SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 0 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12587 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Bund-Länder-Programm zur Begabtenförderung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schulen im Freistaat Sachsen wurden von wem nach welchen Kriterien für die Teilnahme am Bund-Länder-Programm zur Begabtenförderung ausgewählt? ln der am 10. November 2016 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen "Gemeinsame(n) Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler" wurde vereinbart, dass die Auswahl der Schulen durch die einzelnen Länder erfolgt. Für die teilnehmenden Schulen ist die Bereitschaft zur Evaluation der während der Initiative entwickelten Strategien, Konzepte und Maßnahmen verbindlich . Des Weiteren soll auf vorhandene Einrichtungen wie z. B. Kompetenzzentren für Begabtenförderung und bewährte Strukturen im Land zurückgegriffen und diese in die Initiative überführt werden. ln Sachsen lief von 2009 bis 2016 das Projekt "GIFted -das Gymnasiale Netzwerk Individuelle Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern". ln diesem Netzwerk qualifizierte und vernetzte das Bundesland Sachsen 21 Gymnasien in der integrativen Begabtenförderung. Zur nachhaltigen Verankerung der im Projekt entwickelten Strukturen und Angebote wird ein Netzwerk von Konsultationsschulen und Kompetenzzentren für Begabungs - und Begabtenförderung aufgebaut. Dafür wurden nach einer Ausschreibung von den ursprünglich 21 am Netzwerk GIFted beteiligten Schulen zehn Gymnasien ausgewählt. Diese Schulen haben auch ihre Bereitschaft zur aktiven und engagierten Mitarbeit bei der Verwirklichung der Ziele der Bund-Länder-Initiative erklärt. Folgende Gymnasien nehmen teil: Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/12/56 Dresden,&:, . März 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 • Humboldt-Gymnasium Radeberg , • Gymnasium Dresden-Piauen, • Gymnasium St. Augustin zu Grimma, • Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS • Anton-Philipp-Reclam-Schule- Gymnasium der Stadt Leipzig, • Goethe-Gymnasium Bischofswerda, • Franziskaneum Meißen, • Lessing-Gymnasium Hoyerswerda, • lmmanuei-Kant-Schule- Gymnasium der Stadt Leipzig , • Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau. ~SACHsEN Frage 2: Was genau soll an den ausgewählten Schulen in welcher Form erprobt werden? Die Arbeitsschwerpunkte sind als Module konzipiert, wobei zwischen zwei verpflichtenden Kernmodulen und weiteren fakultativen Modulen unterschieden wird. Das verpflichtende Kernmodul 1 umfasst die Erarbeitung eines entsprechenden schulischen Leitbildes und die Entwicklung von Strategien zur sukzessiven (Weiter-)Entwicklung einer Schulkultur, die geprägt ist durch Anerkennung und Wertschätzung von Unterschiedlichkeit, durch die Bereitstellung von Lernangeboten für alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung des individuellen Lernstands, durch eine ausgeprägte Kooperation zwischen den Lehrkräften, durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern sowie durch die konstruktive Einbeziehung von Eitern. Die Entwicklung und schrittweise Umsetzung von Konzepten einer leistungsfördernden Schulentwicklung erfolgt auf der Basis erziehungs- und organisationswissenschaftlicher Erkenntnisse und weiterer wissenschaftlicher Befunde. Darüber hinaus gehört auch die Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Zusammenarbeit von Schulen, außerschulischen Bildungspartnern wie beispielsweise Stiftungen und Vereinen sowie Hochschulen auf verschiedenen Stufen des Bildungssystems zur stärkeren Verknüpfung von Förderangeboten zu den verpflichtenden Aufgaben der teilnehmenden Schulen. Die Beteiligten sollen sich insbesondere auch auf digitalem Weg vernetzen. Das verpflichtende Kernmodul 2 beinhaltet die Entwicklung und Erprobung von fachspezifischen oder fachübergreifenden Unterrichtsmaterialien zur Motivierung und Förderung leistungsstarker oder potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler. Zur Unterstützung der individuellen Förderung von Leistungsstarken im Regelunterricht soll auch die Entwicklung computerbasierter Lernmethoden beitragen. Frage 3: ln welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel fördert der Freistaat Sachsen in welchem Zeitraum das Programm? Die Initiative wird während der zehn Jahre Laufzeit vom Bund und den Ländern je zur Hälfte finanziert . Insgesamt werden die Länder jährlich Mittel im Umfang von 5 Mio. Euro für die erste Phase und von 7,5 Mio. Euro für die zweite Phase einsetzen. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KUlTUS 5j SACHsEN Der Anteil der Länder an den jährlich bereit zu stellenden Mitteln richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel. Sachsen muss sich demnach in den ersten fünf Jahren mit jährlich 250.000 Euro beteiligen. Neben Personalausgaben für die Beratungsstelle zur Begabtenförderung beim Landesamt für Schule und Bildung oder in Form von Anrechnungsstunden für die zehn beteiligten Schulen werden dazu weitere finanzielle Mittel für Veranstaltungen wie Netzwerktreffen, für Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen oder für projektspezifische Sachkosten in Kapitel 0545 Titelgruppe 75 "Individuelle Förderung und Unterstützung" sowie in Kapitel 0503 Titelgruppe 68601 "Anteil des Freistaates Sachsen an gemeinsamen Projekten und Einrichtungen der KMK und länderübergreifende Projekten im Bildungssektor" bereit gestellt. Frage 4: Durch wen bzw. welche Institution erfolgt die wissenschaftliche Begleitung ? Die Arbeit wird wissenschaftlich von einem Forschungsverbund unterstützt und begleitet . Koordinatorin des Forschungsverbundes ist Frau Prof. Dr. Gabriele Weigand von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Insgesamt umfasst der Forschungsverbund 28 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von 16 Universitäten und Hochschulen sowie acht Kooperationspartner aus empirischer Bildungsforschung, Erziehungswissenschaft , Fachdidaktiken unterschiedlicher Fächer und pädagogischer Psychologie. Frage 5: Wie ist der Transferprozess der Ergebnisse des Bund-Länder- Programms organisiert? Die Konzeption für den Transferprozess in der zweiten Phase der Förderinitiative wird auf der Grundlage der inhaltlichen Arbeiten in den Modulen sowie der vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse erarbeitet. Über die konkrete weitere Ausgestaltung entscheiden das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Länder rechtzeitig vor Ende der ersten Phase der Initiative gemeinsam. Grundsätzlich liegt der Transfer in die Schulpraxis in der Zuständigkeit der Länder. Die an der Bund-Länder-Initiative teilnehmenden Schulen fungieren hier als Multiplikatoren für andere Schulen. Die im Rahmen der ersten Phase der Förderinitiative aufgebauten schulischen Netzwerke in den einzelnen Ländern werden in der zweiten Phase dazu genutzt, die gewonnenen Erkenntnisse durch Fortbildung und Beratung von weiteren Schulen stetig zu multiplizieren, um die Förderung von leistungsstarken und potenziell besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern im Selbstverständnis möglichst vieler Schulen zu verankern . Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-03-23T09:09:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes