STAATSMIN1STERIUM DES INNERN MIMIK ...MN 115 Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12481 Thema: Strafermittlungen anlässlich der Versammlungen rund um den 13. Februar 2018 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen welchen politischen Lagers haben an welchen Versammlungen /Kundgebungen am 13. Februar 2018 an welchen Orten /Aufzugstrecken teilgenommen? Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Eine Zuordnung zu „Lagern" oder „politischen Lagern" im Sinne der Fragestellungen stellt kein statistisches Erfassungsmerkmal dar und wird insofern vom Polizeivollzugsdienst nicht erfasst. Unter den Teilnehmern der Versammlung „Rechte Hetze nicht unwidersprochen lassen" befanden sich ca. 200 Personen, welche dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet werden. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächsische Verfassung) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (Sächsisches Amtsblatt Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz) erlangt Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/49/66 Dresden, 15. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt . Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Welche Straftaten aufgrund welchen Sachverhalts wurden im Zusammenhang mit welchen Versammlungen/Kundgebungen an welchen Orten zu welcher Uhrzeit angezeigt oder registriert und in welchen Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes eingeleitet? (Bitte auch die Anzahl, politisches Lager bzw. Zuordnung als Teilnehmer welcher Versammlung/Kundgebung der bekannten/unbekannten Beschuldigten angeben.) Auf die Anlage 2 wird verwiesen. Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden im Zusammenhang mit den Versammlungen /Kundgebungen an welchen Orten aus welchen Gründen ausgesprochen? Auf die Anlage 3 wird verwiesen. Frage 4: Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit den Versammlungen /Kundgebungen oder bei der An- und Abreise aus welchen Gründen oder aufgrund welcher Straftaten an welchen Orten (vorübergehend) festgehalten, in Gewahrsam genommen und von wie vielen Personen wurde die Identität aus welchen Gründen zu welcher Uhrzeit an welchen Ort festgestellt? Auf die Anlage 4 wird verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche polizeilichen Mittel unmittelbaren Zwangs kamen aus welchen Gründen gegen welche Personengruppe zu welchem Zeitpunkt zum Einsatz? Auf die Anlage 5 wird verwiesen. ndlien G en Plot Dr. RoTänd VVöller Anlagen: 5 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/12481 Versammlung Ort/Kundgebungsort/Aufzugsstrecke Teilnehmer (geschätzt) Versammlung „Menschenkette 2018" I. Auftaktkundgebung: Rathausplatz 11.000 II. Menschenkette: Rathausplatz — Altmarkt — Querung Wilsdruffer Straße — Wilsdruffer Straße — Postplatz — Sophienstraße — Aug ustusbrücke — Elbradweg — Carolabrücke — St. Petersburger Straße — Rathenauplatz — Akademiestraße — Tzschirnerplatz — Schießgasse — Landhausstraße — Querung Wilsdruffer Straße — Ringstraße — Rathausplatz — Dr.-Külz-Ring — Kreuzstraße — Rathausplatz Versammlung „Tu was gegen Rechts - Kundgebung: Rathausplatz (an der Trümmerfrau) 25 Demokratie stärken" Versammlung „Stilles Gedenken vor der Kundgebung: Neumarkt (stilles Gedenken) 600 Frauenkirche -wahrhaftig erinnernversöhnt leben" Versammlung „Dresdner Gedenkweg- I. Auftaktkundgebung: Innenhof Synagoge 150 unterwegs zur Versöhnung" II. Aufzug: Hasenberg — Akademiestraße — Tzschirnerplatz — Salzgasse — An der Frauenkirche — Neumarkt — Frauenstraße — Galeriestraße — Querung Wilsdruffer Straße — Altmarkt — Kreuzstraße — Rathausplatz — Dr.-Külz-Ring — Schulgasse — An der Kreuzkirche — Altmarkt — Seestraße — Wilsdruffer Straße — Kleine Brüdergasse — Taschenberg — Sporergasse — Jüdenhof — Neumarkt Versammlung „Gedenken an die Kundgebung: Altmarkt (am Mahnmal) 300 Bombardierung Dresdens am 13./14. Februar 1945" Versammlung „Wir sind verantwortlich Kundgebung: Neumarkt (im Bereich Landhausstraße, am Hotel „Steigenberger") 30 dafür, dass es nicht wieder passiert" Versammlung „Rechte Hetze nicht Kundgebung: Altmarkt/Seestraße (Gehweg) 400 unwidersprochen lassen" Versammlung „Stilles Gedenken der Kundgebung: Altmarkt/Wilsdruffer Straße 5 Opfer des Luftangriffes am 13.02.1945" Spontanversammlung "Gehör ver- Kundgebung: Wilhelm-Buck-Straße 4 schaffen vor der Bürgerbeauftragten" (vor