STÀATSI\4 I N ì STERI U I\4 FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 ¡ 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6112491 Thema: Förderung landwirtschaftlicher Beratungsdienste Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Rahmen des sog. EPLR-Programmes, ist eine Förderung für Beratungsdienste vorgesehen (vgl. VO (EU) Nr. 1305/2013). Dabei sollen Landwirten, Junglandwirten, Waldbesitzern, anderen Landbewirtschaftern und KMU in den ländlichen Gebieten, bei der lnanspruchnahme von Beratungsdiensten zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung sowie der Klimafreundlichkeit und Klimaresistenz ihres Betriebes oder Unternehmens geholfen werden. Des Weiteren soll der Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten für landwirtschaftliche Betriebe sowie von Beratungsdiensten für forstwirtschaftliche Betriebe einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebsberatung gefördert werden (vgl. Verordnung (EU) Nr. 130612013, Att.12-141." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Beratungsdienstleistungen wurden von Betrieben in Sachsen seit lnkrafttreten der o.g. Verordnungen in Anspruch genommen und in welcher Höhe wurden diese Dienstleistungen im Durchschnitt p.a. gefördert? (Bitte für jedes Jahr aufschlüsseln nach: jeweiliger Beratungsmaßnahme sowie dazugehöriger Betriebsanzahl und Fördermittelgebern sowie deren Förderanteile.) Dresden, /9,OJlo/l s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 6. Februar 201 8 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t77 &¡¡uñdãxfrd.!$eh clshudñ&umn0Éuús'lNr Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang für e¡ektronisch s¡gn¡erte sowie fürvêrschlusselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Eine Förderung von Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdiensten gemäß Artikel 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER) erfolgt im Freistaat Sachsen nicht. Die Mitgliedsstaaten richten gemäß Artikel 12 Absatz 1 der VO (EU) Nr. 1306/2013 ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung ein, das von benannten öffentlichrechtlichen Einrichtungen und/oder ausgewählten privatrechtlichen Einrichtungen durchgeführt wird. lm Freistaat Sachsen wird die Betriebsberatung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der VO (EU) Nr. 130612013 im Wesentlichen vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) getragen. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht zur Fachrechts- und Förderberatung sowie zur Beratung zur Einkommens - und Vermögenssicherung. Zahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Tabelle: Beratungsmaßnahme und dazugehörige Betriebsanzahl * 2014 20'15 2016 Beratungsmaßnahme Beratungen Betriebe Beratungen Betriebe Beratungen Betriebe Bodenschutz und Dünqunq 9. 032 1.399 1.689 1.098 1.883 1.158 Pflanzenschutz 3.423 2.084 2.247 1.167 Tierhaltung 521 409 311 488 457 Einkommens- und Vermöqenssicherunq 216 34 232 46 202 36 Agrarförderung/ Förderunq investiv 10.699 4.016 10.001 6.006 10.659 5.985 *ab 2015 erfolgte eine Veränderung ng men Zu den aufgeführten (Einzel-)Beratungsmaßnahmen kommen jährlich noch etwa 200 Fachinformationsveranstaltungen (FlV) zu oben genannten Schwerpunkten mit insgesamt circa 7 000 Teilnehmern hinzu. Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden zusätzlich in zehn Arbeitskreisen jährlich etwa 20 Workshops und zehn Feldtage durchgeführt. Frage 2: Wie hoch ist der Personalbestand, der zur Durchführung der unter Ztfie¡ I genannten Beratungsmaßnahmen zur Verfügung steht?(Bitte jeweils für die Jahre seit dem lnkrafttreten der o.g. Verordnungen und soweit möglich, für die jeweilige Beratungsmaßnahme aufschlüsseln.) Die Beratung zu Bodenschutz und Düngung, Pflanzenschutz, Tierhaltung, Teilmenge Förderung investiv sowie zur E¡nkommens- und Vermögenssicherung wird durch Mitarbeiter in den Sachgebieten ,,Bildung und Fachrecht" durchgefuhrt. lm Jahr 2016 standen hierfür 47 Mitarbeiter zur Verfügung. Neben der Beratung nehmen diese Mitarbeiter zudem Aufgaben im Bereich Bildung, bei der Umsetzung des Fachrechtes und in der Unterstützung des Fördervollzuges wahr, sodass für die Beratung von 17 Mitarbeiteräquivalenten im Sinne von Vollarbeitskräften ausgegangen werden kann. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die in der Tabelle erfassten Beratungen zur Teilmenge Agrarförderung betreffen überwiegend die Flächenförderung. Diese Beratung wird nicht durch Mitarbeiter der Sachgebiete ,,Bildung und Fachrecht" durchgeführt, sondern im Zuge der Förderverfahren zu Ausgleichs- und Direktzahlungen gemäß S 25 Verwaltungsverfahrensgesetz durch Mitarbeiter der Sachgebiete ,,Ausgleichs- und Direktzahlungen". Diese Beratungen nehmen im Vergleich zu den Aufgaben des Fördervollzuges nur einen untergeordneten Teil der Aufgaben in diesen Sachgebieten ein. Eine Erfassung des Personalbestandes für diese Beratung erfolgt nicht. Frage 3: An welchen Standorten bzw. Beratungseinrichtungen in Sachsen werden die unter Zilier 2 genannten Mitarbeiter eingesetzt? Die in der Antwort auf Frage 2 genannten Mitarbeiter werden an den Standorten der Förder- und Fachbildungszentren Kamenz, Nossen - mit Sitz in Döbeln, Wurzen, Zwickau und den lnformations- und Servicestellen Löbau, Großenhain, Pirna, Rötha, Plauen, Zwönitz des LfULG eingesetzt. Frage 4: Über wetche fachliche Qualifikation müssen die unter Ziller 3 genannten Mitarbeiter verfügen, um die unter ZtlÍer 1 angebotenen Beratungen zu erbringen? Die in der Antwort auf Frage 3 genannten Mitarbeiter, welche die in der Antwort auf Frage 1 angebotenen Beratungen erbringen, erfüllen die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst. Die Mitarbeiter der Sachgebiete ,,Bildung und Fachrecht" verfügen über Hoch- oder Fachhochschulabschlüsse in der Fachrichtung Agrarwissenschaften bezieh ungsweise verg leichbare Abschlüsse. Mit freundlichen GrüßenU/* Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-03-14T15:06:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes