STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12508 Thema: Nutzung des Beteiligungsportals Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann ist das Beteiligungsportal Sachsen öffentlich zugänglich? Das Beteiligungsportal ist seit Mai 2015 öffentlich zugänglich. Frage 2: Wie viele sächsische Bürgerinnen und Bürger haben sich seitdem beim Beteiligungsportal Sachsen registriert und wie viele davon wieder abgemeldet? Im Beteiligungsportal wird zwischen Einzelnutzern (Bürgerinnen und Bürger) und Organisationen unterschieden. Insgesamt haben sich 1.261 Einzelnutzer registriert. Davon sind aktuell 996 aktiv und 265 inaktiv. Im Beteiligungsportal sind 791 Organisationen mit 1.604 Nutzern registriert. Davon sind 760 Organisationen mit 1.512 Nutzern aktiv und 31 Organisationen mit 92 Nutzern inaktiv. Inaktiv ist ein Nutzer dann, wenn er sich abgemeldet oder mindestens 730 Tage nicht am System angemeldet hat. Bleibt ein Nutzer nach weiteren 31 Tagen inaktiv, wird sein Zugang gelöscht. Eine Statistik über gelöschte Nutzer wird nicht geführt. In der Nutzerverwaltung wird nicht nach Herkunft kategorisiert. Eine Auskunft darüber, ob es sich um Organisationen oder Nutzer sächsischer Herkunft handelt, ist nicht möglich. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 6-1053/46/6 Dresden, 19. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Beteiligungen wurden in 2016 und 2017 gemäß der Formate „Bauleitplan ", „Dialog", „Meldeverfahren", „Orte des Interesses", „Umfrage" und „Verfahren " seitens des Freistaates, der Kommunen, von Bürgerinnen und Bürgern oder anderweitigen Institutionen durchgeführt? (Bitte tabellarische Übersicht.) Beteiligungsverfahren können im Beteiligungsportal derzeit nur durch Organisationen und nicht durch Einzelnutzer durchgeführt werden. Eine Unterscheidung erfolgt nur in staatliche und kommunale Mandanten. Die Beteiligungsformate „Bauleitplan", „Dialog", „Meldeverfahren", „Orte des Interesses", „Umfrage" und „Verfahren" standen nicht gleichzeitig seit Inbetriebnahme des Portals zur Verfügung, sondern wurden schrittweise eingeführt. Die Statistik ist in der folgenden tabellarischen Übersicht ersichtlich. Verfahren Bauleitplan Dialog Umfrage Meldeverfahren (inkl. "Orte des Interesses") 2016 Kommunal 6 6 4 10 0(1) Staatlich 5 0 3 17 0(1) Summe 11 6 7 27 0(1) 2017 Kommunal 5 243 5 11 3 Staatlich 5 0 20 88 3 Summe 10 243 25 99 6 (1) Das Beteiligungsformat „Meldeverfahren" steht erst seit Mai 2017 zur Verfügung. Frage 4: Wie viele registrierte Nutzerinnen kommentierten durchschnittlich mit welcher Anzahl an Beiträgen die laufenden Beteiligungen? Beteiligungsverfahren können mit Hilfe von Parametern individuell mit Eigenschaften versehen werden. Eine wesentliche Eigenschaft ist die Anonymität. Damit wird festgelegt , ob sich die Nutzer vor einer Aktivität (Abgeben einer Stellungnahme, Schreiben eines Beitrages, Kommentieren eines Beitrages, Absenden eines Online -Fragebogens usw.) am Portal registrieren/anmelden müssen oder ob sie sich anonym beteiligen können. Eine Statistik, ob es sich bei einer Aktivität um eine anonyme oder nichtanonyme Aktivität handelt, wird nicht geführt. Die folgende Tabelle zeigt die Statistik über alle Aktivitäten für die Jahre 2016 und 2017: Ver- Bauleit- Dialog Umfrage Meldeverfahren fahren plan (inkl. "Orte des Interesses") 2016 Anzahl 6 0(1) 3.187 611 0 Nutzeraktivitäten 2017 Anzahl 512 0(1) 1.374 12.638 181 Nutzeraktivitäten (1) Bei der Online-Offenlage von Bauleitplänen gibt es keine gesetzliche Pflicht, Stellungnahmen online entgegen zu nehmen. Stellungnahmen zu offengelegten Bauleitplänen, die auf klassischen Wegen bei Kommunen eingehen, werden durch das Beteiligungsportal nicht erfasst. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Inwieweit ergreift die Staatsregierung zielgruppenspezifisch Maßnahmen, um das Beteiligungsportal bekannter zu machen? Durch das Sächsische Staatsministerium des Innern werden regelmäßig Schulungen und Workshops für staatliche und kommunale Behörden durchgeführt, die das Beteiligungsportal aktuell oder zukünftig nutzen. Außerdem werden Veranstaltungen wie Fachtagungen oder Ausstellungen genutzt, um in Vorträgen und an Informationsständen über das Beteiligungsportal zu informieren. Zusätzlich werden elektronische und klassische Kommunikationskanäle wie Newsletter, Fachzeitschriften usw. genutzt, um das Beteiligungsportal bei potenziell nutzenden Organisationen bekannt zu machen. Die Öffentlichkeitsarbeit zu konkreten Beteiligungsverfahren, an denen sich Bürger in Form von Beiträgen, Stellungnahmen usw. einbringen können, liegt in der jeweiligen Verantwortung des Verfahrensträgers. Hierüber werden durch die Staatsregierung keine Informationen erhoben. J4iffru / / 1q cl rof Dr. Roland Wöller Grüßen Seite 3 von 3 2018-03-20T09:25:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes