SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Faktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12525 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien und Schulen in freier Trägerschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch welche konkreten Maßnahmen kompensiert die Staatsregierung die Änderung der Förderkonzeption bzw. der Zielgruppenspezifik in der laufenden ESF-Förderperiode, wonach reine Projekte der Studienorientierung sowie die Berufsorientierung von Gymnasiastinnen nicht mehr förderfähig sind? Im Rahmen der im August 2017 unterzeichneten Bund-Land-Vereinbarung zwischen Freistaat Sachsen, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen im Rahmen der Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" stellt der Bund dem Freistaat Sachsen finanzielle Mittel bis zu einer Gesamthöhe von 5 Mio. Euro beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020 für Berufliche Orientierung zur Verfügung. Ein wesentliches Ziel ist es, dass von den im Freistaat zur Anwendung kommenden Förderinstrumenten auch Gymnasiasten partizipieren können. So werden bis zu 50 Gymnasien ab dem Schuljahr 2019/2020 Potenzialanalyse in Klassenstufe 7 und Werkstatttage in Klassenstufe 8 umsetzen, um Potenziale der Schülerinnen und Schüler frühestmöglich zu erkennen und individuell zu fördern . Frage 2: Welche Unterstützung (finanziell, organisatorisch, ... ) seitens des Freistaates erhalten die Gymnasien für Maßnahmen der Berufsund Studienorientierung? Auf der Grundlage der 2009 unterzeichneten "Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Sächsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion der Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/52 Dresden, (D. März 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium f!lr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Bundesagentur für Arbeit in Sachsen" ist für jedes Gymnasium ein Berater für akademische Berufe der Agentur für Arbeit zuständig, der Informationsveranstaltungen für Schüler und Eitern oder Tests, z. B. den studienfeldbezogenen Beratungstest, durchführt und die Schüler ab Klassenstufe 9 auf Wunsch individuell berät. Seit 2016 kann jedes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft über die Landesmittel zur Beruflichen Orientierung an Gymnasien eine finanzielle Unterstützung für entsprechende Maßnahmen abrufen (ca. 800 Euro pro Gymnasium). Davon können Fahrtkosten für Exkursionen in Betriebe und Hochschulen, Sachkosten oder Honorarkosten im Zusammenhang mit Veranstaltungen zur Beruflichen Orientierung anteilig finanziert werden. Gegenwärtig wird in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft ein umfangreiches inhaltliches Unterstützungsmaterial für Lehrkräfte und akademische Berater zur beruflichen Orientierung am Gymnasium erarbeitet, was ab dem Schuljahr 2018/2019 eingesetzt werden kann. Die Implementierungsworkshops dazu finden im Juni bzw. August statt. Frage 3: ln welcher Höhe stehen ESF- und Landesmittel für die Berufs- und Studienorientierung an Ober- und Förderschulen zur Verfügung? Für die Berufsorientierung stehen im Förderzeitraum 2014 - 2020 14,4 Mio. Euro EU-Mittel sowie 2,36 Mio. Euro Landesmittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung . Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden auch die Regionalen Koordinierungsstellen für Berufsorientierung gefördert. Eine feststehende Aufteilung auf die Koordinierungs- und die Umsetzungsprojekte besteht ebenso wie hinsichtlich der Schularten nicht. Die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, stellt für die Berufsorientierungsprojekte an Ober- und Förderschulen eigene Mittel als Kofinanzierung zur Verfügung. Über die Höhe der Mittel entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, in eigener Zuständigkeit. Für die Projekte zum Praxisberater an Oberschulen stehen weitere 14,0 Mio. Euro EU-Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Auch hier beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, mit eigenen Mitteln. Die Kofinanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, erfolgt für die schulischen Projekte zur Berufsorientierung und zum Praxisberater im Förderzeitraum 2014 - 2020 bislang in Höhe von 50 % der förderfähigen Gesamtkosten. Frage 4: Inwieweit werden bei der Förderung von Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung Schulen in freier Trägerschaft gleichberechtigt berücksichtigt ? Die Berater für akademische Berufe sind sowohl an öffentlichen als auch an freien Schulen tätig. Ebenso wird das neue inhaltliche Unterstützungsmaterial für alle Gymnasien zur Verfügung gestellt. Die Fortbildungsangebote für den fächerverbindenden Grundkurs "Auf dem Weg ins Berufsleben" stehen allen Lehrkräften offen . Die Frage der Trägerschaft einer Schule spielt für die Auswahl der ESF-Projekte keine Rolle. Daher haben Schulen in freier Trägerschaft die gleiche Möglichkeit, ein ESFgefördertes Projekt zur Berufsorientierung oder zum Praxisberater umsetzen zu können, wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 5: Für welchen (Projekt-)Zeitraum werden Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung jeweils bewilligt? (Bitte nach Schularten angeben und ggf. Unterschiede zwischen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft benennen .) ESF-Projekte zur Berufsorientierung werden unabhängig von der Schulart und von der Trägerschaft für jeweils ein Schuljahr gefördert. Projekte zum Praxisberater an Oberschulen werden für zwei bzw. drei Jahre gefördert. Die unterschiedliche Projektdauer ergibt sich aus dem unterschiedlichen Beginn der Projekte und dem Ziel, die Projekte bis zum Schuljahr 2020/2021 laufen zu lassen. Für die stärker entwickelte Region (Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig und der ehemalige Landkreis Döbeln) stehen allerdings nicht genügend ESF- Mittel zur Verfügung, so dass diese nur bis zum Schuljahr 2019/2020 aus ESF-Mitteln gefördert werden kann . Eine Unterscheidung nach Trägerschaft wird dabei nicht vorgenommen . Mit freun ichen Grüßen ~:~ Seite 3 von 3 2018-03-23T09:08:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes