STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12556 Thema: Polizeipanzer „Survivor R" — Auftraggeber Sitzbestickung — und Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/12127 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/12127 ist zu lesen: ‚Gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und die Aufgaben der Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen (Sächsische Polizeiorganisationsverordnung — SächsPolOrgV0) vom 16. Dezember 2004 ist das Polizeiverwaltungsamt zuständig. Die Durchführung entsprechender Beschaffungen obliegt dem Referat 32 — Logistikzentrum des Polizeiverwaltungsamtes — auf Grundlage der durch die jeweiligen Nutzer (Dienststellen) bestimmten Bedarfsbeschreibungen.' In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/11568 ist zu lesen: ,Das Landeskriminalamt beauftragte die Sitzbestickung in Folge einer Offerte des Herstellers." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Weshalb beauftragte das Landeskriminalamt in Abweichung von der SächsPolOrgV0 die Ornamentbestickung der Sitze der Polizeipanzer „Survivor R", obwohl das Polizeiverwaltungsamt für die Beschaffungen von Dienst- und Einsatzfahrzeugen sowie Sonderfahrzeugen zuständig ist und wem oblag die Prüfung der Beauftragung? Die Beschaffung erfolgte entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und die Aufgaben der Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen (Sächsische Polizeiorganisationsverordnung — SächsPolOrgV0) durch das Polizeiverwaltungsamt (siehe Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-1053/49/80 Dresden, 12. April 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12127). Details, unter anderem zu Funktionalitäten des Fahrzeuges, wurden im weiteren Verlauf im Auftrag des Polizeiverwaltungsamtes zwischen den Nutzern und dem Hersteller direkt besprochen und veranlasst, was ebenfalls die Sitzbestickung einschloss. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11568 wird verwiesen. Frage 2: Weshalb wurde die Ornamentbestickung der Sitze der Polizeipanzer „Survivor R" in Abweichung von der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Erscheinungsbild sowie die Trageweise der Dienst- und Schutzkleidung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen vom 16. Juni 2010 mit dem „internen Logo" des Spezialeinsatzkommandos der sächsischen Polizei beauftragt, welche durch die Nutzer bestimmten Bedarfsbeschreibungen lagen der Beauftragung der Ornamentbestickung zugrunde und weshalb wurde dafür nicht das offizielle Logo verwendet (vgl. Drs. 6/11578 und Drs. 6/12126)? Frage 3: Weshalb wurde die Sitzbestickung der Polizeipanzer „Survivor R" mit dem Schriftzug „Spezialeinsatzkommando Sachsen" in Frakturschrift beauftragt, welche durch die Nutzer bestimmten Bedarfsbeschreibungen lagen der Beauftragung des Schriftzuges in Frakturschrift zugrunde und weshalb wurde keine andere Schriftart verwendet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Nutzung des internen Logos als Vorlage der Sitzbestickung in Abweichung zum offiziellen Logo gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Erscheinungsbild sowie die Trageweise der Dienst- und Schutzkleidung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen vom 16. Juni 2010 erfolgte, da das in Rede stehende interne Logo mit dem ergänzenden Schriftzug „Spezialeinsatzkommando Sachsen" den Nutzern intern als zusätzliches identitätsstiftendendes Merkmal diente. Im Weiteren wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11866 verwiesen. Frage 4: Ist nunmehr ein Zeitraum für die Entfernung der Ornamentbestickung der Sitze der Polizeipanzer „Survivor R" mit dem internen Logo des Spezialeinsatzkommandos der sächsischen Polizei bekannt und wann soll die Entfernung erfolgen? Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: Falls die Entfernung gemäß Frage 4 bereits erfolgte, auf welche Weise wurden die Ornamentbestickungen der Sitze der Polizeipanzer „Survivor R" durch wen und zu welchen Kosten entfernt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Eine beschädigungsfreie Entfernung der Stickerei ist nicht möglich. Daher wird ein Vorschlag zur Abdeckung derselben umzusetzen sein, wobei die Kosten hierfür noch nicht feststehen. Mitzfr /pu9idlicherl Grüßen - -1 Prbf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-04-12T12:29:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes