STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12546 Thema: Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-1053/63/8 Dresden, 9 n u. März Z3(8 Frage 1: Existiert für das „Sächsische Zentrum für Kultur- und Krea¬ tivwirtschaft", welches vom Sächsischen Landtag und seinen Abgeordneten im sächsischen Haushalt als Maßnahme zur Beratungsförderung für Unternehmen beschlossen wurde, ei¬ ne Zwischenevaluierung? Falls es keine Zwischenevaluierung gibt: Wie wurde verifiziert, dass das „Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft" eine zentrale Initiative zur Un¬ terstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Wirtschafts¬ branche in Sachsen darstellt? ir Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Eine Zwischenevaluierung für das sächsische Zentrum für Kultur- und Krea¬ tivwirtschaft - Kreatives Sachsen - existiert nicht. Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. als Träger erhält die Mittel für den Bewilligungszeitraum 1. März 2017 bis 31. März 2022 in Form einer Zu¬ wendung. Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage des Fördererlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur För¬ derung (SMWA) der Einrichtung eines selbstorganisierten Sächsischen Zent¬ rums für Kultur- und Kreativwirtschaft (Fördererlass Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft) vom S.August 2016, bekannt gemacht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 35/2016, S. 1147 ff. sowie den einschlägigen, zum Zeitpunkt des Bescheides geltenden Regelungen der Sächsischen Haushaltsordnung sowie der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VwV zu § 44 SäHO). Entsprechend der Regularien hat Kreatives Sachsen jeweils zum Ende einer Jahresscheibe einen Zwischennachweis und mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Verwendungsnachweis bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Darüber hinaus hat sich ein Förderbeirat (Mitglieder sind je ein Vertreter des Sächsi¬ schen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) sowie des SMWA) konstitu¬ iert, dessen Aufgabe die Begleitung und Steuerung des Projektes „Sächsisches Zent¬ rum für Kultur- und Kreativwirtschaft" ist. Eine darüber hinausgehende Verifizierung erfolgt nicht. Frage 2: Hat sich die Etablierung des "Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft" aus Sicht der Landesregierung positiv auf die Zu¬ sammenarbeit der einzelnen Akteur*innen ausgewirkt und welchen Stel¬ lenwert misst die Landesregierung der Arbeit des "Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft" insgesamt bei? Das "Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft" wurde am 27. Juni 2017 eröffnet. In der Kürze der Zeit kann aus Sicht der Staatsregierung noch nicht von einer vollständigen Etablierung des "Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft" gesprochen werden, weil gerade in der Anfangszeit Kapazitäten für die organisatori¬ sche und infrastrukturelle Einrichtung gebunden werden. Eine Bewertung der Auswir¬ kungen auf die Zusammenarbeit mit den einzelnen Akteur*innen kann zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend noch nicht vorgenommen werden und setzt zudem eine fun¬ dierte Evaluierung voraus. Die Kultur- und Kreativwirtschaft spielt in einer zunehmend wissensbasierten Ökonomie nicht nur für das Image und die Standortattraktivität einer Region eine Rolle, sondern sie ist ein eigenständiger Wirtschaftsbereich mit einer hohen Wachstumsdynamik, wel¬ cher Chancen zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und beachtliche Beschäftigungs- und Innovationspotentiale birgt. Vor diesem Hintergrund misst die Staatsregierung der Arbeit des "Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirt¬ schaft" einen hohen Stellenwert bei, um vorhandene Potenziale der sächsischen Krea¬ tivwirtschaft stärker zu nutzen und gezielter zu unterstützen. Frage 3: Verfügt die Landesregierung über Informationen, dass die Etablierung des „Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft" beste¬ hende Strukturen und Vernetzungen in der Kultur- und Kreativwirt¬ schaft beeinträchtigt oder unterbrochen hat? Wenn ja, welche Bereiche waren davon betroffen? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Etablierung des Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft bestehende Strukturen und Vernetzungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft beeinträchtigt oder unterbrochen hat. Frage 4: Inwieweit werden die Beratungsangebote des „Sächsischen Zentrums für Kultur- Kreativwirtschaft" aus den Landkreisen angenommen? Bitte Auflistung nach Landkreisen. Die Orientierungsberatungen als Beratungsangebote von Kreatives Sachsen wurden ab Mai 2017 sukzessive aufgebaut (Orte: Annaberg-Buchholz, Döbeln, Plauen, Zwickau, Bautzen, Hoyerswerda, Kamenz, Görlitz, Zittau, Pirna, Freiberg, Chemnitz, Leipzig, Dresden). Die Beratungsklienten, die eine Orientierungsberatung in Anspruch genommen haben, werden nach ihrem Unternehmenssitz erfasst. Eine Zuordnung Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEM dieser Unternehmenssitze zu den Landkreisen und kreisfreien Städten im Zeitraum 2. Mai 2017 bis 26. Februar 2018 kann der Anlage entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Eva-Maria Stange Anlage Seite 3 von 3 Anlage Landkreise Anzahl* Bautzen 7 Erzgebirgskreis 2 Görlitz 17 Leipzig 1 Meißen 2 Landkreise Anzahl* Mittelsachsen 1 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 7 Vogtlandkreis 6 Zwickau Kreisfreie Städte Chemnitz, Stadt Leipzig, Stadt Dresden, Stadt "Die Anzahl entspricht nicht der Anzahl d 34 er insgesamt durchgeführten Beratungen, da vereinzelt bereits Zweit- und Drittberatungen durchgeführt wurden. 2018-03-22T09:26:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes