SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12516 Thema: Aktuelle Situation des denkmalgeschützten Gebäudes in der Annaberger Straße 110 (Stadt Chemnitz) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebäudebestandteile des Gebäudes Annaberger Straße 110 in Chemnitz in welchem baulichen Zustand stehen aufgrund welcher Kriterien unter Denkmalschutz und worin besteht der denkmalpflegerische Wert des Ensembles aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) und wie stellt sich die aktuelle Situation des Gebäudekomplexes Annaberger Straße 110 in Chemnitz aus Sicht der Staatsregierung dar? Das Doppelhaus Annaberger Straße 110/11 Oa ist in der Denkmalliste wie folgt erfasst: „Zwei Mietshäuser in offener Bebauung; großes, straßenbildprägendes Doppelmietshaus mit ländlichen Fachwerkelementen, weitgehend original erhalten, baugeschichtlich von Bedeutung, datiert um 1905". Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2009/1/1/7- 2018/9357 Dresden, ~Cj . März 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Das dreieinhalbgeschossige Gebäude wurde gegen 1905 als Wohn- und Geschäftshaus mit hohem architektonischem Anspruch errichtet. Die Straßenfassade ist mit mehreren Zwerchhäusern, Giebeln, Erkern, Vor- und Rücksprüngen, Gauben, partiellen Zierfachwerkanteilen und einem bruchsteinernen Gebäudesockel so abwechslungsreich gegliedert, dass Assoziationen an eine Burgen- oder Schlösserarchitektur geweckt werden . Besondere Bedeutung kommt dabei dem Dach zu, das als üppige Dachlandschaft gestaltet ist. Die Formensprache vermischt in bauzeittypischer Manier Elemente der Neorenaissance und des Jugendstils und zeigt sogar Zitate des seit 1903 in Deutschland modern gewordenen englischen Fachwerks. In prägnanter Lage an einer der wichtigsten Ausfallstraßen von Chemnitz hat das Doppelhaus außer seiner architektonisch -künstlerischen auch städtebauliche Bedeutung. Wohl einer Überformung aus den 1950er Jahren und einer Dachsanierung in den 1970er Jahren ist der Verlust eines großen Teils des Dachzierrates zuzuschreiben. Beide Gebäudehälften wurden in den letzten 25 Jahren nicht gepflegt oder saniert und weisen aufgrund des offensichtlich ebenso langen Leerstandes gravierende Mängel und Schäden auf. Eine Sanierung der Gebäudehälfte Annaberger Straße 110 erscheint aus diesen Gründen nicht mehr realistisch. Bei diesem Gebäudeteil hat sich der Umfang der Schäden im Dachbereich in den letzten fünf Jahren derart verstärkt, dass der Abbruch von mindestens der Hälfte nicht mehr zu vermeiden ist. Am 9. August 2017 hat das LfD das Einvernehmen nach § 4 Abs. 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) zur Genehmigung des Abrisses unter der Bedingung einer angemessenen Dokumentation und der Bergung geeigneter Gebäudeteile erteilt. Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Wann wurde der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) aus welchem Grund Eigentümer des Gebäudes Annaberger Str. 110, bis wann war das Kulturdenkmal im Besitz des Staatsbetriebes SIB, wann und aus welchem Grund wurde es veräußert und wurde im Zuge der Veräußerung durch SIB im Verkaufsvertrag eine Sanierungsverpflichtung des neuen Besitzers verankert? Wenn nein, warum nicht? Der Freistaat Sachsen wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes Leipzig (Nachlassgericht ) vom 30. August 2001 rückwirkend zum 10. Oktober 1999 (Todestag des Erblassers ) Eigentümer der Immobilie Annaberger Straße 11 O in Chemnitz. Der Freistaat Sachsen hat die Immobilie geerbt, da die gesetzlichen Erben des Erblassers das Erbe ausgeschlagen haben. Der Nachlass war überschuldet. Aus diesem Grund beantragte der Freistaat Sachsen am 17. Mai 2005 die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dem Antrag wurde stattgegeben. Am 29. September 2008 wurde das Nachlassinsolvenzverfahren mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Die Immobilie war vom 30. August 2001 bis zur Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens und vom 29. September 2008 bis zum 18. Dezember 2015 im Besitz des Freistaates Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat die Immobilie mit notarieller Urkunde vom 29. Januar 2016 veräußert. Der Besitz ging bereits am 18. Dezember 2015 auf den Erwerber über. Der Freistaat Sachsen hat die Immobilie veräußert, weil sie für die Erfüllung staatlicher Aufgaben dauerhaft entbehrlich war. Dies entspricht § 63 (2) SäHO. Im Grundstückskaufvertrag waren wegen der Überschuldung der Immobilie (Belastungen in Abteilung III des Grundbuches), vorhandener Altlasten und des schlechten Gebäudezustandes keine Sanierungsverpflichtungen oder sonstigen Zweckbindungen durchsetzbar. Seite 3 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Frage 3: Welche Verantwortung hat der Staatsbetrieb SIB als ehemaliger Eigentümer des Gebäudes Annaberger Straße 110 in Chemnitz für den gegenwärtigen Zustand, welche Konsequenzen ergeben sich daraus bezüglich einer Beteiligung des Freistaates an den Kosten der Notsicherung und Instandsetzung und wurden dem neuen Besitzer Mittel des Freistaates, die der Sanierung zugute kommen, in Aussicht gestellt? Der Freistaat Sachsen ist seinen Pflichten als Grundstückseigentümer nachgekommen. Er hat alle notwendigen Verkehrssicherungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen durchgeführt . Zu darüber hinausgehenden Erhaltungsmaßnahmen war der Freistaat Sachsen nicht verpflichtet. Hierzu gab es auch keine Ermächtigungsgrundlage, da die Immobilie für die Erfüllung von staatlichen Aufgaben entbehrlich war und etwaige immobilienwertsteigernde Maßnahmen nicht dem Freistaat Sachsen als Grundstückseigentümer , sondern den Grundpfandrechtsgläubigern/Nachlassgläubigern zugutegekommen wären. Dem Erwerber der Immobilie wurden keine Mittel des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Immobilie in Aussicht gestellt. Frage 4: Welche konkreten Erhaltungsmaßnahmen in welchem finanziellen Umfang hat der Staatsbetrieb SIB während seiner Zeit als Eigentümer des Gebäudes Annaberger Straße 110 in Chemnitz unternommen, um für die Sicherung und Erhaltung des Gebäudes Sorge zutragen? Der Freistaat Sachsen hat bis zur Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht ca. 16.000 €ausgegeben. Nach Einstellung des Nachlassinsolvenzverfahrens bis zum Besitzübergang der Immobilie an den Erwerber hat der Freistaat Sachsen ca. 33.000 €für Gefahrenabwehrmaßnahmen (Gebäudenotsicherung, Dachnotreparatur, Straßenabsperrung) sowie für sonstige Maßnahmen der Immobilienbewirtschaftung aufgewendet. Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 5: Welche weiteren Kulturdenkmale in welchem Zustand sind im Besitz der SIB in Chemnitz? Kulturdenkmal Nutzer Bauzustand Annaberger Str. 119 Landesamt für Schule und Bildung guter Zustand 09120 Chemnitz Flemmingstr. 8h Sächsisches Rehazentrum für Blinde guter Zustand 09116 Chemnitz Flemmingstr. 8g Sächsisches Rehazentrum für Blinde guter Zustand 09116 Chemnitz Flemmingstr. 8 Sächsisches Rehazentrum für Blinde guter Zustand 09116 Chemnitz Schloßstr. 27 Eichamt Chemnitz guter Zustand 09111 Chemnitz Reichsstr. 39 Landesdirektion Sachsen befriedigender Zustand 09112 Chemnitz Hohe Str. 19 Landgericht Chemnitz guter Zustand 09112 Chemnitz Hohe Str. 23 Landgericht Chemnitz guter Zustand 09112 Chemnitz Zschopauer Str. 87 Landesuntersuchungsanstalt guter Zustand 09111 Chemnitz Chemnitz Hartmannstr. 24 Polizeidirektion Chemnitz guter Zustand 09113 Chemnitz Dresdner Str. 122 Polizeidirektion Chemnitz guter Zustand 09131 Chemnitz ErzQebirQe/Landeskriminalamt Hainstr. 142 Polizeirevier OsULandeskriminalamt guter Zustand 09130 Chemnitz Straße der Nationen 62 TU Chemnitz befriedigender Zustand 09111 Chemnitz Straße der Nationen 64 TU Chemnitz befriedigender Zustand 09111 Chemnitz Straße der Nationen 62 TU Chemnitz, altes Heizhaus befriedigender Zustand 09111 Chemnitz Dresdner Str. 154 Landesamt für Straßenbau und Verkehr guter Zustand 09131 Chemnitz Frankenberger Str. 164 Sächsisches Landesamt für Umwelt, sehr schlechter Zustand 09131 Chemnitz Landwirtschaft und Geoloaie Frankenberger Str. 164 Vierseitenhof/Stallgebäude sehr schlechter Zustand 09131 Chemnitz Altchemnitzer Str. 41 Landesdirektion Sachsen befriedigender Zustand 09120 Chemnitz (AnmietunQ) Glockenstr. 1 Sächsisches Staatsarchiv guter Zustand 09130 Chemnitz (AnmietunQ) Stefan-Heym-Platz 1 Landesamt für Schule und Bildung guter Zustand 09111 Chemnitz (AnmietunQ) Straße der Nationen 2/4 Sozialgericht, Finanzamt guter Zustand 09111 Chemnitz (AnmietunQ) Chemnitz-Mitte Carolastr. 4 - 6 TU Chemnitz befriedigender Zustand 09111 Chemnitz (Anmietuna) Mit freundlichen Grüßen I At M2X-'