SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Aline Fiedler, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1252 Thema: Barrierefreier Zugang zur Brühlschen Terrasse Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es Überlegungen für einen barrierefreien Zugang {beispielsweise Aufzug) von Seiten des Schlossplatzes zur Brühlschen Terrasse? Ja, nach verschiedenen Lösungsvarianten hat sich das SMF entschieden, einen Aufzug im Ständehaus im Turmbereich Eingang B anzuordnen. Dieser wird der barrierefreien Erschließung der Brühlschen Terrasse sowie des Ständehauses dienen und zusätzlich die Zugänglichkeit im Ständehaus verbessern . Auf Grundlage dieser Überlegungen werden derzeit die Planungen angepasst und anschließend zur Genehmigung vorgelegt. ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2112/7651/3/4- 2015/16397 Dresden, 1~ . April 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 2: Wann kann mit den Baumaßnahmen begonnen werden? ~Y\CHsEN Nach erfolgter Genehmigung der Bauunterlagen und der Einordnung in den Haushaltsplan kann der Auftrag zur Planung und Bauausführung erteilt werden. Frage 3: Wie soll die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgen? Die geplanten Baumaßnahmen zur Errichtung eines Aufzuges an der Brühlschen Terrasse waren im aktuellen Doppelhaushalt noch nicht etatreif, da noch keine genehmigten Planungsunterlagen vorliegen. In Abhängigkeit von den ermittelten Gesamtbaukosten ist die Baumaßnahme im nächsten Doppelhaushalt als Große oder Kleine Baumaßnahme anzumelden. Die Landeshauptstadt Dresden (LHD) soll sich angemessen an den Baukosten beteiligen . Frage 4: Gibt es Abstimmungen mit der Landeshauptstadt Dresden als Eigentümerin des Schlossplatzes zu einer Beteiligung an den Kosten? Der Freistaat Sachsen strebt eine Verteilung der Errichtungs- und Betriebskosten, welche der barrierefreien Erschließung der Brühlschen Terrasse zuzuordnen sind, im Verhältnis 50:50 an. Eine Beteiligung der LHD wird nicht zuletzt aus Gründen der Tourismusförderung für angemessen gehalten. Die Eigentümerschaft der LHD am Schlossplatz ist nicht ausschlaggebend. Der Freistaat hat zur Finanzierungsbeteiligung in 2014 Verhandlungen mit der LHD geführt, jedoch konnte noch keine Einigung erzielt werden. Bisher schlägt die LHD eine einmalige Kostenbeteiligung von 250 T€ auf Grundlage einer Kostenschätzung des Hochbauamtes der LHD zur früheren Vorzugsvariante vor. Nach ersten Schätzungen des SIB werden Kosten von ca. 1 Mio. € für die Errichtung und unter 10.000 €/p. a. für Bewirtschaftung und Betrieb für die nunmehrige Lösung erwartet. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 5: Wie sollen mögliche Betreibungskosten für den laufenden Betrieb finanziert werden? In Abhängigkeit von der Lösung und damit verbunden der endgültigen Zuordnung an eine nutzende/hausverwaltende Dienststelle ist über die Einordnung im Gesamthaushalt zu entscheiden. Auf eine angemessene Beteiligung der LHD an den Bewirtschaftungskosten ist, wie unter Frage 4 dargestellt, hinzuwirken. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-04-20T15:38:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes