STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther Fraktion BUNDN¡S 90/DlE GRUNEN Drucksache 6112519 Thema: Drohender Ausbau der Elbe-Staustufe Deëín Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Morgenpost berichtete am 6. Februar 2018: ,,Der geplante Ausbau der Staustufe Decin, nahe der sächsischen Grenze, rückt näher. Die tschechische Regierung bewilligte vor ein paar Tagen das ,Konzept für Gütertransporte auf dem Wasser', das den Ausbau der Staustufe beinhaltet. [...] Sachsen weiß um das Konzept der Tschechen. Doch: ,An diesem Konzept war die deutsche Seite nicht beteiligt', wie Frank Meyer, Sprecher des Umweltministeriums diplomatisch sagt. [...], Eine wie auch immer geartete Zustimmung Sachsens zu den Plänen ist für den Bau der Staustufe nicht erforderlich. Es besteht kein Vetorechf, so Meyer." https://www.taq24.de/nachrichten/dresden-praq-ietzt-also-doch'trotzwiderstand -aus-sachsen-seq net-tschech ien-elbe-staustufe-ab-decin- 441014" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann weiß das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft von der Entwicklung und dem lnhalt des ,Konzeptes für Gütertransporte auf dem Wasser', welche inhaltlichen Aussagen des Konzeptes unterstützt die Staatsregierung und welche im Konzept getroffenen Aussagen stellen sich aus Sicht der Staatsregierung in der Realitåit anders dar? Dresden, /0.O3.]O,tî s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 21. Februar 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t2t80 &à¡úddñ0úd¡sMh c.MhMcñ¡DUMluúUtrd6h Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und LandwirtCchàft Archivstraße'1 01097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 9, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden " Kein Zugang für elektron¡sch signierte sowie für verschlüsselte elektronischa Dokumente oo@ @ o c\¡ Seite 1 von 3 STAATSI\4 I N I STERI U IVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Nach $ 62 in Verbindung mit $ 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) liegt die Zuständigkeit für eine derartige grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bezüglich des tschechischen ,,Konzeptes für Gütertransporte auf dem Wasser" beim Bund. Zuständig ist danach die Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland zuständig wäre. Da die Tschechische Republik der zuständigen Bundesbehörde das ,,Konzept für Gütertransporte auf dem Wasser" nicht zur Verfügung gestellt hat, konnte bisher auch keine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dass es insoweit zu einer Beschlusslage der tschechischen Regierung im Zusammenhang mit dem ,,Konzept für Gütertransporte auf dem Wasser" gekommen ist, ist dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft seit Ende des Jahres 2017 aus der Presse bekannt. Da die zuständige Bundesbehörde keine Behörden- und Offentlichkeitsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland durchführen konnte, liegt das tschechische Konzept der Staatsregierung auch nicht vor. Es können deshalb auch keine inhaltlichen Aussagen getroffen werden. Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Begründung hat die Staatsregierung die Beteiligung des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland am ,,Konzept für Gütertransporte auf dem Wasser" der Tschech ischen Repu bli k ei n gefordert? Frage 3: Aus welchen Gründen hat die Staatsregierung die Beteiligung des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland am ,,Konzept für Gütertransporte auf dem Wasser" der Tschechischen Republik nicht eingefordert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Staatsregierung hat die Beteiligung des Freistaates Sachsen am ,,Konzept für Gütertransporte auf dem Wasser" der Tschechischen Republik nicht eingefordert, weil die Zuständigkeit hierfür nach $$ 62,58 Absatz 5 Satz 1 UVPG beim Bund liegt. Frage 4: Welche Möglichkeiten zur Beteiligung des Freistaates Sachsen nach der geplanten erneuten Auslage der Planungsunterlagen für die Elbe- Staustufe Deðín im Oktober 2018 gibt es? Frage 5: lnwiefern plant die Staatsregierung, diese Möglichkeiten in welchem Umfang zu nuhen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWETT UND LANDWIRTSCHAFT #iXëiis¡N Nach hiesigem Kenntnisstand soll die Tschechische Republik im Rahmen des grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens Elbe-Staustufe planen, Unterlagen für die Staustufe Deöín der zuständigen Bundesbehörde voraussichtlich im 4. Quartal 2018 vorzulegen. Diese zuständige Bundesbehörde wäre dann in der Lage, eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. lm Zuge dessen würde auch der Freistaat Sachsen die Unterlagen zur Elbe-Staustufe Deðín erhalten. Es ist beabsichtigt, nach Erhalt dieser Unterlagen hiezu eine Stellungnahme gegenüber dem tschechischen Umweltministerium abzugeben. Mit freundlichen Grüßen hL" Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-03-20T09:26:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes