STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg, Fraktion Die Linke Drs.-Nr.: 6/12531 Thema: Auszahlung von Fördermitteln an KMU Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/4/73 Dresden, 2 Q ft/ffcy Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgend dargestellten statistischen Angaben wurden bei Program¬ men erhoben, bei denen die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Bewil¬ ligungsstelle ist und die sich (auch an KMU) richten. Als Beginn der Erhebung wurde der 1. Januar 2013 gewählt. Frage 1: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung bekannt, bei denen Fördermittel bewilligt wurden, aber nach Ablauf der Frist nicht ausgereicht und was sind die jeweiligen Gründe für die Ver¬ zögerungen? Zertifikat seit 2006 audltbcrufundfamllie In Anlage 1 ist die Anzahl der Förderfälle getrennt nach Förderprogrammen dargestellt, die ab 1. Januar 2013 beantragt, anschließend bewilligt und (ab¬ schließend) nicht ausgezahlt wurden. Gründe, warum bewilligte Anträge nicht ausgezahlt werden, sind: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden die Nichtumsetzung des Vorhabens durch das Unternehmen, z. B. wegen Änderungen in der Unternehmensstrategie/Überdenkens des Investitionsvorhabens, Nachfragerückgänge nach hergestellten Pro¬ dukten die Nichterfüllung von Auflagen/Bedingungen die Insolvenz des Antragstellers die Nichteinhaltung des maximalen Umsetzungszeitraumes laut Richtlinie vonseiten des Zuwendungsempfängers. Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mil den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haitestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur durchschnittlichen Dauer von der Bewilligung von Fördergeldern bis zur Auszahlung vor und wie bewertet sie diese? Die durchschnittliche Dauer von der Bewilligung bis zur Auszahlung der Fördermittel ist abhängig von der Ausgestaltung in den einzelnen Förderrichtlinien. Auszahlungen be¬ willigter Zuwendungen erfolgen in der Regel im Erstattungsprinzip und sind deshalb wesentlich von der Projektlaufzeit abhängig. Bei längeren Projektlaufzeiten und um¬ fangreicheren Projekten sind Teilauszahlungen bzw. zum Teil sogar ein Abruf im 2-Monats-Vorgriff möglich. Auszahlungen setzen einen Abruf/Auszahlungsantrag voraus. Der Zeitpunkt der Aus¬ zahlung hängt maßgeblich davon ab, wann der Zuwendungsempfänger diesen stellt. Abrufe/Auszahlungsanträge müssen überdies vollständig und fehlerfrei sein, um eine kurze Bearbeitungsdauer zu ermöglichen. Andernfalls führen Nachforderungen und Nachfragen zu Verzögerungen. Bei EU-finanzierten Programmen besteht die Regelung, dass Auszahlungen innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Vorliegen des Auszahlungsantrages erfolgen müssen. Diese Frist wird eingehalten. In der als Anlage 2 beigefügten Tabelle wird die Zeitspanne von der Bewilligung von Fördergeldern bis zur Auszahlung pro Förderrichtlinie aufgezeigt, Frage 3: Sind der Landesregierung Fälle von Unternehmen bekannt, deren Li¬ quidität aufgrund der Verzögerung bedroht war? Falls ja, wie viele Un¬ ternehmen sind oder waren betroffen? Statistiken dazu werden nicht erhoben. Der Staatsregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. Frage 4: Plant die Landesregierung Maßnahmen zu ergreifen, dass Fördergelder in Zukunft schneller und ohne Verzögerungen ausgereicht werden kön¬ nen? Es ist ständiges Bestreben der Staatsregierung, Förderverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu gehört auch, verstärkt in Form von Pauschalen zu fördern und Anträge in bestimmten Bereichen zukünftig elektronisch stellen zu können, um den Aufwand bei Antragstellern und Bewilligungsstellen zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria'Stange Anlagen Seite 2 von 2 Anlage 1 zurDrs.-Nr.: 6/12531 Anzahl der nicht ausgezahlten Anträge Richtlinie Bezeichnung Anzahl Anträge 01411 Förderung der beruflichen Weiterbildung 408 01443 Mikrodarlehen - ESF 2014-2020 2 01491 ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020 15 01910 HORIZON-Prämie 2 02022 Energie und Klimaschutz ab 2007/Teil SMWA/ Energieeffizienz in KMU 19 02023 Energie und Klimaschutz ab 2007/Teil SMWA / Erneuerbare Energien 44 02025 Speicherrichtlinie 89 02142 Zukunftsfähige Energieversorgung in Unternehmen 2 02144 Markterschließung; Prozess- und Produktoptimierung 208 02149 Nachrangdarlehen (RINA2014) EFRE 2014-2020 3 05041 GRW Wirtschaft - einzelgewerblich 156 05081 Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) 225 05082 Mittelstandsförderung - Messen/Außenwirtschaft 137 05086 Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) 19 05100 Gründung und Wachstum 15 05110 Rettung und Umstrukturierung KMU 9 06570 Einzelbetriebliche Projektförderung 6 06580 Verbundprojektförderung 5 06700 Technologietransferförderung 2 06740 Gewährung von Innovationsprämien für kleine und mittlere Unternehmen 31 07401 Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (ESF) - SMWA 379 07402 Anpassungs-u. Wettbewerbsfähigkeit (ESF) Land-, Forst- u. Hauswirt. 12 07420 Innovationsassistentenprogramm ESF 2007-2013 14 07431 Berufsbegleitende Qualifizierung (ESF) - SMS 37 09520 Mikrodarlehen (2007-2013) 26 Anlage 2 zur Drs.-Nr.: 6/12531 Zeitspanne zwischen Bewilligung und Auszahlung Richtlinie Bezeichnung Zeitspanne Auszahlung in Tagen 01411 Förderung der beruflichen Weiterbildung 297 01414 Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung 337 01443 Mikrodarlehen - ESF 2014-2020 22 01491 ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020 196 01910 HORIZON-Prämie 215 02022 Energie und Klimaschutz ab 2007/Teil SMWA / Energieeffizienz in KMU 258 02023 Energie und Klimaschutz ab 2007/Teil SMWA / Erneuerbare Energien 448 02025 Speicherrichtlinie 179 02142 Zukunftsfähige Energieversorgung in Unternehmen 193 02144 Markterschließung; Prozess- und Produktoptimierung 189 02145 MEP-Darlehen, Marktbearbeitungsphase 48 02147 KETs-Pilotlinien - EFRE 2014-2020 341 02149 Nachrangdariehen (RINA2014) EFRE 2014-2020 69 03730 Landesprogramm Brachflächenrevitalisierung 123 05041 GRW Wirtschaft - einzelgewerblich 170 05081 Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) 146 05082 Mittelstandsförderung - Messen/Außenwirtschaft 250 05086 Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) 222 05089 Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) - Personalentwicklung 138 05090 GRW Wirtschaft - einzelgewerblich (Nachrangdariehen) 84 05100 Gründung und Wachstum 64 05110 Rettung und Umstrukturierung KMU 83 05370 Zuwendungen nach erfolgter Überwindung einer Krisensituation 86 06570 Einzelbetriebliche Projektförderung 257 06580 Verbundprojektförderung 302 06690 Schaufenster Elektromobilität 107 06700 Technologietransferförderung 177 06710 EEN Saxony 93 06740 Gewährung von Innovationsprämien für kleine und mittlere Unternehmen 216 07401 Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (ESF) - SMWA 266 07402 Anpassungs-u. Wettbewerbsfähigkeit (ESF) Land-, Forst- u. Flauswirt. 253 07404 Betriebliche und betriebsnahe Ausbildung (ESF) 224 07420 Innovationsassistentenprogramm ESF 2007-2013 292 07431 Berufsbegleitende Qualifizierung (ESF) - SMS 289 07441 Jugendberufshilfe und Integrationsprojekte 75 07467 Berufsbegl. Qualifizierung in Kindertagesbetreuung, ESF-FZR 07-13, SMK 356 08770 Förderrichtiinie Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2007 305 08771 Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung 2015 - MSV/2015 213 08815 Stilliegung Milchproduktion - RL SMP/2017 116 08921 Aquakultur und Fischerei - AuF/2016 134 09520 Mikrodarlehen (2007-2013) 22 2018-03-22T09:25:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes