sich gemäß Pressemeldung an das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig und fällt somit, wie das Veräußerungsgeschäft an sich, in den Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Leipzig. Mit freundlichen Grüßen / Seite 4 von 4