dem Sächsischen Staatsministerium des Innern) Spontanversammlung „Dresden mahnt" Kundgebung: Kleine Kirchgasse/Moritzgasse 10 Spontanversammlung „Nie wieder Krieg" Kundgebung: Neumarkt (nördlicher Bereich vor Quartier „QF") 2 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12481 Versammlung Sachverhalt Ort Datum, Zeit Ermittlungs- Tatverdächtige verfahren Straftatbestand Versammlung Besitz Betäubungsmittel Dresden, 13.02.2018 § 29 BtMG 1 „Menschenkette 2018" Augustus- ca. 17:50 Uhr brücke nicht angezeigte Durchführung einer nicht angezeigten Dresden, 13.02.2018 §§ 14, 27 1 Versammlung Versammlung Theaterplat ca. 18:05 Uhr SächsVersG z Versammlung „Gedenken Sprühen mit Pfefferspray gegen Polizeibeamte Dresden, 13.02.2018 § 224 StGB 1 an die Bombardierung Altmarkt ca. 19:10 Uhr Dresdens am 13./14. Februar 1945" Versammlung „Gedenken Körperverletzung zwischen Dresden, 13.02.2018 § 223 StGB 1 an die Bombardierung Versammlungsteilnehmern Altmarkt ca. 19:25 Uhr Dresdens am 13./14. Februar 1945" Versammlung „Gedenken Tatverdächtiger entwendet mit Gewalt Dresden, 13.02.2018 § 249 StGB 1 an die Bombardierung Kleidungsstück Altmarkt ca. 19:25 Uhr Dresdens am 13./14. Februar 1945" Versammlung „Rechte Tatverdächtige versuchen eine polizeiliche Dresden, 13.02.2018 § 224 StGB unbekannt Hetze nicht Absperrung zu durchbrechen und verletzen Altmarkt ca. 19:25 Uhr unwidersprochen lassen" dabei eine Polizistin Versammlung „Rechte Körperverletzung zwischen Dresden, 13.02.2018 § 223 StGB 1 Hetze nicht Versammlungsteilnehmern Altmarkt ca. 19:25 Uhr unwidersprochen lassen" Versammlung „Rechte Vermummung Dresden, 13.02.2018 §§ 17, 28 1 Hetze nicht Altmarkt ca. 19:25 Uhr SächsVersG unwidersprochen lassen" Seite 1 von 2 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/12481 Versammlung Ort Grund Anzahl Platzverweise abgesagte Versammlung Dresden, Nicht -Verlassen des geplanten Kundgebungsortes und weiteres Zeigen eines 2 „Stilles Gedenken" Neumarkt Transparentes nach Absage durch die Versammlungsleiterin Versammlung „Rechte Hetze Dresden, Störung am Kundgebungsort der AfD 38 nicht unwidersprochen Altmarkt lassen" Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/12481 Versammlung Festnahme Gewahrsam IDF* Ort Grund Uhrzeit abgesagte Versammlung 2 Dresden, Gefahrenabwehr ca. 11:10 Uhr Neumarkt Versammlung „Rechte Hetze 1 Dresden, Strafverfolgung wegen Verstoßes ca. 20:29 Uhr nicht unwidersprochen lassen" Altmarkt gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Versammlung „Rechte Hetze 1 Dresden, Strafverfolgung wegen Verstoßes ca. 19:25 Uhr nicht unwidersprochen lassen" Altmarkt gegen das Sächsische Versammlungsgesetz nicht angezeigte Versammlung 4 Dresden, Strafverfolgung wegen Verstoßes ca. 18:05 Uhr Theaterplatz gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Versammlung „Gedenken an 1 Dresden, Strafverfolgung wegen Gefährlicher ca. 19:10 Uhr die Bombardierung Dresdens Altmarkt Körperverletzung am 13./14. Februar 1945" Versammlung „Rechte Hetze 1 Dresden, Strafverfolgung wegen ca. 19:25 Uhr nicht unwidersprochen lassen" Altmarkt Körperverletzung Versammlung „Gedenken an 1 Dresden, Strafverfolgung wegen ca. 19:25 Uhr die Bombardierung Dresdens Altmarkt Körperverletzung am 13./14. Februar 1945" Versammlung „Gedenken an 1 Dresden, Strafverfolgung wegen Raubes ca. 19:25 Uhr die Bombardierung Dresdens Altmarkt am 13./14. Februar 1945" Versammlung „Rechte Hetze 1 Dresden, Strafverfolgung wegen Widerstandes ca 19:25 Uhr nicht unwidersprochen lassen" Altmarkt gegen Vollstreckungsbeamte i.T.m. Versuchter Körperverletzung und Beleidigung Versammlung „Menschenkette 1 Dresden, Strafverfolgung wegen Verstoßes ca. 17:50 Uhr 2018" Augustusbrücke gegen das Betäubungsmittelgesetz Versammlung „Rechte Hetze 1 Dresden, Gefahrenabwehr ca. 14:15 Uhr nicht unwidersprochen lassen" Altmarkt *Identitätsfeststellungen Anlage 5 zu Drs.-Nr. 6/12481 Mittel unmittelbarer Zwang Grund Personengruppe Uhrzeit einfache körperliche Gewalt Störung am Kundgebungsort der AfD Teilnehmer der Versammlung „Rechte ca. 19:07 Uhr Hetze nicht unwidersprochen lassen" Einsatz von Reizstoffsprühgerät und Durchbruchversuch Altmarkt/Seestraße Teilnehmer der Versammlung „Rechte ca. 20:41 Uhr Einsatzmehrzweckstock Hetze nicht unwidersprochen lassen" 2018-03-15T09:21:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes