2015/13041 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1259 Thema: Getötete geschützte Vögel und Fledermäuse durch Windenergieanlagen, Energiefreileitungen, Straßenverkehr und Schienenverkehr seit 2010 in Sachsen Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 30. März 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4843 Dresden, Jü ^4 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1; Wie viele geschützte Vögel und Fledermäuse wurden seit 2010 durch Windenergieanlagen in Sachsen getötet? (bitte einzeln nach Jahr, Tierarten und Landkreis auflisten) Die Anzahl der durch Windkraftanlagen seit dem Jahr 2010 getöteten geschützten Vögel und Fledermäuse wird landesweit nicht systematisch erfasst. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Studien, die sich mit den Auswirkungen auf die Tötung geschützter Vögel und Fledermäuse durch Windenergieanlagen, Energiefreileitungen, Straßenverkehr, Schienenverkehr mit Oberleitungsanlagen in Sachsen beschäftigen? (Bitte Studien und Kernaussagen bezüglich der einzelnen Verursacher der Tötungen benennen) Als Studien im Sinne der Frage angesehen werden systematische art- und anlagenbezogene Erfassungen mit oder unter Heranziehung von Daten, die im Freistaat Sachsen gewonnen wurden und die nicht älter als zehn Jahre sind. Zur Tötung geschützter Fledermäuse und Vögel an Energiefreileitungen, Straßenverkehr, Schienenverkehr mit Oberleitungsanlagen im Freistaat Sachsen sind der Staatsregierung keine Studien bekannt. Seite 1 von 3 _ ,v Iat7t * %0 mmm li schalten Ettsrgie&ffizltiv:. m Satiren Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/13041 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Zur Tötung dieser Arten an Windkraftanlagen im Freistaat Sachsen wird auf die nachfolgenden Studien verwiesen, die Ergebnisse einer regionalen Studie auswerten, die zu Verlusten an Windenergieanlagen beziehungsweise zu Kalkulationen auf Bundesebene unter Heranziehung von Daten aus dem Freistaat Sachsen erstellt wurde: • SEICHE, K., ENDL, P. & LEIN, M. (2008). Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006. Dresden: 57 S. und Anhang. • BRINKMANN, R„ BEHR, O., NIERMANN, I. & REICH, M. (2011). Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen. Göttingen: Cuvillier Verlag, 457S. In den Studien wurde als Tötungsursache das Einwirken der Rotoren erfasst. Frage 3: Welche Maßnahmen werden jeweils auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage in Sachsen ergriffen, um die Verluste bei geschützten Fledermäusen und Vögeln durch die unter 2. benannten Verursacher zu vermindern? Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot stützt sich auf § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Vor dem Bau der erforderlichen Anlagen werden im Rahmen des jeweiligen Planungs- und Genehmigungsrechtes die Maßnahmen zur Verminderung der Tötungsrisiken einzelfallbezogen art- und projektspezifisch abgeleitet, mit der Baurechtsherstellung zwingend festgelegt und bei der Realisierung durch den Vorhabenträger umgesetzt. Die Maßnahmen können unter anderem umfassen: • Lageänderung der Anlage im Rahmen der Planung, • Begrenzung von Bauzeiten, Anwendung schonender Bauweisen, • kollisionsvermeidende Gestaltung von Schutzwänden entlang von Straßen und auf Brücken, • Sperr- und Leitzäune, Leitpflanzungen, Grünbrücken für Fledermäuse, • Abschaltalgorithmen für Windkraftanlagen ab 50 Meter Höhe, • Schutzeinrichtungen für Vögel gegen Stromschlag. Frage 4: Bestehen aktuell immer noch Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Umsetzungsfrist von §41 BNatSchG (regelt, dass alle für Vögel gefährlichen Mittelspannungsleitungen innerhalb einer 10-Jahres-Frist zu entschärfen sind. Neubauten sind derart zu konstruieren, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt werden) zum 31. Dezember 2012? Wenn ja: Mit welcher Begründung haben Netzbetreiber in Sachsen um Ausnahmeregelungen bezüglich der 10-Jahres-Frist gebeten? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEIT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEIN Die Landeshauptstadt Dresden toleriert umfangreiche Ausrüstungen von Mittelspannungsmasten mit Vogelschutzeinrichtungen, die allerdings noch nicht der am 1. August 2011 eingeführten VDE-Norm genügen. Die Ausnahmeregelungen, auf die in Drucksache 5/13059, Frage 2, Bezug genommen wurde, wurden nicht verlängert. Neue Ausnahmegenehmigungen wurden nach Auskunft der dafür zuständigen Landkreise nicht erteilt. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3