Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12510 STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Thema: Möglichkeit der Erprobung eines kostenlosen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aufgrund der im März 2018 drohenden Klagen der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte plant die Bundesregierung laut Medienberichten die Erprobung des kostenlosen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in zunächst fünf Städten ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Staatsregierung die Einführung des kostenlosen Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. eines umlagefinanzierten ÖPNVs einerseits gezielt in ausgewählten Städten und andererseits landesweit in ganz Sachsen als kurz-, mittel- oder langfristig wirksame und sinnvolle Methode hinsichtlich einer Reduzierung der Feinstaubbelastung dar? Frage 2: Inwieweit plant die Staatsregierung Modellstädte oder -regionen zur Erprobung des kostenlosen Öffentlichen Personennahverkehrs in Sachsen und welche Städte oder Regionen kommen dafür aus welchen Gründen in Frage? Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1 053/42/38 Dresden, l 4. MRZ. 2018 , r- Zert ifi kat seit 2006 audlt berufundfamille Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl inien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCl-lAFT ARBElT UND VERKEHR Frage 3: Welche konkreten Ausbau-, Neubau- und lnstandsetzungsmaßnahmen und welche Investitionen in die Anschaffung neuer Fahrzeuge (Busse, Straßenbahnen, Züge) sind aufgrund welcher durch die Einführung des kostenlosen ÖPNV zu erwartenden Steigerung der Fahrgastzahlen notwendig und wie umfänglich wird der Freistaat die sächsischen Kommunen und Zweckverbände dabei finanziell und stadtplanerisch unterstützen? (Bitte beantworten Sie die Frage sowohl bezogen auf die Modellstädte und -regionen als auch bezogen auf die Einführung eines landesweiten kostenlosen ÖPNV.) Frage 4: Welche voraussichtlichen Kosten werden durch die Einführung eines kostenlosen Öffentlichen Personennahverkehrs (Kosten für Investitionen in Infrastruktur, Kosten für Investitionen in die Fuhrparks, Instandhaltungskosten , Kosten für den laufenden Betrieb) entstehen, welche Einsparpotenziale (z. B. Verringerung von Kosten für die Straßeninstandhaltung durch die sinkende Verkehrsbelegung durch den MIV, Einsparungen von Fahrausweiskontrollen und Verkehrsüberwachung, Verringerung von durch Luftverschmutzung bedingten Gesundheitskosten , etc.) stehen dem gegenüber und wie stellt sich die Staatsregierung die Beteiligung des Bundes an der Deckung des Differenzbetrages vor? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: In einem Brief an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hatte die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität aufgeführt. Unter anderem wurde dabei auch der Gedanke geäußert, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als kostenlose Leistung anzubieten. Eine hinreichende inhaltliche, konzeptionelle und finanziellen Untersetzung seitens des Bundes hat besagter Vorstoß bisher noch nicht erfahren. Vor diesem Hintergrund ist es der Staatsregierung nicht möglich, belastbare Modelle für die lokale, regionale oder flächendeckende Einführung eines kostenlosen ÖPNV zu entwickeln. Planung, Organisation und Ausgestaltung des Nahverkehrs obliegen gemäß sächsischem ÖPNV-Gesetz den Landkreisen und Kreisfreien Städten beziehungsweise deren Zusammenschlüssen. Die Tarifhoheit im ÖPNV liegt grundsätzlich bei den Verkehrsunternehmen bzw. ÖPNV-Zweckverbänden. Der Freistaat hat keinen direkten Einfluss auf die Tarifbildung und -entwicklung. Unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen sind die Fahrgeldeinnahmen unverzichtbarer Bestandteil der ÖPNV-Finanzierung. Weder der Freistaat noch die kommunalen Aufgabenträger sind in der Lage, die Einnahmeausfälle, die die hiesigen Verkehrsunternehmen bei Einführung eines kostenlosen ÖPNV hinnehmen müssten, zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund war das Szenario eines kostenlosen ÖPNV auch nicht Bestandteil der ansonsten sehr weitreichenden Befassungen der ÖPNV- Strategiekommission, in der alle Fraktionen des Sächsischen Landtages mitgewirkt haben. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCl-lAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 5: Welches Ausbauziel für den Anteil des Öffentlichen Personennahverkehrs an den in Sachsen insgesamt zurückgelegten Wegen (Modal Split) soll zu welchem Zeitpunkt erreicht werden (Bitte schlüsseln Sie ggf. nach einzelnen Zielstellungen für die Städte und für ländliche Räume auf.), durch welche konkreten Maßnahmen soll dieses Ziel erreicht werden und welche Bedeutung misst die Staatsregierung dabei einer Ermäßigung der Fahrkarten im ÖPNV (insbesondere von Fahrkarten mit langfristiger Kundenbindung) bei? Die prognostizierten Werte für den Modal Split können den Ausführungen des Kapitels 4.2 „Eckwerte der Verkehrsentwicklung", S. 30 - 39 des Landesverkehrsplans Sachsen 2025 entnommen werden. Eine Aktualisierung der Daten erfolgt mittelfristig im Rahmen der Fortschreibung des Landesverkehrsplans. Die Staatsregierung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten effiziente Initiativen zur Stärkung des ÖPNV. Prioritäre Zielstellung sächsischer ÖPNV-Politik ist die weitere Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Attraktivität des ÖPNV. Die Staatsregierung will die begrenzten finanziellen Ressourcen so zielgerichtet und effizient wie möglich für die von der ÖPNV-Strategiekommission entwickelten Projekte einsetzen. Gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen wird in diesem Zusammenhang zurzeit an einer projektscharfen Umsetzungsstrategie gearbeitet. Die Staatsregierung unterstützt Maßnahmen der kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, die auf eine langfristige Kundenbindung zielen. Die Tarifhoheit im ÖPNV liegt aber grundsätzlich bei den Verkehrsunternehmen bzw. ÖPNV- Zweckverbänden. it freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-03-15T11:38:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes