STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12559 Thema: Kosten des Freistaates Sachsen in der Verwaltungsstreitsache über den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage an die Staatsregierung sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit Urteil vom 15. Juli 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 C 3.16) den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 25. Februar 2004 in Gestalt verschiedener Änderungsbescheide für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden für rechtswidrig erklärt und dem Freistaat Sachsen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Vor diesem Hintergrund richtete der Unterzeichner am 24. Oktober 2016 (Drucksache 6/6862), am 25. Oktober 2017 (Drucksache 6/11089) und am 8. Januar 2018 (Drucksache 6/11893) jeweils eine Kleine Anfrage zu den Kosten des Verfahrens an die Sächsische Staatsregierung. Deren Antworten vom 23. November 2016 einerseits und vom 23. November 2017 sowie vom 06. Februar 2018 andererseits lassen sich jedoch nicht miteinander in Einklang bringen. So werden in der Antwort vom 23. November 2016 die Kosten des Beklagten mit 250.084,86 Euro und die Gerichtskosten mit 73.449,33 Euro beziffert. Demgegenüber wird in der Antwort vom 06. Februar 2018 mitgeteilt, die Gesamtkosten des Verfahrens betrügen 25.120,40 Euro." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-1053/5/6 Dresden, 26. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Frage: Wie erklärt die Sächsische Staatsregierung die erheblichen Diskrepanzen zwischen der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 6/6862, einerseits und der Beantwortung der Kleinen Anfragen, Drucksachen 6/11089 und 6/11893, andererseits ? Die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/6862 wurde zum damaligen Zeitpunkt anders interpretiert als die nachfolgenden Kleinen Anfragen, Drs.-Nrn. 6/11089 und 6/11893. In 2016 wurden deswegen nicht die Kosten des Verfahrens, sondern die dem Freistaat Sachsen entstandenen Anwalts- und Gutachterkosten benannt. Die Kosten des Verfahrens nach § 164 Veraltungsgerichtsordnung waren zum damaligen Zeitpunkt vom Verwaltungsgericht Dresden noch nicht festgesetzt worden. Dies erfolgte erst mit den Kostenfestsetzungsbeschlüssen vom 20. Juli 2017. dlichen ßrüßen Prof! Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-03-27T09:15:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes