STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12533 Thema: Nachfrage zur Großen Anfrage 6/11420: Drogenhändler und Herstellungsorte der Drogen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Information hat die Staatsregierung über den Herstellungsort/ -land und die Vertriebswege der in Sachsen gehandelten Drogen seit dem Jahr 2014? (Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Drogenarten) 1. Crystal: Die Crystal-Herstellung erfolgt nach Erkenntnissen der Staatsregierung vor allem in der Tschechischen Republik und in der Republik Polen. Die Herstellungsorte der Droge Crystal in der Tschechischen Republik, insbesondere in den letzten Jahren, befinden sich schwerpunktmäßig entlang der Grenze zu den Freistaaten Sachsen und Bayern. Die tschechischen Behörden veröffentlichen regelmäßig die Anzahl der auf ihrem Staatsgebiet aufgedeckten Laborel : 2014 2015 2016 aufgedeckte Drogenlabore in der Tschechischen Republik 272 263 261 Zudem wurden in den Jahren 2014 und 2015 in Chemnitz sowie 2018 in Dresden jeweils ein Labor zur Herstellung von Crystal festgestellt. 1Quelle: http://www.policie.cz/clanek/vyrocni-zpravy-annual-reports-jahresbericht.aspx (Abruf: 07.03.2018, 15:20 Uhr) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/84 Dresden, 23. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Als Ausgangspunkt des Vertriebes von Crystal durch Händler und Schmuggler, aber auch für die direkte Beschaffung durch Konsumenten, sind Asiamärkte entlang der deutsch -tschechischen Grenze bekannt. Bekannte Verbringungswege von Crystal in den Freistaat Sachsen sind die Grenzübergänge von der Tschechischen Republik und der Republik Polen nach Deutschland einschließlich der Autobahnen, Land- und Staatsstraßen, hier insbesondere die Grenzübergangsstellen (sogenannter Ameisenhandel): • Johanngeorgenstadt/PotüCky, • Sebnitz/Dolni Poustevna, • Neurehefeld/Moldava, • Bad Schandau/Hrensko, • Görlitz-Stadt, • Ebersbach/Jirikov, • Sohland a. d. Spree/Ro2any. Weitere Verbringungswege sind der Internethandel bzw. der Paketversand. 2. Heroin, Kokain, Ecstasy: Die Hauptherkunftsregion für Heroin ist Afghanistan, für Kokain Südamerika. Ecstasy stammt überwiegend aus den Niederlanden, aber auch aus der Tschechischen Republik . Es wird davon ausgegangen, dass auch die Mehrzahl der in Sachsen gehandelten Drogen Heroin, Kokain und Ecstasy aus diesen Regionen stammt. Zur Verbringung dieser Drogen aus den Herstellungsländern werden in der Regel Schiffe, Flugzeuge, Lkw und Pkw genutzt. 3. Cannabis: Cannabisprodukte stammen überwiegend aus den Niederlanden. Zu einem bedeutenden Herkunftsland für Cannabisprodukte entwickelte sich zudem Albanien. Zur Verbringung werden erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge benutzt. Hinzu kommt der Anbau von Cannabis in Plantagen im Freistaat Sachsen. Nachfolgend sind Übersichten zur Anzahl festgestellter Plantagen in Sachsen einschließlich der erfassten Tatorte angefügt: lndoor-Plantagen Profianlagen: (Pflanzenanzahl >999) Freistaat SACHSEN 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl 1 1 Tatort Plauen - - - Borna Seite 2 von 5 STAATSTv11N1STERIUM DES INNERN lndoor-Plantagen Großanlagen: (100 bis 999 Pflanzen) Freistaat SACHSEN 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl 2 1 4 3 1 Tatort Erlau Görlitz Leipzig Bad Muskau Görlitz/ Grimma Rötha Leipzig Ludwigsdorf Leipzig Leipzig Leipzig lndoor-Plantagen Kleinanlagen: (20 bis 99 Pflanzen) 2014 2015 2016 2017 Anzahl 16 5 11 11 Tatort Glashütte Leipzig Leipzig Weißenberg Freiberg Leipzig Muldenhammer Annaberg- Leipzig Görlitz Dresden Buchholz Leipzig Schkeuditz Leipzig Delitzsch Dresden Leipzig Belgershain Altenberg Pausa-Mühltroff Zwickau Löbnitz Plauen Plauen Weißenberg Rochlitz Wiedemar Bertzdorf- Eilenburg Radebeul Hörnitz Lauta/Hoyers- Aue Coswig werda Dresden Leipzig Annaberg- Jesewitz Buchholz Dresden Delitzsch Dresden Leipzig Reichenbach/ Vogtland Regis-Breitingen Outdoor-Plantagen Großanlagen: (100 bis 999 Pflanzen) 2014 2015 2016 2017 Anzahl 2 1 2 Tatort Otterwisch Delitzsch Regis- Breitingen Chemnitz Dresden - Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Outdoor-Plantagen Kleinanlagen: (20 bis 99 Pflanzen) Freistaat SACHSEN 2014 2015 2016 2017 Anzahl 4 4 7 4 Tatort Reichenbach/Vogtl. Dresden Theuma Zwickau Borsdorf Lossatal Dresden Dresden Leipzig Leipzig Rötha Dresden Leipzig Großenhain Belgershain Zwickau Leipzig Limbach- Oberfrohna Leipzig Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (Sächs- Verf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet , bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Weitere Angaben zu Herstellungsorten, Herstellungsländern und Verbringungswegen, aufgeschlüsselt nach einzelnen Drogenarten, werden nicht statistisch auswertbar erfasst . Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern für die Jahre 2014 bis 2017 alle in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Allein für das Jahr 2014 wären dies über 10.000 Verfahren. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies 5.000 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40- Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter 125 Wochen mit der Auswertung allein für 2014 befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Seite 4 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 2: Bezugnehmend auf Frage 74/75 der o.g. Großen Anfrage, welche Nationalitäten haben die Drogenhändler jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Drogenarten und Mengen? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Verbindung mit der Drogenart und deren Mengen wird nicht statistisch auswertbar erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern alle 213 in Frage kommenden Einsatzmaßnahmen aus der Anlage zu Frage 71 der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 6/11420 händisch ausgewertet werden, wobei nicht sichergestellt werden kann, dass die angefragten Daten in den Einsatzunterlagen auch vollständig erfasst sind. Wenn man einen Zeitansatz von 60 Minuten für die Auswertung eines Einsatzes ansetzt, wären dies 213 Stunden für die Auswertung aller Einsatzunterlagen. Bei einer 40- Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über fünf Wochen mit der Auswertung befasst . Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. undflohen Grüßen Plof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2018-03-23T12:19:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes