STAATSM1N1STER1UTV1 DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12554 Thema: Notarztdienste 2017 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Notarztdienste blieben im Jahr 2017 in Sachsen unbesetzt (bitte aufschlüsseln nach Notarztstandorten)? Eine Aufschlüsselung der im Jahr 2017 je Notarztstandort unbesetzt gebliebenen Zwölfstundendienste ist in der Anlage 1 beigefügt. Der Anteil der an den insgesamt zu besetzenden 54.151,4 Soll-Zwölfstundendiensten beträgt 3,08 %. Frage 2: Wie viele medizinisch rettungsdienstlichen Einsätze gab es 2017 (bitte aufschlüsseln nach Rettungszweckverbänden und in Monatsscheiben )? Frage 3: Bei wie vielen dieser Einsätze wurde ein Notarzt angefordert (aufschlüsseln wie unter 2.)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die zum bodengebundenen Rettungsdienst in der Jahresstatistik für den Rettungsdienst erfassten Daten enthalten u. a. die Notfalleinsatzzahlen für jeden aufgrund einer Rufmeldung einer Leitstelle ausgerückten Rettungswagen einschließlich Fehleinsätzen sowie die Notfalleinsatzzahlen unter Beteiligung eines Notarztes. Eine monatliche Erfassung erfolgt nicht. Die Daten für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/49/86 Dresden, 23. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACIASEN Im Übrigen wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte , die von den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Rettungszweckverbänden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben . Allgemeine Auskunftsverlangen — wie hier vorliegend — sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 4: Bei wie vielen medizinisch rettungsdienstlichen Einsätzen 2017 konnte die Hilfsfrist nicht eingehalten werden (bitte aufschlüsseln wie unter 2.) Gem. § 4 Abs. 1 und 2 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPV0) ist die Hilfsfrist eine planerische Vorgabe für den Einsatz von Rettungsmitteln bei der Durchführung der Notfallrettung. Insgesamt beträgt sie zwölf Minuten und setzt sich aus der Dispositionszeit, der Ausrückzeit und der Fahrzeit zusammen . Der Träger des Rettungsdienstes hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Hilfsfrist planerisch bei 95 Prozent der in einem Jahr zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden kann (p95). Die planerische Vorgabe zur Hilfsfrist wird von den Trägern des Rettungsdienstes grundsätzlich erfüllt. Die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfrist bemisst sich am Zeitpunkt des zuerst am Einsatzort eintreffenden Rettungswagens, Notarzteinsatzfahrzeugs oder Rettungshubschraubers ; vgl. § 4 Abs. 3 SächsLRettDPV0. Die Träger des Rettungsdienstes haben diese in eigener Zuständigkeit zu erfassen und zu kontrollieren sowie der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde zweimal jährlich über die Auswertungsergebnisse und die veranlassten Maßnahmen zu berichten; vgl. § 4 Abs. 4 und 5 SächsLRettDPV0. Die von den Trägern des Rettungsdienstes vorgelegten Daten für das 1. und 2. Halbjahr 2017 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Der Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge konnte keine belastbare Hilfsfristanalyse vorlegen und hat zur Begründung auf die mit der Migration der Altleitstellen in die Integrierte Regionalleitstelle Chemnitz verbundenen Umstellungsprobleme und notwendige Softwareanpassungen verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Übrigen wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3, letzter Absatz, verwiesen.7 / Mi ndlichen rüßen P of Dr. Roland Wöller Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/12554 Tabellarische Aufschlüsselung der im Jahr 2017 je Notarztstandort unbesetzt gebliebenen Zwölfstundendienste Notarztstandort Anzahl unbesetzt gebliebener Zwölfstundendienste 2017 Eibenstock 133,5 Heidenau 109 Pirna 106 Dippoldiswalde 94 Oschatz 91 Weißwasser 82,5 Limbach-Oberfrohna 64,5 Taucha 63,5 Delitzsch 55 Schwarzenberg 50 Neustadt/Sebnitz 50 Freital 49,5 Großenhain 48 Bad Schlema 46 Torgau 43 Nossen Katzenberg 42 Dresden, Stephensonstraße 41,5 Reichenbach 41 Lichtenstein 35 Burgstädt/Hartmannsdorf 31,5 Bischofswerda 28 Dresden, Industriestraße 27 Görlitz 26 Hoyerswerda 24 Dresden, Strehlener Straße 22,5 Kirchberg 21,5 Zschopau 21 Dresden, Magazinstr. 20 Chemnitz, Schadestraße 19,5 Kamenz 19,5 Eilenburg 17,5 Radeberg 15 Leipzig Ost 14 Wurzen 14 Thum 14 Flöha 13 Wermsdorf 12 Borna 10 Freiberg I 8 Olbernhau 6 Chemnitz, Fritz -Fritzsche -Str. 5 Löbau 5 Zwenkau 4,5 Schkeuditz 4 Zittau 4 Chemnitz, Rotations NEF 3 Meißen 3 Leipzig Ost -West 3 Leipzig Diako (NEF West) 2 Rodewisch 2 Leipzig Elisabeth (NEF Süd) 1 Freiberg II 0,5 Mittweida/Frankenberg 0 Schöneck 0 Adorf 0 Leipzig St. Georg 0 Werdau 0 Döbeln 0 Leisnig 0 Stollberg 0 Leipzig Uni 0 Leipzig Zschochersche Str. 0 Bad Lausick 0 Grimma 0 Crimmitschau 0 Zwickau 0 Flauen 0 Klingenthal 0 Erlabrunn 0 Annaberg 0 Riesa 0 Radebeul 0 Bautzen 0 Niesky 0 Dresden, Glashütter Str. 0 Dresden, Berliner Str. 0 Chemnitz, BF, Klinikum 0 Glauchau 0 Summe 1.666,0 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die Notärztliche Versorgung — ARGE NÄV Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/12554 Träger des 1. Halbjahr 2017 2. Halbjahr 2017 Rettungsdienstes Anzahl hilfsfristrelevante Hilfsfristeinhaltung gesamt Anzahl hilfsfristrelevante Hilfsfristeinhaltung gesamt Einsätze gesamt in °A Einsätze gesamt in % Rettungszweckverband k. A. k. A. k. A. k. A. Chemnitz-Erzgebirge Rettungszweckverband 33.625 86,66 34.347 87,76 Südwestsachsen Landkreis Mittelsachsen 10.817 . 84,06 10.971 84,25 Stadt Leipzig 34.040 • 80,59 33.174 78,02 Landkreis Nordsachsen 11.284 74,17 10.946 72,95 Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche 13.903 88,91 14.720 77,93 Landkreis Leipzig und Region Döbeln Landkreis Bautzen 22.522 75,60 28.444 77,33 Stadt Dresden 26.796 90,14 27.328 91,57 Landkreis Görlitz • 18.544 74,51 24.396 74,55 Landkreis Meißen • 12.057 73,72 11.392 75,33 Landkreis Sächsische • 11.999 80,35 11.769 82,05 Schweiz-Osterzgebirge k. A. — keine oder unvollständige Angaben 2018-03-23T12:07:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes