STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTER IUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten susanne schaper und Kraus Barfl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6112520 Thema: Senioren im Gefängnis Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Die sächsische Zeitung berichtete am 13.02.2019, dass immer mehr Senioren im Gefängnis sitzen." Namens und im Auttrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: wie hat sich die Zahl der inhaftierten senioren, die in der speziellen seniorenstation der JVA waldheim die gegen sie verhängte strafe verbüßen, seit deren Einrichtung im Jahr 2006 entwickelt? seit lnbetriebnahme der station für ältere Gefangene in der JVA waldheim im Jahr 2006 wurde die Haftplatzkapazität von ursprünglich 25 plätzen im Februar 2012 aul nunmehr 54 Plätze erweitert. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 1 36-KLR Dresden, 1 9. März 2018 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerlum der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrl Hosp¡talstraße 7 *Zugang fúr elektronisch signierte sowie f ür versch¡üsselte elektronische Dokumente nur übgr das EleKronische Gerichts- und VeMaltungspostfach; nähere lnformat¡onen unter w.egvp.de Seite 1 von 7 STAATSIVIINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN twtIHffilw ln der Seniorenstation werden grundsätzlich Gefangene ab einem Alter von 55 Jahren aufgenommen, die einer speziellen Unterbringung oder Förderung bedürfen. Bei verfügbaren Kapazitäten werden auch erwerbsunfähige Rentner und jüngere, aber biologisch vorgealterte Gefangene, die sich für die Seniorenstation eignen, dort untergebracht . Die Zahl der inhaftierten Senioren in der Seniorenstation der JVA Waldheim ergibt sich - bei Zugrundelegung des Alterskriteriums von 55 Jahren - für die Jahre 2016,2017 und den Zeitraum 1. Januar bis zum 15. Februar 2018 aus der nachfolgenden Tabelle. Haftplatzkapazität Seniorenstation Durchsch n ittliche Belegung mit Senioren (im Alter von 55 oder älter) pro Jahr 201 6 54 30 2017 54 36 1 . Januar 2018 bis 15. Februar2018 54 40 Von einer vollständigen Beantwortung der Frage für den Zeitraum 2006 bis 2015 wird aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen. Eine gesonderte systematische Erfassung der Belegung der Seniorenstation erfolgt nicht. Eine Auswertung der elektronischen Daten ist nur für die Jahre 2016 und 2017 möglich, da die elektronisch verfügbaren Daten zwei Jahre nach der Entlassung oder Verlegung der Gefangenen automatisch gelöscht werden müssen. Zur Beantwortung der Frage müssten daher insgesamt 1.310 Gefangenenpersonalakten von den in den Jahren 2008 bis 2015 entlassenen Gefangenen händisch ausgewertet werden. Die Gefangenenpersonalakten fur die Jahre 2006 und 2007 sind aufgrund der geltenden Aussonderungsvorschriften nicht mehr vorhanden. Für die entsprechende Auswertung ist selbst bei zurückhaltender Schätzung von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich nicht weniger als 5 Minuten pro Akte auszugehen. Der hierfür anfallende zeitliche Aufwand summiert sich auf 13,6 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter. Die Staatsregierung kommt daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamenta- Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ItE-\H w rischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Justizvollzuges nicht zu leisten ist. Frage 2: Welche hauptsächlichen Delikte lagen der Verurteilung der in der Seniorenstation der Waldheimer JVA lnhaftierten zu Grunde? Es lagen hauptsächlich Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung , die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung) und gegen das Leben (Totschlag, Mord) zu Grunde. Frage 3: Wie viele der in der speziellen Seniorenstation der JVA Waldheim zum einen, in anderen Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen zum anderen einsitzenden Gefangenen verbüßten, bezogen auf die Jahre 2006 bis 2017 bzw. aktuell , eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Nichtbeibringbarkeit gegen sie verhängter Geldstrafen u. Ä.? Hinsichtlich der Gefangenen, die in den Jahren 2016, 2017 und im Zeitraum 1. Januar bis 15. Februar 2018 eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen: JVA Waldheim Senioren (in der Seniorenstation ) Sonstige anderen sächsischen Justizvollzugsanstalten gesamt 2016 1 3 3.702 3.706 2017 2 20 3,1 51 3.173 1. Januar bis 15. Februar2018 0 11 609 620 Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN WETM\!y Von einer weitergehenden Beantwortung für die Jahre 2006 bis 2015 wird wegen des hierfur erforderlichen unzumutbaren Aufwandes abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse, wie viele Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Nichtbeibringbarkeit gegen sie verhängter Geldstrafen verbüßten, liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Die abgefragten Daten können nicht aus den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehenden Daten recherchiert werden. lnsofern wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Die Daten können aber auch nicht - vollständig - durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften erlangt werden. Darin ist lediglich eine Recherche dazu möglich, in wie vielen Fällen die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe auf eine verhängte Geldstrafe angerechnet wurde. lnwieweit eine Teilableistung durch gemeinnützige Arbeit oder durch Zahlung eines Teilbetrags erfolgt ist, kann in den Datenbanken der Sächsischen Staatsanwaltschaften hingegen nicht recherchiert werden. Ebenso ist - mittels elektronischer Recherche - die Zuordnung zu einer bestimmten Justizvollzugsanstalt nicht möglich. lm Zuge der durchgeführten Datenbankabfrage ließ sich lediglich feststellen, dass im Zeitraum vom 1 . Januar 2006 bis zum 31 . Dezember 2015 in 23.482 Fällen die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe auf verhängte Geldstrafen angerechnet wurde. Eine Angabe zu doppelt erfassten Personen, also Personen die im genannten Zeitraum mehrfach eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt haben, ist insoweit nicht möglich. Eine - vollständige - Beantwortung der Frage wäre nur möglich, wenn man sämtliche Vollstreckungsakten händisch durchsehen und auswerten würde. Eine solche Auswertung ist jedoch nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschatten erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, das Auswerten der Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen . Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschatten für die händische Auswertung der Akten zu insgesam| 23.482 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 489 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. lm Übrigen wird auf die Begründung zur Nichtbeantwortung in der Antwort auf Frage 1 verwiesen. Frage 4: Gibt es in anderen sächsischen JVA als Waldheim ebenfalls spezielle Abteilungen oder Stationen, in denen (vorzugsweise) die Strafe gegenüber Seniorinnen und Senioren vollzogen wird und wenn ja, wie hat sich dort die Belegung der jeweiligen spezialisierten Abteilung, Station, Wohngruppe o. Ä. in den letzten fünf Jahren entwickelt? Es gibt nur in der JVA Waldheim eine Seniorenstation Frage 5: lst gewährleistet, dass pflegebedürftige lnhaftierte entsprechend versorgt werden und auf welche Weise geschieht dies, namentlich wie viele Pflegepersonen sind in den einzelnen JVA in Sachsen angestellt oder in sonstiger Weise vertraglich gebundenn um die Pflege von bedürftigen lnhaftierten sicherzustellen? Bei Gefangenen mit einer erhöhten Pflegebedürftigkeit kann die Verlegung in das Justizvollzugskrankenhaus der JVA Leipzig erfolgen. Bei starker und dauerhaft hoher Pflegebedürftigkeit , wie auch bei fortgeschrittener Demenz, kann eine Prüfung der Haftunterbrechung nach S 455 SIPO angezeigt sein. Gefangene, die eine vorübergehende oder geringe Pflegebedürftigkeit aufweisen, werden durch den Medizinischen Dienst der Justizvollzugsanstalten versorgt. Bei darüber hinausgehendem Bedarf besteht die Möglichkeit der Hinzuziehung externer Pflegedienste zur ambulanten Pflege. Aktuell bestehen keine Verträge mit externen ambulanten Pflegediensten, diese werden flexibel im Einzelfall beauftragt. Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIW Bei in der Seniorenstation der JVA Waldheim untergebrachten Gefangenen, die allgemeine Alterseinschränkungen ohne besondere Pflegebedürftigkeit aufweisen, erfolgt die Betreuung durch fünf ausgewählte Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes. Zusätzlich ist ein Bediensteter des allgemeinen Vollzugsdienstes, der über eine Altenpflegeausbildung verfügt, auf der Seniorenstation eingesetzt. Er gibt den älteren Gefangenen Hilfestellung insbesondere bei der täglichen Pflege, wie z.B. beim Waschen, Duschen, der Wundversorgung und der Blutdruckmessung. Diese älteren Gefangenen können die Nachmittagssprechstunde des Anstaltsarztes wahrnehmen und erhalten auch dort pflegerische Unterstützung. Ferner ist in der JVA Waldheim eine Ergotherapeutin beschäftigt, die den älteren Gefangenen insbesondere Angebote zur Behandlung von Störungen der Grob- und Feinmotorik, dem motorisch-funktionellen Training und der Förderung der kognitiven Fähigkeiten, der Selbständigkeit sowie der lebenspraktischen Kompetenz unterbreitetet. ln der JVA Bautzen werden bei pflegebedürftigen Gefangenen Pflege- und Unterstützungsleistungen durch das medizinische Personal erbracht, wenn es um die Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen (An- und Auskleiden, Körperhygiene, Vorbereiten und Einnahme der Mahlzeiten) geht. lm Krankenpflegedienst sind insgesamt fünf Bedienstete angestellt, davon verfügt eine Bedienstete über eine Ausbildung als Altenpflegerin . Für externe Pflegekräfte bestand noch kein Bedarf. Die JVA Chemnitz nimmt externe Pflegekräfte nur bei Bedarf in Anspruch, für 2017 war dieser nicht gegeben. Die JVA Görlitz verfügt über eine ausgebildete Krankenschwester und einen Krankenpfleger im Medizinischen Dienst. Bei Bedarf wird außerhalb der Verfügbarkeit des Medizinischen Dienstes ein ambulanter Pflegedienst beauftragt. ln 2017 war dies nicht erforderlich. ln der JVA Leipzig mit Krankenhaus werden pflegebedürftige Gefangene prinzipiell im Justizvollzugskrankenhaus untergebracht und durch die dort beschäftigten Pflegekräfte versorgt. lm Justizvollzugskrankenhaus sind derzeit 26 Pflegekräfte, eine Pflegedienstleiterin und sechs Funktionsdienste beschäftigt. Externe Pflegekräfte wurden in 2017 nicht beauftragt. ln der JVA Torgau arbeiten fünf examinierte Pflegekräfte, die aufgrund der Ausbildung zum staatlich anerkannten Krankenpfleger in der Lage sind, die Grundkrankenpflege durchzuführen. Bisher war es nur notwendig, Unterstützung bei der täglichen Pflege zu leisten. Externes Pflegepersonal musste bislang nicht Seite 6 von 7 STAATSTVI IN I STERIU IVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENiW hinzugezogen werden. Die JVA Zwickau verfügt über zwei Beschäftigte im Medizinischen Dienst, davon besitzt ein Beschäftigter die Qualifikation als Krankenpfleger. lm Jahr 2017 wurde zwei Mal ein externer Pflegedienst beauftragt. ln den JVA Dresden, Zeithain und der JSA Regis-Breitingen bestand in den letzten Jahren keine Notwendigkeit der Sicherstellung der Pflege von älteren Gefangenen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 7 von 7 2018-03-21T09:24:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes