STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12484 Thema: Fachkraftquote in Pflegeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks vom 29. Januar 208 wurden 2017 in vier sächsischen Pflegeeinrichtungen Aufnahmestopps verhängt, da die Fachkraftquote deutlich unterschritten wurde. Insgesamt würden 107 Einrichtungen in Sachsen gegen die Quote verstoßen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab welcher Unterschreitung der Fachkraftquote erfolgt welche Sanktion (Bußgeld, Aufnahmestopp etc.) durch die Heimaufsicht und unter welchen Voraussetzungen kann ein Pflegeheim sich von der Fachkraftquote befreien? Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) als zuständige Heimaufsichtsbehörde entscheidet über die erforderlichen Anordnungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Entscheidung über Befreiungen erfolgt auf Antrag des Trägers nach pflichtgemäßem Ermessen. Frage 2: Wie entwickelten sich die genannten Unterschreilungen und Sanktionen in den letzten 5 Jahren und welche Prognosen bezüglich der Zunahme solcher Vorfälle im Freistaat gibt es? ln den letzten 5 Jahren war eine Zunahme von Anordnungen zu verzeichnen . Prognosen bezüglich der Zunahme genannter Vorfälle sind nicht vorgenommen worden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/204 Dresden, ·j0'März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 3: Wie wird sich nach den Prognosen der Staatsregierung in den nächsten 5 Jahren der jährliche Bedarf von Absolvent*innen sowie der Bedarf und Anzahl der Pflegefachkräfte in Sachsen insgesamt entwickeln Zum Ausbildungsbedarf in der Altenpflege hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) im Jahr 2014 die Prognos AG mit der Auswertung der Daten aus verschiedenen fachrelevanten Statistiken der Jahre 1999 bis 2013 beauftragt. Auf der Grundlage dieser Daten wurde eine Trendberechnung/Prognose zum Bedarf an Ausbildungsplätzen in der der Altenpflege für die Zukunft vorgenommen . Aus dem Berechnungsszenarium "status quo", das die Prognos AG aus den beiden Raffelhüschen-Gutachten: "Aiter/Rente/Grundsicherung (ARG)" von 2011 entnommen hat, ergeben sich folgende Daten: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2025 2030 benötigte 926 976 882 720 739 983 897 792 532 Anfänger Laut Amtlicher Schulstatistik für das Schuljahr 2017 I 2018 (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Stand Oktober 2017) befinden sich in Sachsen insgesamt 4.526 Personen (Auszubildende einschließlich Umschüler) in einer Ausbildung zum Altenpfleger. Davon haben 2017 insgesamt 1.681 Personen (Auszubildende einschließlich Umschüler ) eine Ausbildung begonnen und befinden sich im 1. Ausbildungsjahr. Die Ausbildung findet an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft statt. Momentan wird die Ausbildung auf der Grundlage der Förderrichtlinie Ausbildungszuschuss Altenpflege in Form der Schulgelderstattung in Höhe von bis zu 85 €/ Monat durch das SMS gefördert. Frage 4: Entspricht die Anzahl der Ausbildungsplätze dem prognostizierten Bedarf zur Erfüllung der Fachkraftquote in den Pflegeeinrichtungen Sachsens bzw. liegt die Anzahl über oder unter dem Bedarf? Sachsen verfügt über eine sehr hohe Ausbildungsrate. Es stehen ausreichende Schulplätze sowohl an öffentlichen, schulgeldfreien Schulen als auch an Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft zur Verfügung. Unter der Annahme des Weiterbestehens der bisherigen Bedingungen wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Ausbildungsplätze dem Bedarf zur Erfüllung der Fachkraftquote entspricht. Es stehen derzeit über 1.000 Absolventen jährlich zur Verfügung. Auf die Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12310 wird verwiesen. SACHSEN Frage 5: Wird die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Unterschreitung der Fachkraftquote ein Monitaring (z.B. fortlaufende Fachkraftstatistiken, Rechenmodell , Erhebungen, Befragungen etc.) über den Bedarf von Ausbildungsplätzen, den Verbleib von Absolvent*innen in Sachsen bzw. die Abwanderung von Pflegefachkräften aus Sachsen entwickeln bzw. aktualisieren? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Seite 2 von 3 Begründung: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Frage nach kurzfristigen Planungen der Staatsregierung auf einen Willensprozess gerichtet ist. Die Frage, ob und wie die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraftquote in stationären Pflegeeinrichtungen geändert werden soll, ist ein Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-03-14T10:57:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes