STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12532 Thema: Nachfrage zur Großen Anfrage 6/11420: Drogen an sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bezugnehmend auf Frage 38 der o.g. Großen Anfrage, welche Gesamtmenge an Drogen wurde jeweils seit dem Jahr 2013 an sächsischen Schulen sichergestellt? (Bitte nach den einzelnen Drogenarten aufschlüsseln) Frage 2: Bezugnehmend auf Frage 38 der o.g. Großen Anfrage, welchen Status hatten die tatverdächtigen Drogenhändler, Käufer, Besitzer und Konsumenten bei Feststellung der Straftat und wie alt waren diese? (Bitte Status aufschlüsseln so weit möglich, nach Schüler, Lehrer, sonstiger Mitarbeiter, Gastschüler, Besucher usw.) Frage 3: Konkretisierend zu Frage 2., welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, auf welchen Wegen die Drogen in die Schulen gelangt sind bzw. gelangen? (Bitte ggf. nach den einzelnen Drogenarten aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/85 Dresden, 23. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN geC!RE Freistaat SACHSEN Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die angefragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern 658 in Frage kommende Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 329 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über acht Wochen mit der Auswertung der Vorgänge für die Jahre 2013 bis 2017 befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Mirfrandlicheri Grüßen Prbf. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-03-23T12:08:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes