SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6112574 Thema: Beitrag zum Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0203 Titel 686 05 - Beitrag des Freistaates Sachsen zum Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit - im Haushaltsjahr 2017? Die Ausgaben im Kapitel 02 03 Titel 686 05 betrugen im Haushaltsjahr 2017 100.000,00 €. Frage 2: An wen, für welche Projekte und in welcher Höhe wurden im Haushaftsjahr 2017 Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0203 Titel 686 05 ausgezahlt? (Bitte nach Empfängern und Projekten aufgliedern.) Die Haushaltsmittel im Kapitel 02 03 Titel 686 05 wurden im Haushaltsjahr 2Q17 für nachfolgende Projekte ausgegeben: Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051t32t813- 2018118233 Dresden, ,t \ . vaozorc Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Empfänger Projekt Ausgaben in€ Medienstiftung Sparkasse Leipzig der Förderung des Europäischen Zentrums für Presse- und Med ienfreih eit - 2. Proiektiahr 33.000,00 Europäisches Zentrumfür Presse- und Medienfreiheit SCE mbH Förderung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit - 3. Projektjahr 67.000,00 Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Worin sieht die Staatsregierung das staatliche lnteresse an der Beteiligung des Freistaates Sachsen an der Errichtung des Zentrums mit jährlich 100.000 Euro? Mit seinem vielfältigen Engagement für die Medienfreiheit leistet das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit einen wichtigen Beitrag zur Venruirklichung der von Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Freiheit der Meinungsäußerung und der lnformationsfreiheit und damit zum Erhalt der europäischen, vom ldeal eines selbstbestimmt handelnden lndividuums geprägten Kultur des Zusammenlebens. Diese Arbeit am Standort des Zentrums, der Medien- und Freiheitsstadt Leipzig, zu stärken, ist im lnteresse des Freistaates Sachsen. Mit freundlichen Grüßen ü(ú*- /Ll'^ Oliver Schenk Seite 2 von 2 2018-03-22T09:22:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes