STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWEa UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÚR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter W¡ld, fraktionslos Drs.-Nr.: 6112483 Thema: Mehrausgaben für Maßnahmen der Absatzförderung und des Agrarmarketing Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Entsprechend der Unterrichtung des Staatsministeriums der Finanzen (Drs. Gl1241Bl wurden im 2. Halbjahr 2017 durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 200.000 € für Zuschüsse von Maßnahmen der Absatzförderung/ Agrarmarketing - Private Unternehmen (TG 75, Titel 683 75) ausgegeben. Begründet wurden die Mehrausgaben mit der notwendigen ,,Unterstützung des sächsischen Mittelstandes t...] bei der Qualitäts- und Absatzförderung , v.â. aufgrund neuer Sicherheitsstandards infolge neuer Gefährdungsrisiken. Zur Deckung der besagten Mehrausgaben wurden Einsparungen im Haushaltstltel 427 51 angegeben, also in den Ausgaben für kurzfristige Beschäftigte und sonstige Aushilfstätigkeiten, im Rahmen von Maßnahmen zur Begleitung von Förderprogrammen, insbesondere Drittmittel- bzw. komplementärfinanzierte Programme, sowie von EU- Direktzahlungen. lm Titel selbst ist angegeben, dass die Gelder für veranschlagte Personalausgaben zur Sicherung von Vor-Ort- Kontrollen, Antragsbearbeitungen und G|S-Anwendungen eingeplant wurden, wobei offensichtlich von einem Mehraufwand gegenüber 2016 und 2015 ausgegangen wurde." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche konkreten Gefährdungsrisiken gefördert? Maßnahmen zur Abwehr welcher wurden durch die Mehrausgaben Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 5. Februar 201 8 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t76 Dhùtúñdñrrbke¡l¡ffi Sùmli¡S6ÛUiNùñdlÑebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowie für verschlüsselte elektron¡sche Dokumentê 5 Dresden, ft,03,201( simut+ ñt O)t- @ o c\¡ Seite 1 von 3 STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Mittelbindung sowie in Bearbeitung befindliche und absehbare Anträge auf Förderung nach der Richtlinie zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft - RL AbsLEl2014ließen im August 2017 erkennen, dass zur Deckung überplanmäßige Ausgaben erforderl ich sei n werden. Die beantragten überplanmäßigen Ausgaben wurden dabei nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. Die tatsächlichen Mehrausgaben in Höhe von 127.633,11 Euro sind im Wesentlichen auf zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen ,,lmagewerbung" und ,,Kooperationen Land- und Ernährungswirtschaft/Tourismus im ländlichen Raum" zurÜckzulühren (siehe auch Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/11999). Unter anderem erhöhten sich bei Festen und größeren Veranstaltungen die Aufiruendungen für Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel bei Hoffesten, dem Stollenfest oder der Präsentation Blühendes Sachsen. Gefordert waren weitergehende Sicherheitskonzepte oder die Einschaltung von Security-Firmen. Konkrete Gefährdungsrisiken sind nicht bekannt. Frage 2: Wie viele Betriebe wurden mit Hilfe dieser Mehrausgaben gefördert und in welchen Branchen sind diese Betriebe tätig? Die Mehrausgaben entstanden bei Gemeinschaftsmaßnahmen nach der RL AbsLE/2014, die von Vereinen und Verbänden beantragt und durchgeführt wurden. Sie kamen der Back- und Teigwarenbranche, aber auch anderen Branchen (zum Beispiel breite Beteiligung bei Hoffesten) zugute. Frage 3: Geht die Staatsregierung davon aus, dass die im Doppelhaushalt 201712018 vorgesehen Gelder im Titel 683 75 auch im Jahr 2018 nicht ausreichen und in wie hoch werden die absehbaren Mehrausgaben geschätzt? Die Staatsregierung geht davon aus, dass das Niveau der Förderung 2018 in etwa der Antragszahl und dem Kostenvolumen von 2017 entsprechen wird. Laut Haushaltsplan 2018 steht in diesem Titel ein höheres Finanzvolumen zur Verfügung, eine erneute Beantragung überplanmäßiger Ausgabemittel kann jedoch dezeit nicht ausgeschlossen werden. Frage 4: Wie hoch waren die Ausgaben entsprechend des Haushaltstitels 427 51(S. 96 EPL 09) im Jahr 2017 tatsächlich? ln der Haushaltsstelle 09 031427 51 wurden im Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von 1 .529. 986,92 Euro geleistet. Seite 2 von 3 STAATSNIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Welche Gründe führten dazu, dass zunächst mit Mehrausgaben von 173,4 T€ gegenüber dem Jahr 2016 für Vorortkontrollen, Antragsbearbeitung und G|S-Anwendungen geplant wurden und welche Gründe führten dazu, dass nun 200 T€ eingespartwerden können? Die Kalkulation der Sollansatzbeträge basiert auf den vorgesehenen personellen Kapazitäten zur Absicherung der flächenbezogenen Förder- und Beihilfemaßnahmen (,,Mann-Monate") im jeweiligen Haushaltsjahr. Die Veranschlagung der Sollbeträge wird dabei anhand der jeweils gültigen Personalkostenpauschsätze vorgenommen. Geplant waren Ansätze im Jahr 2017 mit den Wertigkeiten 89, E6 und E5. Die jährlich anfallenden lst-Ausgaben sind dagegen vom Umfang, der Verteilung und der Einstufung der für die einzelnen Stellenarten abgeschlossenen, zeitlich unterschiedlich befristeten Verträge abhängig. Gegenüber den Sollbeträgen hat sich hier im Jahr 2017 eine Abweichung in den vorgesehenen Mann-Monaten der Maßnahmen ,,Antragsbearbeitung" und ,,Feldblockaktualisierung" ergeben. Der höhere Personalbedarf in diesen Bereichen mit geringeren Wertigkeiten (E5/E6) resultierte unter anderem aus den aktualisierten GAP-Anforderungen nach 201512016 und den in diesem Zusammenhang vorgenommenen Anpassungen im Antrags- und Kontrollverfahren . Demgegenüber bestand im Bereich der Vor-Ort-Kontrollen (E9) ein Minderbedarf gegenüber dem Sollansatz im Jahr 2017. Mit freundlichen Grüßen Ï Thomas Schm Seite 3 von 3 2018-03-15T14:54:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes