2015/11622 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1256 Thema: Emissionen und Immissionen durch den Betrieb der Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH am Standort Riesa (Landkreis Meißen) Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 30. März 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4841 Dresden, *2® *1 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH (im folgenden ESF) produzieren am Standort Riesa Betonstabstahl und Walzdraht. Durch eine am 14. November 2014 von der Landesdirektion Sachsen erteilte Genehmigung soll die Anlage weiterentwickelt und der Umweltschutz intensiviert werden. Die Produktionskapazität des Stahlwerks soll von 1 Mio. t auf 1,4 Mio. t Stahl pro Jahr und des Walzwerks von 0,8 Mio. t auf 1,2 Mio. t Fertigprodukte erhöht werden. Stahl- und Walzwerk sollen durchgängig 8.352 bzw. 8.400 Stunden im Jahr betrieben werden können. Zum Werk gehört u. a. auch eine Kondiratoranlage, in der 249.6001 Schrott pro Jahr durch Zerkleinern aufbereitet werden. Die im Produktionsprozess entstehenden Emissionen werden in der Gemengelage am Standort in der Stadt Riesa durch Nachbarschaft, Anwohner und Stadtbevölkerung aufmerksam registriert (vgl. Feralpi Stahl, aktualisierte Umwelterklärung 2014). Dies gilt insbesondere für die sog. Dioxine und Furane, für die in verschiedenen Messungen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Werte festgestellt wurden, die deutlich über den für die langfristige Luftreinhaltung geltenden Werte liegen (vgl. insbesondere Sondermessung 2008/2009 in Riesa). Ausweislich der den Antragsunterlagen zur Kapazitätserweiterung beigefügten Immissionsprognose hat sich die Anzahl der Dachöffnungen in der Produktionshalle, die als eine der Emissionsquellen bezeichnet werden, im Laufe der Zeit geändert. In bestimmten Zeiträumen waren anscheinend Flächen zusätzlich geöffnet, die mittlerweile wieder geschlossen wurden.“ Seite 1 von 6 Jetzt schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/11622 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche jährlichen Emissionen an Staub werden von den einzelnen Emissionsquellen im Stahl* und Walzwerk inklusive Nebenanlagen der ESF insgesamt mit welchen prozentualen Anteilen der einzelnen Quellen an der Gesamtstaubmenge derzeit erzeugt? (Auflistung mit tabellarischer Angabe der Kurzbezeichnung, der Quellbezeichnung, der Größe und der Quellhöhe sowie der einzelnen Emissionen und der Gesamtemissionen erbeten)? Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält unter anderem Nebenbestimmungen zu Emissionsbegrenzungen (Konzentrationswerte in mg/m3 bzw. Massenströme in kg/h) und Messverpflichtungen (kontinuierliche und Einzelmessungen). Eine Begrenzung der Jahresemissionsfrachten sieht die hierfür einschlägige Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) nicht vor. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) überwacht die Einhaltung dieser Nebenbestimmungen. Die Emissionsfrachten sind abhängig von der Kapazitätsauslastung und den Betriebszeiten der Anlage. Derzeit liegen der LDS keine Informationen zu jährlichen Emissionsfrachten für alle Emissionsquellen inklusive Nebenanlagen der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH (ESF) vor. Die Staubemissionen werden an den Emissionsquellen E1 und E3 (Abgas des Elektroschmelzofens) kontinuierlich gemessen und überwacht. Die Daten werden über das Fernübertragungssystem an die LDS übermittelt. Die für Staub als Tagesmittelwert und Halbstundenmittelwert festgesetzten Grenzwerte werden weit unterschritten. Die Staubemissionen der gefassten Quellen E4 (Abgas des Silos für Zuschlagstoffe) und E20 (Abgas des Schredders) werden diskontinuierlich alle drei Jahre von einer nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekanntgegebenen Messstelle gemessen. Die Emissionen werden als Halbstundenmittelwerte ermittelt. Die aktuellen Emissionsberichte können auf der Internetseite des Unternehmens unter http://www.feralpi.de/umwelt/messwerte.html eingesehen werden. Die ESF ist ferner verpflichtet, alle vier Jahre nach § 3 Abs. 1 der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) eine Emissionserklärung abzugeben, die auch Emissionsfrachten enthält. Der letzte Erklärungszeitraum für die Emissionserklärung war das Jahr 2012. Derzeit liegen keine aktuellen Werte vor. Der nächste Erklärungszeitraum ist das Jahr 2016. Im Rahmen der Berichterstattung nach Nr. 2b) des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates werden vom Betreiber jährlich Emissionsdaten über Schadstofffreisetzungen in die Luft (PRTR) für die in Anhang II der Verordnung genannten Schadstoffe ermittelt, die über den Link http://prtr.ec.europa.eu/ oder den Link http://thru.de/ eingesehen werden können. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Allerdings werden nur die Emissionswerte veröffentlicht, die den entsprechenden Schwellenwert aus der Verordnung überschreiten. Aktuell werden vom Unternehmen ESF die Schwellenwerte für Feinstaub nicht überschritten. Emissionswerte für Gesamtstaub sind nicht erklärungspflichtig. Frage 2: Wie viele Öffnungen waren seit wann vor dem Stichtag der neuen Genehmigung vom 14. November 2014 im Dach der Stahlwerkshaiie, des Kühlbettes im Walzwerk und der Verladehalie in welcher Einzelgröße und Gesamtgröße aufgrund welcher vorherigen Genehmigungslage genehmigt? (Tabellarische Auflistung aller emissionsrelevanten Öffnungen in den Einrichtungen der ESF sowie ihrer Genehmigung mit Zeitpunkt und zuständiger Behörde erbeten.) Die Anzahl der Dachöffnungen wurde mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Regierungspräsidiums Dresden vom 1. August 2006 genehmigt. Die Dachöffnungen werden in folgende drei Gruppen unterteilt: Robertson-Öffnungen Stahlwerk, Kühlbett Walzwerk sowie Dachöffnungen Verladehalle. Tabelle: Dachöffnungen in der Produktionshalle Parameter Stahlwerks- halle (Robertson) Kühlbett Walzwerk Verlade- halle Summe Anzahl Öffnungen 22 12 10 44 Fläche [m2] 232 172 288 692 Frage 3: In welchem Zeitraum seit 1994 gab es in welcher Anzahl und Größe in den ESF zusätzliche emittierende Dachöffnungen mit welchem Bekanntwerden und welchen Reaktionen (wie z. B. Auflagen, Schließungsanweisungen, Zusatzgenehmigungen, Kontrollen) welcher zuständigen Behörden des Landes (Tabellarische Auflistung aller bekannten Fälle, der Größen, dem Zeitpunkt des behördlichen Bekanntwerdens und der behördlichen Reaktion erbeten.)? Der Landesdirektion Dresden (jetzt Landesdirektion Sachsen) wurde im April 2010 bekannt, dass von der ESF sechs Dachöffnungen installiert wurden, ohne dass dafür eine behördliche Genehmigung oder Zustimmung im Anzeigeverfahren vorlag. Diese Dachöffnungen hatten eine Fläche von insgesamt 144 m2. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Die Landesdirektion Dresden leitete daraufhin ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ein und verhängte eine Geldbuße. Während des Bußgeldverfahrens wurden diese Dachöffnungen im September 2010 wieder verschlossen. Frage 4: Wann, von welchen Behörden und mit welchen Ergebnissen erfolgten seit 2010 amtliche Immissionsmessungen der Luftschadstoffe (Feinstaub, Staub, Schwermetalle, Dioxine/Furane) und des Lärmes im Umfeld der ESF? (Erbitte chronologische Auflistung der einzelnen Messwerte mit den einzelnen Immissionsorten und den jeweiligen Verantwortlichen für die einzelnen Messungen.) Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat in Riesa Sondermessungen durchgeführt. Neben Feinstaub PM 10, Staubniederschlag und Stickstoffdioxid wurden Schwermetalle im Staubniederschlag und Feinstaub PM 10 sowie Dioxine, Furane und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCDD/F und PCB) im Feinstaub PM 10 und in der Deposition bestimmt. Die Sondermessungen in Riesa wurden von September 2008 bis August 2009 durchgeführt. Die Bestimmung von Dioxinen, Furanen und polychlorierten Biphenylen im Staubniederschlag wurde bis Dezember 2009 fortgeführt. Auf der Internetseite „Sondermessung zur Luftqualität in Riesa“ http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/15935.htm sind die Messergebnisse und Hintergrundinformationen sowie ein ausführlicher Messbericht veröffentlicht worden. Unter diesem Link sind auch die Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Wiederholungsmessung zur PCDD/F- und PCB-Belastung im Staubniederschlag am Messpunkt Hafenstraße von 2011 bis 2013 und der Untersuchung der Obst- und Gemüseproben im Jahr 2011 aufgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung zur Frage 1 auf die Kleine Anfrage DS-Nr. 5/13531 verwiesen. Wiederkehrende Lärmmessungen wurden im Jahr 2011 durch eine bekanntgegebene Messstelle, die Consulting Dr. Fürst, durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Übersicht der ermittelten Beurteilungspegel Immissionsort Beurteilur Lr in dB(A tags igspegel ) nachts 1. Produkt nachts 2. Produkt Immissions wert in dB(A) tags sricht- nachts IO 1n Weststraße 22 50,6 43,4 - 57 46 IO 5 Uttmannstraße 13 56,1 46,6 46,4 57 46 IO 6 Haldenstraße 3 51,5 46,9 46,4 57 46 IO 7 Am Gucklitz 19 56,5 2) 46,5 43,7 55 (57*) 46 IO 8 F.-Lasalle-Straße 1 54,8 2) 43,6 42,0 55 (57*) 46 IO 9 Straße des 20. Juli 20 53,5 2) 43,7 41,3 55 (57*) 45 IO 10 Paul-Greifzu-Straße 57 50,6 - - 60 - IO 11 Paul-Greifzu-Straße 61 51,0 1) - - 65 - IO 12 Industriestraße 3 63,6 - - 66 - ' Messwert nur Fremdgeräusch, Schrottplätze zurzeit der Messung nicht genutzt, Werksgeräusch nicht messbar 2) Betriebszeiten für Walzwerk, Kondirator/Schredder, Schrottplatz gemäß Genehmigung eingerechnet, zwei Nacht-Ergebnisse: verschiedene Produktlinien Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wurden durch das LfULG kontinuierliche Lärmmessungen im Zeitraum vom 23. Mai 2014 bis 14. Juli 2014 durchgeführt. Der Mess-/lmmissionsort befand sich im Wohngebiet „Am Gucklitz“ auf der Straße des 20. Juli. Die Messungen bestätigten die Einhaltung der geltenden Immissionswerte im Tages- und Nachtzeitraum. Frage 5: Welche andauernden und regelmäßigen Kontrollen der Dioxin- und Furan-Immissionen, weiterer Luftschadstoffe und des Lärmes erfolgen im Umfeld der ESF in Riesa durch amtliche Messungen an welchem Standort, ab welchem Zeitpunkt und mit welchen Immissionsarten und welche Maßnahmen zur Reduktion von Immissionen werden konkret verfolgt bzw. von den öffentlichen Stellen empfohlen? (Tabellarische Angabe der Kontrolldichte, der einzelnen Immissionsarten und Schadstoffe sowie der für die Messung zuständigen Stellen erbeten.) Derzeitig werden keine andauernden und regelmäßigen Kontrollen der Dioxin- und Furan-Immissionen und weiterer Luftschadstoffe durchgeführt. Die LDS hat im Dezember 2012 eine nachträgliche Anordnung zur Reduzierung der anlagenbedingten Emissionen von Dioxinen/Furanen einschließlich PCB erlassen. Die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen wird von der LDS überwacht. Bisher wurden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt: Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Kapselung der Übergabestellen vom Schredderschrott auf das Schrottband Einsatz leistungsfähiger Schalldämpfer am Kamin der Entstaubung Installation einer automatischen Siebanlage Maßnahmen an Bändern und Anlagenteilen Errichtung von Trennwänden/Lagerboxen Errichtung des Schrottbandes Schredder-Schrotthalle Einrichtung eines Containersystems für Schredderleichtfraktion Boxenlagerung und Zuschaltung von Nebelkanonen bei Schredderschwerfraktion Containermuldenlagerung von Schredderabrieb Intensivierung der Reinigungs- und Befeuchtungsmaßnahmen Instandsetzung und Ertüchtigung der Gummivorhänge Lagerung von Kupfer-Eisen-Anker in abgetrennten Boxen Organisatorische Maßnahmen Weiterhin werden derzeit Schallimmissionsmessungen für den Betrieb der ESF von einer nach § 26 BImSchG bekanntgegebenen Messstelle an den in der Tabelle zu Frage 4 aufgeführten Immissionsorten durchgeführt. Die Messungen sind noch nicht abgeschlossen. Thomas Schmidt Seite 6 von 6