STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 101 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12553 Thema: Personelle Besetzung der sächsischen Lebensmittel- und Veterinärämter Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Planstellen hatten Ende 2016 und 2017 die jeweiligen Lebensmittel- und Veterinärämter der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte? Frage 2: Wie viele dieser Planstellen waren Ende 2016 und 2017 besetzt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Bezüglich der Daten zum Stand Ende 2016 wird auf die Drs.-Nr. 6/8806 verwiesen . Die Angaben zum Stand Ende 2017 können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Frage 3: Was hat die Staatsregierung unternommen, um auf die vollständige Besetzung der ausgewiesenen Planstellen zu drängen? Frage 4: Was gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, um die vollständige Besetzung der Planstellen zu bewirken? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) hat mit seinen "Empfehlungen zum Aufbau und zur Ausstattung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (untere Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes) im Freistaat Sachsen" vom April 2007 den Kommunen eine auf fachlichen Aspekten beruhende Grundlage für die Personalplanung zur Verfügung gestellt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51-18/213 p;;esden, 1!J· März2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Über die konkrete personelle Besetzung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter entscheiden die Kommunen aufgrund ihrer Personal- und Organisationshoheit selbst. Da es sich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragenen Aufgaben im Wesentlichen um Pflichtaufgaben handelt, sind die Kommunen verpflichtet, die Inhalte umzusetzen und hierfür die erforderliche Zahl geeigneter Bediensteter vorzuhalten . Das SMS achtet im Rahmen der Fach- und der Rechtsaufsicht darauf, dass die Aufgaben seitens der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in der geforderten Weise wahrgenommen werden. Anlass für ein Einschreiten kann z. B. gesehen werden , wenn bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben im konkreten Einzelfall Defizite nachgewiesen sind. Mit freundlichen Grüßen I , J. IILt ( . Barbara Kleps&-~~·,/' Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zu Drs. 6/12553 Personal der Lebensmittel- und Veterinärämter der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte (Angabe in VZÄ) 2017 Stand: 31.12.2017 "0 l!? <: Q) § <: 2 1if -~-·- Q) Ci) ::J <: ~ ~ ~~~g Qj Q) * -'s:: e ·ci~ o.c.c> .E "' ..c; Ol - ~ Q) .E Cl! "0 ~.!!! ~-~~~ "' LI.. <: Q) Q) .!!l E Q) ::J Q) Q) Cl! 0 :n!Q) <: -Cl Et-..c::ns ~ 1:! "' g>~ (/) ..c; "'t: g~·2 .S:::'-ttJ - 0 ..c <: <: 0 Q) ·- 0 Q) rn:::J ~ ~ 'l!! Q) "' ::J Q) e->~ (/) .c. ..c -:-- = "0 '§ .0 c:- .0 E <: 0 0 5: -Q) ~ :2 .!!! Q) Q) Q) 0 Cl! Q) Q) Q) OCil