SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12529 Thema: Landesbürgschaften Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurden seit 2014 Landesbürgschaften durch die Staatsregierung übernommen? Unter dem Begriff Landesbürgschaften im Sinne der Fragestellung werden sämtliche Bürgschaften verstanden, die der Freistaat direkt gegenüber den Begünstigten oder indirekt mittels Rückbürgschaften gegenüber beauftragten Mandataren übernommen hat. Im Zeitraum 2014 bis 2018 wurden danach 898 Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von 284, 1 Mio. € und einem Bürgschaftsvolumen von 214,4 Mio.€ bewilligt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/41-L 6830/1/140- 2018/9764 Dresden, ~':) . März 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen .de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen . STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Wie fällt die aktuelle Ausschöpfung der Landesbürgschaften aus? Gemäß § 5 Absatz 2 Haushaltsgesetz 201712018 des Freistaates Sachsen kann das Staatsministerium der Finanzen im laufenden Haushalt insbesondere zur Förderung der Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Wohnungsbaus sowie des sozialen Bereiches Bürgschaften nach Maßgabe der jeweils geltenden Bürgschaftsrichtlinie, Garantien und andere Gewährleistungen in Höhe von bis zu 1.500.000,0 T€ jährlich übernehmen, wenn eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist und ein erhebliches volkswirtschaftliches Interesse an der Durchführung der Maßnahmen besteht. Zum Stand 31. Januar 2018 wurden im Haushaltsjahr 2018 10 Bürgschaften mit einem Bürgschaftsvolumen von 1.808,6 T€ übernommen. Frage 3: Wie sieht die Prognose der Landesregierung für die nächsten zehn Jahre aus (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? Die Frage nach der Prognose für die nächsten zehn Jahre kann aus folgenden Gründen nicht mit einer hinreichend belastbaren zahlenmäßigen Aussage durch die Staatsregierung beantwortet werden: Der Geschäftsverlauf im Bereich der Bürgschaften/Garantien ist u. a. maßgeblich geprägt von einem gegenüber der wirtschaftlichen Konjunktur antizyklischen Charakter des Instrumentariums sowie der Abhängigkeit von der Höhe der Kosten/Zinsen einer am regulären Finanzmarkt erhältlichen Fremdfinanzierung. Sowohl die weitere wirtschaftliche Entwicklung als auch die künftig zu erwartende Zinsstruktur können ihrerseits durch die Staatsregierung nicht verlässlich prognostiziert werden. Frage 4: Welche Kosten sind durch die Landesbürgschaften dem Freistaat Sachsen entstanden? Im Zeitraum 2014 bis 2018 sind dem Freistaat Sachsen durch die Landesbürgschaften Kosten/Ausgaben i. H. v. rund 65,5 Mio. € entstanden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Kosten/Ausgaben insbesondere aus Bürgschaften resultieren, die bereits vor 2014 bewilligt worden sind. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Frage 5: Welcher positive Effekt ist für die Wirtschaft beziehungsweise den Freistaat nachweisbar eingetreten? Mit der Übernahme von Bürgschaften unterstützt der Freistaat vorrangig kleine und mittlere Unternehmen bei der Aufnahme von Krediten, die ansonsten wegen fehlender Sicherheiten nicht zustande kommen würden. Die Unternehmen werden dadurch in die Lage versetzt, eine betriebsgerechte Finanzierung ihrer Vorhaben zu erhalten und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Bürgschaften sind ein Instrument der Wirtschaftsförderung und dienen unmittelbar dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Die 2014 bis 2018 ausgereichten Bürgschaften und Garantien trugen zur Sicherung von rund 18 Tsd. Arbeitsplätzen bei. Mit freundlichen Grüßen ;ii~~ l/1 Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-03-20T09:27:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes