STAATS1V11N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, fraktionslos Drs.-Nr.: 6/12524 Thema: Mafia -Strukturen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut Freie Presse vom 03.02.2018 warnt das Bundeskriminalamt vor dem zunehmenden Einfluss der Mafia." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Mafia -Strukturen den Freistaat Sachsen betreffend sind der Staatsregierung bekannt (bitte jeweilige Mafia -Clans benennen, die in Sachsen aktiv und seit wann diese Aktivitäten bekannt sind)? Frage 2: Wie viele in Sachsen lebende Personen gehören welchen Mafia -Clans an und welche Nationalität haben diese Personen? Frage 3: In welchen gesellschaftlichen Ebenen agieren die Mafia -Clans in Sachsen und wie kann deren Einfluss beschrieben werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es liegen Erkenntnisse zu 15 in Sachsen lebenden Personen mit italienischer Staatsangehörigkeit vor, die mutmaßlich den Mafia -Clans „Ndrangheta " und „Camorra" angehören. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Aktivitäten dieser kriminellen Vereinigungen wurden in Sachsen bislang nicht geführt . Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/78 Dresden, 22. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Aktivitäten unternimmt die Staatsregierung, um die Bevölkerung über Mafia -Strukturen und deren Einfluss zu warnen, aufzuklären bzw. zu schützen? Das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) stimmt sich mit dem Bundeskriminalamt (BKA) über erforderliche Hinweise zum Schutz der Bevölkerung ab. Hinweise im Ergebnis der Lagebeurteilung des Bundes erfolgen in Zuständigkeit des BKA. Landesspezifische Erkenntnisse, die eine sofortige Information der sächsischen Bevölkerung erfordern, würde das LKA in Abstimmung mit dem BKA, bei Gefahr im Verzug auch in eigener Verantwortung unverzüglich vornehmen. fr4undlichen Grüßen I t r A4P of Dr. i-Nk.)land vvöller Seite 2 von 2 2018-03-23T13:21:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes