STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12517 Thema: Politische Bildung in der Polizeiausbildung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist politische Bildung Teil der Ausbildung der Anwärterinnen und -anwärter der Polizei? (Bitte ggf. Angabe des Ausbildungsfachs, Schwerpunkts/Lernziels, konkreten Lehrinhalts sowie Anzahl/ Stundenzahl während der Ausbildung durchgeführten Veranstaltungen für die jeweilige Ausbildung zur Wachpolizei und jeweilige Laufbahngruppe .) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Inwieweit ist die Teilnahme an den jeweiligen Ausbildungsinhalten nach Ziffer 1 verpflichtend? Die Teilnahme ist verpflichtend. Frage 3: Inwieweit ist die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Ausbildungsinhalten nach Ziffer 1 Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung? (Bitte auch angeben, ob und in welchem Umfang die jeweiligen Ausbildungsinhalte nach Ziffer 1 geprüft werden und inwieweit das Ergebnis einer evtl. stattfindenden Lernerfolgskontrolle für den Abschluss der Ausbildung/des Studiums relevant ist.) fob Mi. ABM = V V Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/49/73 Dresden, 20. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS 11NISTER1UM DES INNERN 1. Ausbildung für die Laufbahngruppe 1.2, Fachrichtung Polizei (LG 1.2 Pol) und Anschlussausbildung der Wachpolizei: In der Regel- und Anschlussausbildung der LG 1.2 Pol sind im Ausbildungsfach Gesellschaftslehre durch jeden Polizeimeisteranwärter Pflichtleistungen zu erbringen, welche in unterschiedlicher Wertigkeit in die Gesamtnote der Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung einfließen: - je eine Kurzkontrolle im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt, - eine fachorientierte Klausur im 1. Ausbildungsabschnitt, - eine Leistungskontrolle im 2. Ausbildungsabschnitt und sofern bestimmt - als Fachteil einer fächerübergreifenden Klausur im 2. Ausbildungsabschnitt, - als Fachteil in der Zwischenprüfung und/oder - als Fachteil in der Laufbahnprüfung In der Anschlussausbildung der Wachpolizei sind die Schwerpunktthemen des Ausbildungsfaches Gesellschaftslehre Inhalt der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Die Relevanz eines erfolgreichen Abschlusses der jeweiligen Regel- oder Anschlussausbildung ist in den §§ 28 ff. Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei (SächsAPOPol) ausgeführt. 2. Ausbildung der Wachpolizei: Für die Ausbildung der Wachpolizei regelt das Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst (SächsWachdienstG) i. V. m. der Sächsischen Wachpolizeidienstverordnung (SächsWachdienstV0) das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Ausbildung. Die Bedingungen hierzu sind im § 8 SächsWachdienstG und in den §§ 18 und 19 SächsWachdienstV0 geregelt. 3. Studium für die LG 2.1 Pol: Das Modul 5 - Methodische und Sozialwissenschaftliche Grundlagen setzt sich aus den Lehrgebieten Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Politikwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre und Informatik zusammen. Das Modul wird durch eine Klausur geprüft, die mindestens zwei der o. g. Lehrkomplexe umfasst. Zudem können einzelne Testate von Fachdozenten innerhalb ihrer Lehre verlangt werden. Die Studierenden erstellen als obligatorische Leistung im Modul eine kleine wissenschaftliche Hausarbeit. Die Anfertigung einer erfolgreich bewerteten kleinen wissenschaftlichen Hausarbeit ist zwingende Bestehensvoraussetzung des Moduls. Das Modul 10 - Internationale Zusammenarbeit setzt sich aus den Lehrgebieten Englisch , Interkulturelle Kompetenz, Soziologie, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft zusammen. Die Modulprüfung besteht aus zwei gleich gewichteten Teilprüfungen , einer mündlichen Prüfung im Fach Englisch und einer schriftlichen Prüfung aus den Lehrinhalten der übrigen Fächer (mit Gegenständen aus einzelnen oder mehreren Fächern, ggf. auch fächerübergreifend). Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Der Bachelorabschluss setzt den erfolgreichen Abschluss der Module, der Bachelorarbeit und der praktischen Studienanteile voraus. Die Gesamtpunktzahl der Laufbahnprüfung setzt sich aus den Ergebnissen der Modulprüfungen des zweiten und dritten Studienjahres , gewichtet nach deren anteiliger Studienauslastung, zusammen. Mit-fran2he7Grü2n P of Dr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zur Drs.-Nr. 6/12517 Ausbildung Ausbildungsfach Schwerpunkte/Lernziele (konkrete) Lerninhalte Stundenzahl LG 1.2 Pol Gesellschaftslehre Das Ausbildungsfach soll mit seinem Inhalt • Allgemeine Staatslehre jeweils 90 LVS maßgeblich zur Erweiterung der • Allgemeine Verfassungslehre im 1. und 2. AA Allgemeinbildung sowie der Entwicklung . Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat und Ausprägung verfassungs- und und als demokratischer Staat wertebezogener Grundhaltungen künftiger . Deutsche und Ausländer Polizeivollzugsbeamter bzw. Wachpolizisten . Staatsaufbau in der Bundesrepublik beitragen. Deutschland und im Freistaat Sachsen • Wehrhaftigkeit des demokratischen Die Polizeimeisteranwärter bzw. Ange- Rechtsstaates hörigen der Wachpolizei sollen auf die . Religionen und Sekten Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen und . Der Freistaat Sachsen gesellschaftlichen Funktion als Polizei- • Europäische und internationalevollzugsbeamte bzw. Wachpolizisten eines Zusammenarbeitdemokratischen Rechtsstaates vorbereitet • Aktuelles Zeitgeschehenwerden. Ziel ist, dass sie über ein gefestigtes Staats-Wachpolizei Gesellschaftslehre • Der Staat 18 LVS und Verfassungsverständnis verfügen. • Der demokratische Rechtsstaat • Die Grundrechte Anschluss- Gesellschaftslehre analog zur Ausbildung LG 1.2 Pol 75 LVS im 1. ausbildung und 90 LVS im Wachpolizei 2. AA Anlage zur Drs.-Nr. 6/12517 Ausbildung Ausbildungsfach Schwerpunkte/Lernziele (konkrete) Lerninhalte Stundenzahl LG 2.1 Pol Modul 5 Den Studierenden sollen grundlegende • Politikwissenschaftliche Grundlagen gesamt: 48 Std. Lehrkomplex 5.5 politikwissenschaftliche und sozial- • Intermediäres System Politikwissenschaft philosophische Kenntnisse vermittelt . Politik in der Gegenwart Kontaktstudium: werden. Es erfolgt die Fundierung politik- 32 Std. wissenschaftlicher, sozialphilosophischer und soziologischer Wissens- und Selbststudium: Reflexionskompetenzen sowie die 16 Std. Weiterentwicklung politischer Handlungskompetenzen . Modul 10 Die Studierenden sollen sich unter der • Internationale Politikfelder gesamt: 30 Std. Lehrkomplex 10.4 Perspektive der politischen Ordnung und • Internationale institutionelle Funktionsinternationale des politischen Systems, der politischen zusammenhänge Kontaktstudium: Politik Inhalte sowie der politischen Prozesse mit 20 Std. Fragen der internationalen Beziehungen als Teil der Politikwissenschaft beschäftigen. Selbststudium: Dabei wird eine Vertiefung der Kenntnisse 10 Std. über internationale Politik- und Konfliktfelder, über internationale Rahmenbedingungen der Polizeiarbeit sowie eine Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz angestrebt. Abkürzungen: Ausbildungsabschnitt (AA) Laufbahngruppe 1.2, Fachrichtung Polizei (LG 1.2 Pol) Lehrveranstaltungsstunden ä 45 Minuten (LVS) Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei (LG 2.1 Pol) Stunden ä 60 Minuten (Std.) 2 2018-03-21T09:23:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes