STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12592 Thema: Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gegen Unterstützerinnen von Einwendungen gegen einen Flächennutzungsplans in Riesa (Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Derzeit laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung gegen einen oder mehrere Unterzeichnerinnen einer Unterschriftenliste , die Einwendungen gegen einen Flächennutzungsplan in Riesa geltend machen. Mehrere der Unterzeichnerinnen wurden als Zeug*innen von der Polizei vorgeladen. Mit dieser Maßnahme steht zu befürchten, dass sich die Unterzeichnerinnen aufgrund dieser Ermittlungen nie wieder mit ihrem Namen und ihrer Anschrift für oder gegen eine Sache engagieren, weil sie damit rechnen müssen, Repressionen ausgesetzt zu werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen konkreten Gründen wurde wann gegen wie viele Beschuldigte ein (Vor -)Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes und konkreten Lebenssachverhaltes eingeleitet bzw. mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Aufgrund einer schriftlichen Strafanzeige der Stadt Riesa vom 30. November 2017, eingegangen bei der Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Meißen, am 12. Dezember 2017, wurde ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/49/91 Dresden, 28. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN Gegenstand der Anzeige ist ein Schreiben des Beschuldigten vom 21. November 2017, welches als Einwendung vom 21. November 2017 gegen den zweiten Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Riesa bezeichnet ist und das mit einer Unterschriftenliste von 28 Personen endet. Im Schreiben wird Bezug auf eine Stellungnahme des BUND Landesverbandes Sachsen e. V. genommen, welches dem Schreiben als Anlage beigefügt war. Diese Stellungnahme datiert auf den 22. November 2017. Der Anzeigenerstatter erhebt den Vorwurf, dass der Beschuldigte nach Erstellung der Unterschriftenliste am 21. November 2017 das vorgelegte Schreiben geändert haben muss, da zu diesem Zeitpunkt die Stellungnahme des BUND Landesverbandes Sachsen e. V. noch nicht vorgelegen haben kann. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Auf welchem Weg gelangte die Unterschriftenlisten mit den personenbezogenen Daten der Unterstützerinnen zur Polizei? Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Unterschriftenliste von welcher Behörde an welche Behörde(n) oder Personen aus welche konkreten Gründen übermittelt und zu welchen Zwecken auf welcher Rechtsgrundlage genutzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Unterschriftenliste wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft der Polizeidirektion Dresden im Rahmen der Anzeigenbearbeitung (vgl. Antwort auf die Frage 1) zur Prüfung übermittelt. Frage 4: Wie viele Personen der Unterstützerliste wurden als Zeug*innen oder Beschuldigte in welchem Zeitraum zur Klärung welchen Sachverhalts von der Polizei vorgeladen ? Im Zeitraum vom 16. Januar 2018 bis zum 1. Februar 2018 wurden acht Personen zur Klärung des Sachverhaltes zur Zeugenvernehmung geladen. Frage 5: In welchem Verfahrensstand befindet sich das Planfeststellungsverfahren derzeit und inwieweit führen die Ermittlungen zu einer Nichtberücksichtigung der Einwendungen oder zu welchen sonstigen Nachteilen der Unterstützer*innen? Für das Bauleitplanverfahren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch abgeschlossen. Derzeit wertet das von der Stadtverwaltung Riesa mit der Bauleitplanung beauftragte Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der der Unterschriftenliste vorangestellten Stellungnahme aus. Ob und ggf. wie sich die Stellungnahme letztlich auf das Bauleitplanverfahren auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar. Nachteile für Bürger aus der Abgabe von Stellungnahmen im Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung entstehen nicht. Insbesondere wird darauf verwiesen , dass der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern dieser der Konkretisierung durch einen Bebauungsplan bedarf . ndlitheli Grüße of.1Dr. 151oland Wöller Seite 3 von 3 2018-03-29T07:32:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes