Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12595 Thema: Nachfrage zur Drs. 6/11941 Integration von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der Personen, die nach Anlage 1 zur Drucksache 6/11941 aus der Arbeitslosigkeit im Jahr 2016 (Zeitraum Juli bis Dezember) abgegangen sind, waren im Jahr 2017 wieder arbeitslos gemeldet? (Bitte analog der Abgangsstruktur zur Anlage 1 entsprechend auch die Struktur der Zugänge in die Arbeitslosigkeit aufschlüsseln.) Statistische Angaben, inwieweit Personen, die im Zeitraum Juli bis Dezember 2016 aus Arbeitslosigkeit abgegangen sind, im Jahr 2017 wieder arbeitslos wurden, liegen der Staatsregierung nicht vor. Über eine integrierte Auswertung der Arbeitslosen- und der Beschäftigungsstatistik ist es aber möglich für Personen, die in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt abgegangen sind, zu recherchieren, ob anschließend in der Beschäftigungsstatistik eine Beschäftigungsmeldung vorliegt. Diese Recherche kann zu späteren Zeitpunkten isoliert oder kumulativ wiederholt werden . Die Ergebnisse können der Anlage 1 (Tabelle „Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt - Verbleib unmittelbar nach Abgang sowie nach sechs und 12 Monaten") entnommen werden. Seite 1 von 4 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/75/5 Dresden, 2 8. März 2 018 r Zertifikat se it 2006 audll bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Im Zeitraum Juli bis Dezember 2016 wurden 681 arbeitslose Personen im Kontext von Fluchtmigration mit dem Abgangsgrund „Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt" aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet. Im Rahmen der integrierten Auswertung kann recherchiert werden, dass hiervon 557 oder 81,8 Prozent der Abgänge unmittelbar nach Abgang , 421 oder 61,8 Prozent nach sechs Monaten und 419 oder 61,5 Prozent nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Mit der kumulativen Auswertung zeitlich aufeinanderfolgender Recherchen soll eine Näherung der Messung von stabilen Beschäftigungsaufnahmen erreicht werden . Von den Personen mit einer Beschäftigungsaufnahme, die unmittelbar nach Abgang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, waren nach sechs Monaten 383 oder 68,8 Prozent und nach 12 Monaten 307 oder 55, 1 Prozent in einer Beschäftigung. Die Beschäftigung, die zum Abgang aus Arbeitslosigkeit führt, und die Beschäftigung , die zum jeweiligen Recherchezeitpunkt festgestellt wird, können sich unterscheiden. Es wird nicht recherchiert , ob dieselbe Beschäftigung zu den verschiedenen Zeitpunkten vorliegt. Somit sind Aussagen weder über die Durchgängigkeit von Beschäftigungen bis zum Recherchezeitpunkt, noch über die Identität von Beschäftigungen zum Zeitpunkt des Abgangs aus Arbeitslosigkeit und zum Zeitpunkt der Recherche möglich. In der Beschäftigungsstatistik werden aufgrund von Abgabefristen und des zeitverzögerten Meldeflusses stabile Ergebnisse nach einer Wartezeit von sechs Monaten erzielt . Um für die integrierte Auswertung zeitnahe Informationen bereitstellen zu können, wurde auch auf Daten mit zwei Monaten Wartezeit zugegriffen, die als vorläufige Ergebnisse veröffentlicht werden. Im Umkehrschluss folgt daraus aber nicht, dass jene Personen, für die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bestimmten Zeitpunkten recherchiert werden konnte, (wieder) arbeitslos sind. Diese Personen können beispielsweise eine geringfügige Beschäftigung ausüben oder eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme absolvieren. In der Anlage 2 (Tabelle „Zugang von Personen im Kontext von Fluchtmigration in Arbeitslosigkeit nach Zugangsstruktur") wurde zudem der Zugang in Arbeitslosigkeit von Personen im Kontext von Fluchtmigration nach Zugangsstruktur - analog der Darstellung der Abgangsstruktur - ausgewertet. Frage 2: Wurden die Gründe des Abgangs aus der Arbeitslosigkeit in die Nichterwerbsfähigkeit (Anlage 1 zur Drs. 6/11941) im Zeitraum von Juli 2016 bis Dezember 2017 näher erfasst, falls ja, was waren die drei häufigsten Gründe für den Abgang in die Nichterwerbsfähigkeit? Die Ergebnisse können der Anlage 3 (Tabelle „Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration nach Abgangsstruktur") entnommen werden. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Die Kategorie „Abgänge in Nichterwerbstätigkeit" lässt sich in folgende Abgangsgründe unterteilen: • Arbeitsunfähigkeit, • Fehlende Verfügbarkeit/Mitwirkung (beispielsweise aufgrund von Ortsabwesenheit , Elternzeit oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) und • Sonstige Nichterwerbstätigkeit. Der Abgangsgrund „Sonstige Nichterwerbstätigkeit" umfasst die Gründe „Sonderregelungen et al." (beispielsweise aufgrund von vorruhestandsähnlichen Regelungen oder § 145 SGB III) und „Ausscheiden aus Erwerbsleben". Bei den Personen im Kontext von Fluchtmigration resultiert der überwiegende Teil der Abgänge aus Arbeitslosigkeit allerdings aufgrund der Absolvierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie Aktivierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen, Integrationsoder Sprachkursen. Frage 3: Welchen Staaten sind konkret die 1.038 Personen aus Anlage 1 der Drucksache 6/11941 (Beispiel Juli 2016) zuzuordnen, die weder zur Gruppe der Personen ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus (Beispiel Juli 2016; 53) noch zur Gruppe der Personen im Kontext von Fluchtmigration (Juli 2016; 1.528) gehören, die aber in der Gesamtsumme der Personen aus Drittstaaten erfasst sind? (Bitte jeweils nach Personenzahl und dazugehöriger Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.) Die Ergebnisse können der Anlage 4 (Tabelle „Abgang von arbeitslosen Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus nach Staatsangehörigkeit") entnommen werden. Drittstaatsangehöriger ist, wer kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz ist. Staatenlose werden zu den Drittstaatsangehörigen gezählt. Drittstaatsangehörige sind von der europarechtlichen Freizügigkeit und dem damit verbundenen unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Drittstaatsangehörige, die in Deutschland arbeiten wollen, benötigen vor der Beschäftigungsaufnahme grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der von der Ausländerbehörde erteilt wird. Arbeitsagenturen und Jobcenter erfassen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage sich ein Drittstaatsangehöriger in Deutschland aufhält. Dieser Aufenthaltsstatus kann in der Statistik der BA berichtet werden. Neben den „Personen im Kontext von Fluchtmigration" gibt es Drittstaatsangehörige mit anderem Aufenthaltsstatus. Diese· werden als Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus berichtet. Dazu zählen Personen mit Niederlassungserlaubnis, Blauer Karte EU, sonstiger Aufenthaltserlaubnis (außer §§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und Visum . Auch Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen zu „Personen mit sonstigem Aufenthaltsstatus ". Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCl-lAFT ARBElT UND VERKEHR Frage 4: Wie viele der Personen mit Fluchtmigration (Anlage 1 der o.g. Drs.), die 2017 in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden, waren bei Zeitarbeitsfirmen eingestellt? Die Ergebnisse können der Anlage 5 (Tabelle „Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen ") entnommen werden . Für Personen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt beenden, kann unmittelbar nach der Beschäftigungsaufnahme der Wirtschaftszweig des Betriebes festgestellt werden, in den diese eingebunden sind. Wenn die Arbeitslosigkeit im Jahr 2017 beendet werden konnte, finden Personen im Kontext von Fluchtmigration zu rund einem Drittel eine Anstellung bei Betrieben der Arbeitnehmerüberlassung. Rund 15 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen finden im Gastgewerbe und rund 12 Prozent in Unternehmen, die wirtschaftliche Dienstleistungen erbringen statt. In der Beschäftigungsstatistik werden aufgrund von Abgabefristen und des zeitverzögerten Meldeflusses stabile Ergebnisse nach einer Wartezeit von sechs Monaten erzielt . Um für die integrierte Auswertung zeitnahe Informationen bereitstellen zu können, wurde auch auf Daten mit zwei Monaten Wartezeit zugegriffen, die als vorläufige Ergebnisse veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen t~ artin Dulig Anlagen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlag~~ Arbeitsmarktstatistik Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt - Verbleib unmittelbar nach Abgang sowie nach 6 und 12 Monaten Sachsen sowie Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Summe von Juli bis Dezember 2016 Daten mit einer Wartezeit von 2 bzw. 6 Monaten. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt "Hinweis_ Verbleib_Alo". Beim Verbleib nach 12 Monaten sind aktuell die Berichtsmonate September bis Dezember 2017 noch vorläufig . Die jeweils ausgewiesenen Werte sind somit beim unmittelbaren Abgang und beim Verbleib nach 6 Monaten (Spalte 2-6 und Spalte 10) endgültig, beim Verbleib nach 12 Monaten (Spalte 7-9 und Spalte 11) sind noch vier Monate vorläufig . dar.: unmitteibar nach dar. (Sp. 2) Abgang Abgang sozialver- zusätzlich 6 Monate später zusätzlich 6 und 12 Monate später 6 Monate 12 Monate Arbeitslose in sicherungspflichtig sozialversicherungspflichtig sozialversicherungs-pflichtig später später Beschäf- beschä:ftigt beschäftigt beschäftigt sozialver- sozialver- -· .. sicherungs- sicherungstigung am 1. pflichtig pflichtig Arbeitsmarkt Anteil an Anteil an Anteil an Anteil an Anteil an absolut Sp. 1 absolut Sp. 1 Sp. 2 absolut Sp.1 Sp. 2 beschäftigt beschäftigt in% in% in% in% in% 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 - - Sachsen 681 557 81,8 383 56,2 68,8 307 45,1 55,1 421 419 Chemnitz, Stadt 45 36 80,0 27 60,0 75,0 22 48,9 61,1 29 26 Erzgebirgskreis 31 27 87,1 22 71,0 81,5 17 54,8 63,0 22 19 Mittelsachsen 23 20 87,0 15 65,2 75,0 14 60,9 70,0 17 17 Vogtland kreis 90 74 82,2 48 53,3 64,9 45 50,0 60,8 56 64 Zwickau 36 30 83,3 20 55,6 66,7 17 47,2 56,7 21 23 Dresden, Stadt 145 112 77,2 71 49,0 63,4 57 39,3 50,9 79 91 Bautzen 22 16 72,7 13 59,1 81,3 12 54,5 75,0 15 14 Görlitz 13 8 61,5 4 30,8 50,0 3 23,1 37,5 5 7 Meißen 23 16 69,6 15 65,2 93,8 9 39,1 56,3 16 10 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 14 11 78,6 6 42,9 54,5 4 28,6 36,4 6 4 Leipzig, Stadt 199 175 87,9 122 61,3 69,7 91 45,7 52,0 133 125 Leipzig 17 12 70,6 8 47,1 66,7 7 41,2 58,3 9 8 Nordsachsen 23 20 87,0 12 52,2 60,0 9 39,1 45,0 13 11 Erstellungsdatum: 05.03.2018, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 261~3 © Stat1st1k der Bundesagentur fur Arbeit 1) Weitere Informationen finden Sie im Glossar. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Zugang von Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 in Arbeitslosigkeit nach Zugangsstruktur Sachsen sovAe Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe ·Anlage 2 Arbeitsmarktstatistik Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückv.irkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen. 2016 2017 2018 Re- Zugangsstruktur Jul. 1 Aug. 1 Sep. 1 Okt. 1 Nov. 1 Dez. Jan. 1 Feb. 1 Mrz. 1 Apr. 1 Mai. i Jun. 1 Jul. i Aug. i Sep. i Okt. ! Nov. i Dez Jan 1 Feb gion 1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6 7 1 8 1 9 1 10 1 11 1 12 1 13 1 14 1 15 1 16 1 17 1 18 19 1 20 Personen aus Drittstaaten insgesamt 3.093 3.197 3.336 3.253 3.277 3.236 3.203 3.502 3.561 3.350 3.370 3.318 3.656 3.704 3.473 3.452 3.764 3.386 3.384 3.790 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 107 155 133 103 67 79 87 62 79 80 50 74 69 71 54 66 64 45 58 85 Personen im Kontext von Fluchtmigration • 1.814 1.906 2.009 1.978 2.021 1.964 1.870 2.152 2.215 2.101 2.163 2.183 2.450 2.440 2.298 2.314 2.446 2.267 2.024 2.324 davon in: Erwerbstätigkeit 67 83 76 95 94 112 168 171 172 104 141 107 149 171 203 207 246 213 311 311 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 52 57 58 78 80 82 133 133 101 80 106 90 122 142 170 187 220 190 289 284 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 11 20 12 8 24 26 24 52 14 17 19 17 17 12 13 11 12 7 Sonstige Erwerbstätigkeit 4 6 6 6 6 9 14 19 10 18 8 12 16 8 13 12 10 20 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 752 ·- 781 866 801 1.003 945 935 1.153 1.315 1.266 1.343 1.534 1.738 1.770 1.568 1.634 1.678 1.651 1.333 1.563 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 84 44 . 12 15 24 22 149 137 84 44 23 17 17 37 Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung 5 7 4 8 4 6 6 8 10 12 15 19 8 8 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 613 692 815 767 976 929 912 1.127 1.282 1.232 1.315 1.506 1.583 1.625 1.474 1.578 1.640 1.615 1.308 1.518 Nichterwerbstätigkeit 429 490 474 515 403 362 324 386 325 380 355 279 297 315 324 294 359 262 261 334 Arbeitsunfähigkeit 100 93 116 91 88 69 123 99 114 Fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 375 443 402 448 322 306 254 279 239 283 232 185 204 231 251 202 230 165 152 212 Sonstige Nichterv1erbstätigkeit 7 4 7 3 5 4 6 10 8 Sonstiges/ Keine Angabe• 566 552 593 567 521 545 443 442 403 351 324 263 266 184 203 179 163 141 119 116 Personen aus Drittstaaten insgesamt 282 273 320 297 330 312 268 299 374 361 286 319 380 378 405 371 428 466 421 477 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 7 9 9 8 5 3 3 4 6 5 3 3 3 3 6 Personen im Kontext von Fluchtmigration • 148 150 203 147 189 174 122 168 222 246 175 218 260 231 282 239 298 338 271 303 davon in: EN1erbstätigkeit 4 9 5 9 6 11 12 11 10 10 11 9 15 13 20 24 27 35 31 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 4 9 6 3 11 9 7 7 7 11 6 11 10 17 32 27 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 3 3 Sonstige Erwerbstätigkeit 3 3 4 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahrne 66 55 78 53 99 88 53 81 160 164 103 158 201 176 219 181 221 272 200 229 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 11 9 6 5 5 19 14 8 Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung 3 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 54 44 69 47 95 88 49 159 98 153 182 159 214 169 214 265 195 221 Nichterwerbstätigkeit 43 45 54 54 43 34 34 41 24 37 36 27 23 25 33 27 35 25 25 33 Arbeitsunfähigkeit 9 6 4 12 8 11 9 8 13 12 16 9 11 12 9 19 9 8 Fehlende Verfügbarkeit/ Mitv~rkung 34 39 47 50 31 26 23 32 16 24 24 11 14 14 21 18 16 16 17 19 Sonstige Nichlerv.-erbstätigkeit Sonstiges/ Keine Angabe 2 35 41 66 38 46 24 34 27 35 26 22 27 15 17 11 18 14 11 10 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Zugang von Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 in Arbeitslosigkeit nach Zugangsstruktur Sachsen so,•,1e Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreilie Arbeitsmarktstatistik Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich- auch rückwirkend- die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen. Personen aus Drittstaaten insgesamt 173 154 214 146 175 119 153 119 105 129 120 82 118 101 125 90 123 70 58 71 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 3 3 3 6 3 4 4 Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 55 57 102 72 87 55 73 54 53 77 61 48 72 57 76 56 76 40 32 39 davon in: Erwerbstätigkeit 3 6 4 6 5 3 9 5 7 6 .. Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 6 4 . 6 5 7 6 1 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt -~ :g Sonstige Erwerbstätigkeit . [ Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 21 21 44 27 46 39 55 31 28 49 41 28 50 45 58 37 42 23 13 20 w .. Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 3 12 - 6 -i Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbüdung - - - 3 -j Sonstige Ausbildung/Maßnahme 16 44 28 28 25 38 45 52 37 39 20 Nichter\verbstätigkeit . 5 4 9 5 4 5 . 4 5 8 Arbeitsunfähigkeit 6 4 4 fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 3 7 3 4 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - Sonstiges/ Keine Angabe 1 30 29 53 37 31 9 11 10 14 19 12 13 11 5 8 25 12 7 5 Personen aus Drittstaaten insgesamt 109 201 132 118 161 190 152 167 138 132 87 127 123 150 143 97 146 121 113 114 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 6 12 5 3 10 4 7 5 3 3 5 3 5 5 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 82 160 93 82 113 155 104 118 92 93 55 94 83 104 102 65 103 79 74 71 davon in: Erwerbstätigkeit 3 5 4 3 4 5 4 6 5 8 4 8 3 8 9 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 3 4 4 5 4 3 5 6 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - Sonstige Erwerbstätigkeit - Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 14 53 31 19 33 71 66 61 51 58 31 71 55 74 68 43 68 56 59 47 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung 3 4 4 4 3 7 6 Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung . - . Sonstige Ausbildung/Maßnahme 11 49 33 62 61 47 55 48 68 58 37 65 59 Nichter\verbstätigkeit 36 88 47 49 58 55 21 30 22 21 17 17 12 18 18 14 20 15 6 14 Arbeitsunfähigkeit 3 3 4 3 5 4 3 6 3 fehlende Verfügbarkeit/ Mil\•o1rkung 33 44 51 19 16 13 13 15 14 11 Sonstige Nichterwerbstätigkeit . Sonstiges/ Keine Angabe 1 32 19 24 13 24 15 10 7 8 4 7 5 ~ Bundesagentur für Arbeit Stalistik Zugang von Personen im Kontext von Fluchtmigration ' in Arbeitslosigkeit nach Zugangsstruktur Sachsen soy,ie Kreise und kreisfreien Städte (Gebielssland Februar 2018) Zeilre~e Arbeitsmarktstatistik Seil Mille November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenlhallsstalus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drillstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich • auch rückwirkend - die Anzahl Drillstaalsangehöriger geringfügig erhöhen. Personen aus Drillslaalen insgesamt 190 183 228 204 137 168 193 167 166 187 214 181 196 251 156 171 173 195 181 192 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 5 5 8 3 5 5 6 4 12 4 6 7 5 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 139 127 172 146 96 111 126 111 109 142 156 125 145 189 102 120 116 150 111 111 davon in: Erwerbstätigkeit 4 7 7 8 11 16 11 13 5 11 5 15 18 19 15 16 22 14 20 ., Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 4 7 16 11 5 5 14 20 i Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt ~ Sonstige Erwerbstätigkeit ö, ~ Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 59 32 92 74 46 59 69 59 64 102 98 100 102 141 54 78 77 113 78 70 ., . i Schule / Studium / schulische Berufsausbildung 6 3 9 - -Betriebliche / außerbetriebliche Ausb~dung -j Sonstige Ausbildung/Maßnahme 53 29 89 46 59 61 100 93 135 50 . 113 78 Nichterwerbstätigkeit 44 29 38 22 22 16 24 20 23 31 14 17 22 24 24 20 11 13 16 Arbeilsunfähigkeil 5 3 4 6 8 7 9 7 8 9 8 4 7 3 Fehlende Verfügbarkeit/ Mitv.irkung 23 39 26 18 10 20 12 16 22 7 9 13 20 16 7 6 13 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - - - Sonstiges / Keine Angabe 2 51 47 44 27 20 19 25 17 12 16 11 8 5 3 3 6 5 Personen aus Drillstaaten insgesamt 158 179 202 190 168 154 174 261 198 186 199 239 188 267 202 212 243 155 182 237 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 7 11 5 8 7 7 3 9 4 4 4 5 3 5 5 9 4 10 7 1 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 100 101 138 125 109 96 115 189 126 118 131 170 130 193 153 153 174 98 116 156 davon in: Erwerbstätigkeit 4 3 4 7 7 9 11 8 7 4 5 7 11 7 12 11 14 12 17 25 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 4 7 11 7 12 11 12 25 ::, Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - - .. X "§ Sonstige Erwerbstätigkeit - . . N "' Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 24 41 64 45 59 46 26 103 67 67 77 107 78 149 109 111 125 65 68 94 j Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 3 5 9 4 3 4 9 13 8 Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung - 3 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 21 37 40 50 42 23 98 61 63 69 136 101 107 125 62 94 Nichlerwerbslätigkeit 29 30 29 28 22 21 42 27 22 27 29 27 28 27 23 20 28 17 19 26 Arbeitsunfähigkeit 3 5 5 8 3 7 8 3 6 10 10 4 4 5 4 3 fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 26 24 23 14 18 35 19 19 21 19 17 23 19 23 13 15 23 Sonstige Nichterwerbstätigkeit Sonstiges/ Keine Angabe • 43 27 41 45 21 20 36 51 30 20 20 29 13 10 9 11 7 4 12 11 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Zugang von Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 in Arbeitslosigkeit nach Zugangsstruktur Sachsen so,•.ie Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Oezember2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich• auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen. Personen aus Drittstaaten insgesamt 721 716 695 610 598 593 693 707 751 672 745 781 888 835 778 898 748 717 836 816 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 16 21 21 13 13 11 19 13 14 12 12 16 11 8 15 21 13 9 7 14 Personen im Kontext von Fluchtmigration • 467 461 456 386 356 355 434 461 502 437 519 518 657 572 527 638 483 503 507 530 davon in: Erwerbstätigkeit 26 26 21 22 27 28 49 43 27 18 37 24 44 40 43 52 44 47 60 75 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 20 13 16 17 19 23 28 30 17 34 21 40 36 41 60 72 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 6 5 5 21 3 - Sonstige Erwerbstätigkeit 7 3 3 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 261 244 254 201 208 199 267 295 362 303 366 404 515 450 384 482 359 372 379 389 Schule / Studium/ schulische Berufsausbildung 54 24 9 6 7 13 Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - 4 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 207 220 240 208 195 263 288 353 297 355 400 483 418 371 470 353 368 375 382 Nichterwerbstätigkeit 70 86 93 87 50 56 70 61 55 69 71 60 61 59 64 67 72 70 59 54 Arbeitsunfähigkeit 8 11 9 11 10 10 15 10 7 fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 62 75 84 72 39 60 45 45 54 52 50 48 48 57 56 56 45 41 38 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - - - Sonstiges/ Keine Angabe 1 110 105 88 76 71 72 48 62 58 47 45 30 37 23 36 37 8 14 9 12 Personen aus Drittstaaten insgesamt 49 70 83 78 85 122 136 81 79 84 90 75 84 77 63 84 84 79 60 60 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 3 3 8 8 4 4 4 3 Personen im Kontext von Fluchtmigration • 25 50 48 51 63 102 113 65 48 54 63 61 60 47 50 61 57 57 43 32 davon in: Erwerbstätigkeit 3 3 3 8 4 9 6 5 6 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt . 3 5 6 4 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - - Sonstige Erwerbstätigkeit 3 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 25 7 12 14 14 26 7 11 24 21 18 27 25 45 25 32 20 11 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung - Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung Sonstige Ausbildung/Maßnahme 3 25 7 12 14 7 11 24 21 8 Nichterwerbstätigkeit 4 3 6 5 5 5 8 Arbeitsunfähigkeit - - 5 fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 3 5 Sonstige Nichterwerbstätigkeit Sonstiges/ Keine Angabe 1 17 20 35 36 46 83 84 51 33 40 34 34 28 14 15 7 18 14 10 15 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Zugang von Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 in Arbeitslosigkeit nach Zugangsstruktur Sachsen so\•~e Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik seit Mille November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geHüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 Hießen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückvwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen. Personen aus Drittstaaten insgesamt 98 73 90 107 113 110 102 128 94 82 126 78 135 90 81 101 98 113 65 96 dar. Ohne Angabe zum Aufenthallsstatus 14 20 16 17 3 5 6 6 5 4 3 3 5 5 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 53 41 50 69 78 80 73 81 65 53 82 42 104 63 58 73 73 92 42 64 davon in: Erwerbstätigkeit 5 3 4 4 8 6 4 6 3 3 6 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 4 - 3 . Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 4 5 Sonstige Erwerbstätigkeit - . Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 16 9 20 31 16 33 38 22 45 19 66 34 34 37 45 63 18 47 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung . . - 3 6 Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung - - - - Sonstige Ausbildung/Maßnahme 33 22 23 19 60 41 Nichterwerbstätigkeit 3 4 10 7 14 6 5 9 8 11 7 6 Arbeitsunfähigkeit - 3 6 3 3 3 fehlende Verfügbarkeit/ Mitv~rkung 4 3 3 4 5 8 6 4 6 Sonstige Nichter\wrbstäligkeit - - Sonstiges / Keine Angabe • 30 24 26 32 56 58 33 33 29 21 28 17 20 15 13 23 14 15 14 5 Personen aus Drittstaaten insgesamt 103 135 116 103 153 138 100 109 193 125 127 147 126 109 75 83 139 101 101 139 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 9 14 7 6 4 7 5 7 6 4 4 4 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 76 95 88 75 126 101 66 88 158 90 87 103 96 86 56 56 110 77 77 112 davon in: Erwerbstätigkeit 3 3 3 3 5 8 50 14 4 12 5 6 12 13 14 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 3 - 6 3 5 3 8 7 8 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 44 7 11 7 4 5 Sonstige Er\Wrbstätigkeit Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 10 32 26 26 62 40 22 37 40 41 40 63 56 52 26 25 67 49 50 71 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 3 - - 6 Betriebliche / außerbelriebliche Ausbildung - Sonstige Ausbildung/Maßnahme 7 26 22 37 40 40 63 50 25 67 50 71 Nichter\wrbstätigkeit 5 4 4 3 4 4 5 5 5 6 5 6 4 12 Arbeitsunfähigkeit fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 5 4 3 6 Sonstige Nichter\wrbstätigkeit Sonstiges/ Keine Angabe 2 58 58 59 42 57 53 40 39 64 36 28 33 31 17 19 20 25 17 10 15 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Zugang von Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 in Arbeitslosigkeit nach Zugangsstruktur Sachsen sov~e Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik Seil Mille November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeilpunkt wird die statistische Darstellung der Drillstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich- auch rückwirkend - die Anzahl Drillstaatsangehöriger geringfügig erhöhen. Personen aus Drillstaaten insgesamt 122 101 101 95 100 76 71 79 81 127 125 82 114 102 75 59 99 88 88 77 dar. Ohne Angabe zum Aufenthallsslatus 3 3 . Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 94 64 64 65 72 44 41 53 54 89 91 62 90 78 53 36 64 53 27 39 Cl davon in: e> :g Erwerbstätigkeit 4 6 11 4 13 3 9 5 4 7 6 3 5 10 8 9 6 [ Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 4 3 5 4 5 4 4 3 5 10 8 9 6 ~ Beschäftigung am 2. Arbeilsmarkt 6 8 - - i! Sonslige Erwerbstätigkeit 1 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 37 18 20 13 25 11 11 27 46 48 36 65 52 36 26 43 40 13 25 V) j Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 19 4 . 14 V) Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung - ~ Sonstige Ausbildung/Maßnahme 14 20 13 25 9 11 61 38 . 40 j Nichterwerbstätigkeit 17 16 20 10 7 13 9 15 4 13 10 7 4 7 Arbeitsunfähigkeit . - 3 3 fehlende Verfügbarkeit/ Mitv.irkung 14 7 13 4 7 7 7 4 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - Sonstiges/ Keine Angabe• 40 25 21 33 16 20 20 13 26 24 15 14 7 4 4 Personen aus Drittstaaten insgesamt 931 880 920 1.008 1.043 1.045 1.017 1.119 1.154 1.013 998 972 1.095 1.121 1.096 1.057 1.216 1.037 1.045 1.294 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 22 38 41 26 14 36 24 18 21 27 9 22 18 28 11 15 17 15 15 32 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 485 448 433 534 585 541 506 580 627 520 561 564 611 669 649 657 708 605 562 723 davon in: Erwerbstätigkeit 18 24 17 27 20 25 52 52 36 29 35 34 36 48 71 64 81 59 125 96 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 14 16 20 21 45 48 29 23 28 30 28 41 61 58 76 50 119 86 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 5 7 3 C) "[ Sonstige Erwerbstätigkeit 3 4 7 3 3 ~ Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 217 185 184 247 328 302 272 353 421 342 377 415 460 473 461 473 492 455 347 489 "O "' Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 8 7 5 38 28 9 7 iii Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung 3 4 4 4 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 187 157 168 232 320 268 348 416 335 372 404 419 429 429 461 479 444 338 473 Nichte1werbstätigkeit 168 140 161 182 163 136 111 125 126 122 111 94 97 117 102 92 121 76 79 118 Arbeitsunfähigkeit 16 31 28 38 30 29 44 fehlende Verfügbarkeit/ Mil•.-~rkung 149 124 130 154 130 111 87 83 88 66 66 64 58 88 73 48 70 42 44 68 Sonstige Nichterwerbstäligkeit Sonstiges/ Keine Angabe • 82 99 71 76 74 78 71 50 44 27 36 21 18 31 15 28 14 15 11 20 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Zugang von Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 in Arbeitslosigkeit nach Zugangsstruktur Sachsen sovÄe Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018} Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 ßießen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rück\•Ärkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen. Personen aus Drittstaaten insgesamt 43 125 95 110 100 112 72 108 110 111 147 94 119 99 122 109 116 129 128 111 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 14 13 9 6 5 3 3 3 8 7 5 6 3 3 3 6 5 Personen im Kontext von Fluchtmigration • 14 94 62 84 72 84 53 81 78 81 119 75 83 70 92 80 89 97 98 81 davon in: Erwerbstätigkeit 3 4 6 4 7 4 3 4 4 8 6 6 6 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 3 4 4 4 3 4 5 6 6 .!2' Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - - 3 ! Sonstige Erwerbstätigkeit - - - Cl) Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 40 18 30 31 28 15 26 29 30 64 39 34 40 46 45 45 56 51 51 ~ ! Schule / Studium / schulische Berufsausbildung 4 - 6 4 3 Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - - - Sonstige Ausbildung/Maßnahme . 36 18 31 15 26 29 64 39 28 36 43 51 51 Nichterwerbstätigkeit 8 7 6 13 8 6 4 6 12 15 20 15 17 10 Arbeitsunfähigkeit 5 3 4 14 11 6 Fehlende Verfügbarkeit/ Milv.1rkung 5 7 8 7 3 5 3 8 10 8 Sonstige Nichterwerbstätigkeit Sonstiges / Keine Angabe 2 8 46 34 44 31 48 28 36 37 41 42 29 41 21 30 16 16 20 24 14 Personen aus Drittstaaten insgesamt 114 107 140 187 114 97 72 158 118 141 106 141 90 124 152 120 151 115 106 106 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 4 3 5 5 3 3 7 4 3 6 5 . Personen im Kontex1 von Fluchtmigration • 76 58 100 142 75 66 44 103 81 101 63 103 59 81 98 80 95 78 64 63 davon in: Erwerbstätigkeit 4 5 6 4 7 9 5 16 5 3 3 4 9 9 8 9 11 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 4 5 6 6 . 16 3 4 9 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erwerbstätigkeit 3 - Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 18 26 28 23 36 28 20 51 33 27 29 73 38 57 48 51 69 55 37 20 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 3 6 5 . Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung - - Sonstige Ausbildung/Maßnahme 18 25 23 36 28 20 51 27 29 32 52 41 48 37 Nichterwerbstätigkeit 24 18 26 35 15 7 28 16 44 20 15 13 22 10 13 10 15 30 Arbeitsunfähigkeit 3 4 4 5 5 4 10 6 7 4 5 12 Fehlende Verfügbarkeit/ Mitvükung 21 22 31 10 10 23 12 38 10 9 6 9 9 10 18 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - Sonstiges/ Keine Angabe 2 30 41 78 24 19 10 15 27 14 12 5 11 24 10 4 5 Erst, llungsdalum: 05.03.2018. Statistik-Service SOdos~ Auftragsnummer 261883 © Statistik der Bundesagentur fOr Arbeit ' ) Aus OalenschutzgrOnden und Granden der statistischen Geheimhaltung werden Zahlem•,erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen r•chnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Weit,re Informationen finden Sie im Glossar. 2) o,r Ante! der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation - insbesondere bei Vergleichen z,•,,schen Regionen - zu berücksichtigen. Je höher dieser Antei, desto stärker kOnnen die Obrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäß9 verteil sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 nach Abgangsstruktur Sachsen SOY~e Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe "Anlage 3 Arbeitsmarktstatistik Seit Mille November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rück•.-~rkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen 2016 2017 2018 Re- Abgangsstruktur Jul. 1 Aug. 1 Sep. 1 Okt. 1 Nov. 1 Dez. Jan. 1 Feb. 1 Mrz. 1 Apr. 1 Mai, 1 Jun. 1 Jul. 1 Aug. 1 Sep. 1 Okt. 1 Nov. 1 Jan 1 gion Dez Feb 1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6 7 1 8 1 9 1 10 1 11 1 12 1 13 1 14 1 15 1 16 1 17 1 18 19 1 20 Personen aus Drittstaaten insgesamt 2.619 2.841 3.631 3,098 3.488 3.303 2.337 3.676 3.594 3,574 3.522 3.077 3.192 3.688 3.767 3,651 4,283 3.294 2.439 3.859 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 53 64 90 54 57 49 35 45 37 41 42 33 33 61 41 42 50 16 22 43 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 1.528 1.649 2.263 1.869 2.185 2.140 1.447 2.325 2.259 2.241 2.193 2,007 2.029 2.383 2.426 2.397 2.877 2.270 1.545 2.355 davon in: Er.wrbstätigkeit 121 129 156 154 168 176 122 141 149 155 179 193 243 281 297 322 405 278 196 276 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 81 94 124 118 136 128 97 110 119 131 165 174 222 240 264 305 371 256 177 242 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 29 28 18 24 22 43 17 14 21 14 9 12 12 24 13 9 11 12 6 21 Sonstige Er.wrbstätigkeit 11 7 14 12 10 5 8 17 9 10 5 7 9 17 20 8 23 10 13 13 . - -- Ausbildung ünd sonstige Maßnahmeteilnahme 834 925 1.'tJQ· 1.242 1.528 1.438 950 1.623 1.644 1.610 1.499 ~.356 1.302 1.651 1.715 1.585 1.925 1.550 951 1.613 Schule / Studium / schulische Berufsausbildung 34 49 48 19 19 12 24 . 74 66 62 45 21 10 11 Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung 21 6 11 8 8 5 10 66 53 30 14 11 3 7 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 803 870 1.375 1.183 1.501 1.411 934 1.606 1.610 1.587 1.484 1.337 1.293 1.511 1.596 1.493 1.866 1.518 938 1.595 Nichter.wrbstätigkeit 406 417 490 307 323 372 251 385 322 291 366 331 320 327 291 372 415 320 278 354 Arbeitsunlähigkeit 62 49 74 67 79 84 61 121 111 99 132 96 110 102 100 113 164 109 92 144 Fehlende Verfügbarkeit / Mitwirkung 336 358 . 402 232 231 276 184 246 197 184 229 219 198 209 185 237 237 200 176 198 Sonstige Nichter.wrbstätigkeit 8 10 14 8 13 12 6 18 14 8 5 16 12 16 6 22 14 11 10 12 Sonderregelungen et al. 8 10 14 8 13 12 6 , 14 8 5 16 6 14 10 12 Ausscheiden aus Er.wrbsleben - - Sonstiges / Keine Angabe 2 167 178 187 166 166 154 124 176 144 185 149 127 164 124 123 118 132 122 120 112 Personen aus Drittstaaten insgesamt 261 270 343 286 400 339 221 387 427 372 406 353 324 394 383 374 533 385 342 476 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 4 4 3 7 3 4 3 3 3 5 5 3 5 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 133 150 195 158 239 223 143 236 286 244 251 248 207 258 261 248 362 268 235 311 davon in: Erwerbstätigkeit 6 12 13 15 6 8 10 9 14 12 11 15 24 26 26 30 44 36 26 33 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 6 9 10 5 6 9 21 40 36 29 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - Sonstige Er.-.-erbstätigkeit . 4 Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 95 103 133 100 187 186 93 181 237 194 191 201 152 188 207 171 266 192 168 229 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 6 13 10 Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung 3 5 7 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 95 95 126 91 152 170 190 164 262 189 224 Nichter.•rerbstätigkeit 24 25 32 23 34 23 27 37 31 27 40 29 17 34 23 41 45 32 33 40 Arbeitsunfähigkeit 12 7 10 13 14 13 10 14 12 fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 15 24 17 20 13 14 24 20 13 21 13 18 9 26 22 22 20 25 Sonstige Nichter.wrbstätigkeit 3 3 3 Sonderregelungen et al. 3 3 Ausscheiden aus Er.wrbsleben - Sonstiges/ Keine Angabe 2 8 10 17 20 12 6 13 9 4 11 9 3 14 10 5 6 7 8 8 9 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 nach Abgangsstruktur Sachsen sov,ie Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt ¼ird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückv.irkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen Personen aus Drittstaaten insgesamt 105 119 113 122 133 130 110 174 115 105 110 80 92 92 107 110 100 128 74 70 dar. Ohne Angabe zum Aufenthallsstatus 3 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 71 67 66 83 94 82 72 121 73 58 75 51 62 50 62 71 65 96 52 37 davon in: Erwerbstätigkeit 6 6 6 8 4 6 5 7 13 6 10 9 9 12 8 8 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 6 8 4 6 7 6 4 10 9 .. Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 1 Sonstige Erwerbstätigkeit - -f Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 44 36 28 48 40 43 41 81 43 26 35 22 29 26 34 43 34 61 28 12 g' Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 3 5 4 5 4 w C/1 Betriebliche / außerbelriebliche Ausbildung - - 4 -~ Sonstige Ausbildung/Maßnahme 36 25 38 3g 26 35 . 17 28 34 57 - · ~ Nichterwerbstätigkeit 3 5 9 19 17 6 10 10 16 5 9 9 11 11 8 13 Arbeitsunfähigkeit 4 5 . 3 . Fehlende Verfügbarkeit/ Mitv.irkung 3 15 13 9 11 8 5 8 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - Sonderregelungen et al. - - Ausscheiden aus Erwerbsleben - Sonstiges / Keine Angabe 2 18 23 27 20 27 18 19 24 15 15 11 18 18 16 9 10 11 12 8 4 Personen aus Drittstaaten insgesamt 102 128 115 130 142 149 120 148 137 129 163 103 100 126 144 138 143 121 87 128 dar. Ohne Angabe zum Aufenthallsstatus 5 4 3 3 4 3 6 4 3 9 . 5 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 68 96 79 101 99 115 88 104 93 92 118 74 74 82 99 91 96 84 61 82 davon in: Erwerbstätigkeit 5 4 7 3 7 6 6 7 11 6 9 12 8 8 6 5 9 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 5 4 7 11 8 C Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt ., C/1 Sonstige Erwerbstätigkeit - . .c -0 "' Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme III 45 55 36 61 68 71 67 69 62 ~ 63 87 51 50 56 69 65 59 65 42 51 j Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 3 4 4 - III Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung i Sonstige Ausbildung/Maßnahme 42 52 68 67 66 84 50 53 64 60 55 65 . Nichterwerbstätigkeit 8 21 27 28 17 24 7 21 19 15 17 7 11 13 14 16 20 6 11 13 Arbeitsunfähigkeit 4 6 9 3 5 6 3 Fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 8 20 10 9 8 5 7 9 12 14 3 10 Sonstige Nichterwerbstätigkeit 3 3 Sonderregelungen et al. 3 3 Ausscheiden aus Erwerbsleben Sonstiges/ Keine Angabe 2 10 16 9 9 7 20 8 8 7 5 7 4 4 9 7 9 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 nach Abgangsstruktur Sachsen sov.ie Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezen,ber 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen Personen aus Drittstaaten insgesamt 182 170 156 183 184 168 140 175 167 164 211 171 203 187 230 158 156 189 100 218 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 3 3 4 3 9 4 3 3 4 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 127 116 106 128 145 125 107 118 114 116 146 120 148 123 170 112 103 145 59 150 davon in: Erwerbstätigkeit 15 19 10 22 15 12 13 16 22 17 24 26 26 24 26 29 19 8 18 25 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 22 15 12 13 24 26 26 29 8 25 C/1 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - 1 Sonstige Erwerbstätigkeit Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 81 73 80 77 95 87 64 73 62 69 73 71 94 81 114 50 67 109 16 111 ö, ~ Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 4 - C/1 Betriebliche/ außerbelriebliche Ausbildung - 6 3 i Sonstige AusbildungiMaßnahme 70 87 · 64 73 94 74 104 d5 64 j Nichterwerbstätigkeit 16 19 11 19 23 20 23 22 25 18 42 20 25 17 20 29 14 21 19 12 Arbeitsunfähigkeit 6 7 6 5 11 12 5 6 7 10 5 fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 10 12 16 14 19 17 14 6 27 15 13 11 13 16 15 13 7 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - - - 3 Sonderregelungen et al. - 3 Ausscheiden aus Erwerbsleben Sonstiges / Keine Angabe • 15 5 5 10 12 6 7 7 5 12 7 3 10 3 7 6 Personen aus Drittstaaten insgesamt 132 133 172 176 166 157 147 215 200 205 166 230 167 237 253 233 269 187 116 271 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 6 3 4 7 4 4 5 4 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 80 71 110 111 114 99 95 134 138 127 100 172 110 174 182 168 193 134 79 180 davon in: Erwerbstätigkeit 7 12 6 8 5 10 3 13 7 9 11 21 15 32 29 35 18 11 17 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 12 6 . 7 9 21 18 11 17 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - Sonstige Erwerbstätigkeit Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 62 50 75 72 73 65 65 102 101 87 64 126 56 135 130 104 128 86 52 132 Schute/ Studium/ schulische Berufsausbildung 14 6 3 Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung - 4 5 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 50 47 61 60 62 61 97 122 132 120 96 Nichterwerbstätigkeit 12 13 16 32 29 27 18 23 20 19 19 34 27 18 18 31 24 24 11 25 Arbeitsunfähigkeit 8 4 5 6 9 12 8 4 4 6 8 3 Fehlende Verfügbarkeit/ Mit;,,•,frkung 11 25 19 19 14 18 14 12 10 22 19 14 14 27 18 16 8 15 Sonstige Nichterwerbstätigkeit Sonderregelungen et al. Ausscheiden aus Ervierbsleben Sonstiges/ Keine Angabe • 7 4 6 4 14 8 6 6 4 6 6 5 6 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Abgang von arbeitslosen Personen Im Kontext von Fluchtmigration 1 nach Abgangsstruktur Sachsen sowie Kreise und kreisfreien Slädle (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik Seit Mitte November 20171st es in Agenturen ffir Arbeit und Jobcentem in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich. auch rück'Mrkend. die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen Personen aus Drittstaaten insgesamt 723 717 1.046 693 678 665 425 782 738 854 730 696 794 939 765 817 940 792 572 826 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 9 5 16 8 9 5 9 7 7 5 7 6 14 11_ 15 10 3 9 Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 501 495 793 454 413 428 285 526 483 556 471 458 533 657 503 569 651 563 373 527 davon in: Erwerbstäligkeil 38 30 43 34 30 35 20 38 23 32 35 33 53 66 42 61 90 59 47 54 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 19 23 33 20 22 28 14 32 17 32 33 50 60 37 57 87 . . . Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 6 7 6 3 - - Sonstige Erwerbstätigkeit . . 4 . - . 3 - 6 5 3 . . Ausbildung und sonstige MaßnahmeteHnahme 196 232 459 323 319 306 198 406 396 446 354 328 376 515 394 418 461 4~7 239 403 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 7 11 9 . 5 15 14 C 19 14 5 . . Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung - 6 - . 3 2t! 8 ·4 3 3 - . - :3onsiige Ausbildung/Maßnahme i ts!i ;t i5 447 312 310 300 388 u43 477 372 395 444 399 . . Nichterwerbstätigkeit 225 188 259 65 47 73 59 61 51 54 59 77 75 57 44 65 71 78 58 58 Arbeitsunfähigkeit 10 12 11 15 . 17 21 .i-~~--=· -~t~i:t .. 29 27 17 . fehlende Verfügbarkeit/ Mitv.1rkung 215 179 244 55 37 66 48 46 38 37 44 57 50 4-jj 27 43 39 48 37 30 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - 3 . - - 3 4 3 3 4 . Sonderregelungen et at. . 3 . - 3 3 3 4 . Ausscheiden aus Erwerbsleben - - - - - Sonstiges/ Keine Angabe• 42 45 32 32 17 14 8 21 13 24 23 20 29 19 23 25 29 19 29 12 Personen aus Drittstaaten insgesamt 39 49 60 65 59 77 48 84 80 93 78 61 65 67 66,· . 72 97 49 75 60 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 4 . ·-8 . •---- -- 4 -.. . -- - - '('Jf· ·\ ;{• ". - - Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 16 28 26 36 30 58 30 63 55 63 50 47 40 46 39 47 70 36 59 41 davon in: Erwerbstätigkeit 3 4 7 5 4 5 3 . _!! 7 11 7 4 . Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 3 7 4 5 6 8 . 7 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - - - - - Sonstige Erwerbstätigkeit - - . Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme . 16 9 18 16 28 14 26 27 38 ·20 18 15 24 18 27 43 21 39 15 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung - . Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung - Sonstige Ausbildung/Maßnahme . . 18 16 28 20 15 . 18 21 36 Nichterwerbstätigkeit . 7 9 11 9 4 5 7 3 6 10 4 6 Arbeilsunfähigkeit . 4 4 fehlende Verfügbarkeit/ Milv.1rkung 7 11 5 4 3 6 4 Sonstige Nlchterwerbstäligkeit - - - Sonderregelungen et at. - - Ausscheiden aus Erv;erbsleben Sonstiges / Keine Angabe • 7 9 6 6 12 11 23 20 15 20 19 12 17 10 7 6 10 12 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Abgang von arbeitslosen Personen Im Kontext von Fluchtmigration 1 nach Abgangsstruktur Sachsen sov.ie Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik Seil Mille November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Elnrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt v.ird die stallsllsche Darsteffung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich• auch rückwirkend• die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen · Personen aus Drittstaaten insgesamt 75 72 76 78 112 87 76 108 88 101 123 73 71 108 118 78 109 83 50 74 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 4 16 7 13 . 4 3 . 3 Personen im Kontext von Fluchtmigration • 45 30 46 42 69 57 50 72 65 70 76 47 45 77 89 48 81 67 38 51 davon in: Erwerbstätigkeit 4 6 4 4 4 6 7 3 3 4 11 6 5 9 5 3 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt . . 4 4 . 4 6 5 4 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - - 3 3 ~ Sonstige Eiwerbstlitigkeit . - 'i: 45 "' Ausbildung und sonstige Maßnahmeteitnahme 29 16 26 30 34 26 38 42 51 57 21 17 42 65 32 57 f9 16 27 C) ., Schule/ Studium/ schuffsche Berufsausbildung - - - - -j -Betrieb6che / außerbelriebliche Ausbildung . - - - - . - Sonstige Ausbildung/Maßnahme :ts · - ·311 -. 29 16 26 30 34 57 21 42 59 ···s·, . 16 - . Nichterwerbställgkeit 7 6 7 11 -. 11 . 6 5 11 14 14 18 ~: _9 7 13 5 11 Arbeitsunfähigkeit - . . . . . 3 --~~;...t ~.:·· 4 - . -;:-- fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 7 3 3 8 6 11 8 9 9 12 9 9 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - - . - . 3 - - Sonderregelungen et al - . - 3 - - Ausscheiden aus Eiwerbsleben - - - - - - - Sonstiges/ Keine Angabe• 5 10 9 8 11 16 11 7 5 9 10 6 9 4 8 8 16 Personen aus Drittstaaten insgesamt 67 69 78 89 167 163 86 105 114 113 160 114 107 122 · ?-l?--/ :. · 84 134 113 67 108 dar. Ohne Angabe zum Aufenthalt~status 3 6 -- 7 -- 8 - - s- - - • · ---· 3 4 . 3 .. ·( 3 - • · Personen im Kontext von Fluchtmigration • 44 45 43 55 136 131 65 83 83 80 122 80 72 88 -70 62 98 90 54 86 davon in: Erwerbstätigkeit 3 5 9 17 34 10 5 9 11 13 14 9 12 10 12 16 13 12 14 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt . . . . . 10 9 7 9 13 10 7 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt - 11 . 7 5 3 5 5 3 3 3 7 Sonstige Erwerbstätigkeit . . - - . - Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 25 20 22 33 88 63 40 51 37 33 80 41 31 51 42 31 57 48 27 53 Schule/ Studium/ schufische Berufsausbildung - . - BetriebUche / außerbelriebliche Ausbildung - - - Sonstige Ausbildung/Maßnahme . 20 22 30 . . 41 31 31 57 27 53 Nichterwerbstätigkeit 8 6 14 4 8 13 13 12 9 15 12 9 9 10 8 6 8 Arbeitsunfähigkeit 3 3 - 3 fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 7 4 10 9 9 9 9 7 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - - - Sonderregelungen et al. - - - Ausscheiden aus Erwerbsleben Sonstiges/ Keine Angabe 2 8 14 10 17 11 19 24 23 17 16 17 13 9 10 15 21 9 11 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 nach Abgangsstruktur Sachsen sov~e Kreise und kreisfreien Städte (Gebielssland Februar 2018) Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik Seil Mille November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcenlern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthal!sslalus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drillstaalsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Orillslaatsangehöriger geringfügig erhöhen Personen aus Orillstaalen insgesamt 64 78 88 85 68 96 36 61 71 96 82 93 86 90 107 77 113 72 74 98 dar. Ohne Angabe zum Aufenlhal!sslalus - - - Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 45 40 47 50 38 61 21 34 39 57 52 69 58 66 77 55 74 48 37 59 davon in: ~ Erwerbsläligkeil 8 13 5 7 6 5 5 e> 12 6 8 8 8 9 8 8 6 9 ~ Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 3 5 6 8 8 8 8 6 §' Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 3 ~ ö Sonstige Erwerbstätigkeit -;., Ausbildung und sonstige Maßnahmeleilnahme 21 13 30 32 24 48 11 22 29 46 27 56 41 52 l 59 33 55 33 25 40 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 3 - -V, i Betriebliche / außerbelriebliche Ausbildung - - - V, Sonstige Ausbildung/Maßnahme 13 30 24 48 11 26 27 41 48 27 33 25 40 ., Nichterwerbstätigkeit 8 7 6 6 5 6 3 5 8 5 7 5 7 6 9 6 1 4 9 Arbeitsunfähigkeit 3 3 .. .. :~ . Fehlende Verfügbarkeit/ Mitv,;rkung 3 3 3 5 Sonstige Nichterwerbstätigkeit - - - - - Sonderregelungen et al. - - Ausscheiden aus Erwerbsleben - - - - Sonstiges / Keine Angabe 2 8 7 6 5 3 6 5 7 Personen aus Drittstaaten insgesamt 765 894 1.166 1.046 1.142 1.089 805 1.239 1.258 1.134 1.056 934 965 1.106 1.235 : 1,249 1.381 947 721 1.317 . . dar. Ohne Angabe zum Aufenlhaltsslalus 14 11 25 14 18 22 11 18 12 10 15 9 12 13 12 9 12 5 5 17 Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 348 434 608 565 637 615 421 693 695 638 573 527 513 609 702 745 858 582 392 698 davon in: Erwerbsläligkeil 27 22 38 45 44 55 33 44 37 38 41 54 56 81 104 103 137 88 47 75 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 18 31 37 41 52 28 36 33 30 48 49 66 88 124 80 42 63 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 3 3 3 12 7 4 4 6 Sonstige Erwerbstätigkeit 4 5 . . 4 3 9 9 4 6 "' "[ Ausbildung und sonstige Maßnahmeleilnahme 212 265 450 398 458 414 291 495 525 484 412 367 349 403 470 503 554 401 244 479 ~ Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 4 9 5 4 31 19 26 ,, g (/) Betriebliche/ außerbe\riebliche Ausbildung 7 - 18 14 4 Sonstige Ausbildung/Maßnahme 208 249 438 380 455 410 520 477 363 354 437 473 533 392 475 Nichterwerbstätigkeit 83 113 95 88 107 123 74 132 111 84 101 90 85 107 103 118 141 78 76 125 Arbeitsunfähigkeit 15 35 33 34 19 58 53 47 32 41 48 69 36 61 Fehlende Verfügbarkeit/ Mitwirkung 54 95 53 55 65 79 55 65 50 47 54 53 41 63 51 60 68 38 40 60 Sonstige Nichlerwerbsläligkeit 3 7 8 9 8 5 3 10 4 4 Sonderregelungen et al. 3 7 8 9 8 5 10 4 4 Ausscheiden aus Erwerbsleben Sonstiges / Keine Angabe 2 26 34 25 34 28 23 23 22 22 32 19 16 23 18 25 21 26 15 25 19 ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 nach Abgangsstruktur Sachsen so\•.ie Kreise und kreisfreien Slädle (Gebietssland Februar 2018) Zeilreihe Arbeitsmarktstatistik Seil Mille November 2017 isl es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthallsslalus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mil dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückv.irkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen Personen aus Drittstaaten insgesamt 39 51 99 70 88 79 49 94 92 101 116 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 6 9 10 5 6 4 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 18 25 65 46 58 66 23 71 66 76 83 davon in: Erwerbslätigkeit 3 5 7 7 7 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 5 5 5 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Cl Sonstige Erwerbstätigkeit '[ ~ Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme . 9 28 24 30 35 9 37 30 45 59 !! Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung - -j Betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung Sonstige Ausbildung/Maßnahme . - 28 24 9 37 5:.; Nichterwerbstätigkeit 5 14 7 15 16 11 Arbeitsunfähigkeit 4 4 4 Fehlende Verfügbarkeit/ Mitv.irkung 7 6 3 10 12 7 6 Sonstige Nichterwerbstätigkeit Sonderregelungen et al. Ausscheiden aus Er\•..erbsleben - Sonstiges / Keine Angabe 2 12 8 26 13 20 12 12 13 13 11 Personen aus Drittstaaten insgesamt 65 91 119 75 149 104 74 104 107 107 121 dar. Ohne Angabe zum Aufenthaltsstalus 3 7 3 4 Personen im Kontext von Fluchtmigration ' 32 52 79 40 113 80 47 70 69 64 76 davon in: Er\Wrbstätigkeit 4 5 12 3 6 4 Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 5 3 6 Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt Sonstige Erv..erbstätigkeit Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme 17 37 54 26 85 58 31 42 53 28 40 Schule/ Studium/ schulische Berufsausbildung 3 Betriebliche/ außerbetriebliche Ausbildung Sonstige Ausbildung/Maßnahme 17 26 85 42 53 25 Nichter\•..erbstätigkeit 8 11 13 8 12 18 10 21 13 25 25 Arbeitsunfähigkeit 4 4 8 5 6 Fehlende Verfügbarkeit / Mitv.irkung 7 7 3 8 12 7 9 8 21 19 Sonstige Nichterv..erbstäligkeil 4 Sonderregelungen et al. 4 Ausscheiden aus Er\•Jerbsleben Sonstiges/ Keine Angabe 2 7 4 3 5 7 Erstellungsdatum: 05.03.2018, Statistik-Seri.ce Südes~ Auftragsnummer 261883 ") Aus DatenschutzgrOnden und Gründen der statistischen Geheimhaltung \',erden Zahlem•,erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenv.ert geschlossen v,erden kann, anonymisiert 1) Wel ere lnrormationen finden Sie im Glossar. 67 116 114 133 105 160 90 73 97 3 6 3 43 91 84 91 82 124 63 53 71 7 7 10 6 6 7 10 5 10 6 6 7 10 - - 16 52 44 68 43 84 26 24 37 16 41 64 40 80 26 24 . 37 11 13 19 7 20 21 17 20 17 3 8 11 7 5 4 8 14 12 10 15 13 - - 9 19 11 10 13 12 10 4 7 102 102 106 130 156 148 138 88 116 3 3 71 76 69 81 99 102 94 53 62 4 9 10 7 14 12 8 4 7 4 14 7 38 40 34 45 65 60 52 31 24 - 31 60 31 24 23 23 23 25 15 26 30 15 27 5 3 15 16 18 17 12 18 23 9 3 3 6 4 4 5 4 4 3 4 e Statistik der Bundesagentur rar Arbe~ ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 nach Abgangsstruktur Sachsen so,.,;e Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Arbeitsmarktstatistik Seil Mille November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich• auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen 2) Der Antel der Falle ohne Angabe ist bei der Interpretation - insbesondere bei Vergleichen zv.ischen Regionen• zu berücksichtigen. Je hoher dieser Ante~. desto starker kOnnen die übrigen Merkmalsauspragungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteil sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. e Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage t/ Arbeitsmarktstatistik Abgang von arbeitslosen Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus 1 nach Staatsangehörigkeit Sachsen Juli 2016 Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen. Insgesamt Albanien Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina Montenegro Mazedonien Moldau Kosovo Russische Föderation Türkei Ukraine Weißrussland Serbien Algerien Angola Eritrea Äthiopien Benin Cote d'lvoire Nigeria Simbabwe Kenia Liberia Libyen Marokko Mosambik Burkina Faso Guinea-Bissau Guinea Kamerun Südafrika Ruanda Senegal Somalia Sudan Tunesien Ägypten Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus 1 1.038 7 6 11 6 10 17 139 92 130 9 28 26 6 4 7 3 4 10 9 3 19 7 e Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Abgang von arbeitslosen Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus 1 nach Staatsangehörigkeit Sachsen Juli 2016 Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahl Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen. Staatsangehörigkeit Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus 1 1 Burundi * Argentinien * Bolivien * Brasilien 13 Chile * Dominikanische Republik * Honduras * Kanada 4 Kolumbien 5 '1 Kuba 26 Mexiko 5 Panama * Paraguay * Peru 6 Venezuela * Vereinigte Staaten 6 Armenien 10 Afghanistan 9 Aserbaidschan 8 Georgien * Vietnam 118 Indien 25 Indonesien * Irak 44 Islamische Republik Iran 18 Israel * Japan * Kasachstan 27 Jordanien 4 Kirgisistan 8 Libanon 7 Mongolei * Bangladesch 3 Pakistan 15 Philippinen 4 Republik Korea * ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Abgang von arbeitslosen Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus 1 nach Staatsangehörigkeit Sachsen Juli 2016 Seit Mitte November 2017 ist es in Agenturen für Arbeit und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister zu erfassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeitung ein. Zum gleichen Zeitpunkt wird die statistische Darstellung der Drittstaatsangehörigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rückwirkend - die Anzahi Drittstaatsangehöriger geringfügig erhöhen. Staatsangehör;gkeit Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus 1 1 Turkmenistan * Arabische Republik Syrien 50 Thailand 4 Usbekistan 8 China 16 Australien * Erstellungsdatum: 05.03.2018, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 261883 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Weitere Informationen finden Sie im Glossar. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Abgang von arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration 1 2 in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen {WZ 2008) Sachsen sowie Kreise und kreisfreien Städte (Gebietsstand Februar 2018) Jahressumme (Januar bis Dezember 2017) Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Ausv.ertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Daten mit einer Wartezeit von 2 bzw. 6 Monaten. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt "Hinweis_Verbleib_Alo". Die Jahressumme am aktueDen Rand beinhaltet 4 vorläufige, geringfügig unter- oder überzeichnete Monatswerte mit einer Wartezeit von nur 2 Monaten und 6 endgültige Monatswerte nach einer Wartezeit von 6 Monaten. davon Lankreis / kreisfreie Stadt Wirtschaftszweige Sachsen Chemnitz, Erzgebirgs- Mittel- Vogtland- Dresden, (WZ0B) Stadt kreis sachsen kreis Z\o.ickau Stadt Bautzen Görlitz 1 2 J 4 5 6 7 8 9 Abgang aus Arbeilslosigken in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 2.454 232 91 71 242 192 510 56 dav.: unmittelbar nach Abgang nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt 364 34 18 7 50 27 66 14 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig beschäftigt 2.090 198 73 64 192 165 444 42 dav.: ohne Angaben zum Wirtschaftszv.eig mit Angaben zum Wirtschaftszweig 2.089 198 73 64 192 165 443 42 A-~ and- und Ft1rs~'lirlschan, Fischerei !, ' 8, D, E Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung - C Verarbeitendes Ge\•,erbe 175 18 15 20 17 36 -6 F Bauge1\erbe 130 14 4 24 6 17 4 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 208 10 7 10 5 12 35 4 H Verkehr und Lagerei 48 3 - 10 5 13 1 Gastgev.erbe 317 20 12 13 30 12 84 9 J Information und Kommunikation 18 6 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L, M, N Erbringung v.irtschafllicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 250 20 6 11 18 11 81 3 782, 783 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 729 89 15 14 72 91 103 12 0 , U Öffentliche Verwaltung 7 - P Erziehung und Unterricht 22 9 Q Gesundheits- und Sozialv,esen 107 14 5 8 6 27 3 R, S, T Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 65 5 3 3 27 Erstellungsdatum: 05.03.2018, Statisti'a<-Service SOdosl Aunragsnummer 261883 ') Aus Dalenschuttgronden und Granden der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenv'1!rte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch aur einen solchen Zahlenv,ert geschlossen v,erden kann, anonymisiert. 1) Weijere lnrormationen fnden S!e im Glossar. Anlage 5 Arbeitsmarktstatistik Sächs. Schv.eiz-Meißen Osterz- Leipzig, Stadt Leipzig Nord-sachsen gebirge 10 11 12 13 14 32 83 76 723 72 74 8 9 3 94 10 24 24 74 73 629 62 50 - 24 74 73 629 62 50 . 9 10 19 11 9 3 10 35 8 7 107 4 3 3 9 10 15 18 78 4 12 7 - - 4 11 8 64 9 4 22 264 17 17 - 6 6 4 26 4 5 12 0 Statistik der Bundesagentur IOr Arbett 2) Seij Mitte November 2017 ist es in Agenturen rar Arbeij und Jobcenlern in gemeinsamer Einrichtung operativ möglich, den Aurenlhaltsstatus geßOchteler Menschen Ober einen Abgleich mtt dem Ausländerzentralregister zu errassen und zu aktualisieren. Ab Berichtsmonat Dezember 2017 fließen die so erfassten Angaben auch in die statistische Verarbeiung ein. Zum gleichen Zeijpunkt 1•,i rd die statistische Darstellung der DrittstaatsangehOrigen verbessert; in Folge dessen kann sich - auch rock\',irkend - die Anzahl DrittstaatsangehOriger gering(Ogig erhöhen. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Stand: Oktober 2017 Methodische Hinweise - Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Definitionen Arbeitsuchende sind Personen, die . • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöche 1 ntllch umfassende Beschäftigung suchen, • sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben, • die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben(§ 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Arbeitslose sind Personen, die • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach§ 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des§ 16 SGB III sinngemäß Anwendung. Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen oder nach gesetzlicher Vorgabe nicht als arbeitslos gelten. ': Somit zählen beispielsweise als nichtarbeitslos arbeitsuchend Personen, die • kurzzeitig (S 6 Wochen) arbeitsunfähig sind, ' • sich nach§ 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, • 15 Stunden und mehr beschäftigt sind, • am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt sind, 1 , • an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, ' • nach § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen (nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist) oder 1 : • . • eine Beschäftigung suchen, aber die weiteren Kriterien des~ 16 SGB III für die Zählung als Arbeitslose nicht erfüllen. Weitere Definitionen finden Sie im Glossar der Arbeitsmarktstatistik unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlaqen/Glossare/Generische-Publikationen/AST-Glossar-Gesamtglossar.pdf Historie (Auszug) Im Zeitverlauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltungen Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosigkeit. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. l_m Folgenden werden die wichtigsten Änderungen benannt: • Januar 1986 - Inkrafttreten des§ 105c Arbeitsförderungsgesetz (ab Januar 1998: § 428 SGB III): Erleichterter Arbeitslosengeldbezug (Alg) für über 58-Jährlge (Regelung Ist Ende 2007 ausgelaufen). • Januar 2004 - Inkrafttreten des§ 16 Abs. 2 SGB III : Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden ausnahmslos nicht mehr als arbeitslos gezählt. • Januar 2005 - Einführung des SGB II: : Mit Einführung des SGB II treten neben den Agenturen'für Arbeit weitere Akteure (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) auf den Arbeitsmarkt, die für die Betreuung von Arbeitsuchenden zuständig sind. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich daher ab Januar 2005 aus dem IT-Fach~~fahren der Bundesagentur für Arbeit (BA), aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und, sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden, aus ergänzenden Schätzungen. Ab Berichtsmonat Januar 2007 werden 1diese Daten integriert verarbeitet (vorher additiv). Nähere Informationen zur . integrierten Arbeitslosenstatistik" finden Sie im Methodenbericht unter: http://statistik.arbeitsaqentur.de/Statischer-Content/Grundla6en/Methodenberichte/Arbeitsmarktstatistik/Generische- Publikationen/Methodenbericht- lnteqrierte-Arbeitslosenstatik,tik.pdf Erleichterter Arbeitslosengeld-II-Bezug (Alg II) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). • Januar 2009 - Einführung des§ 53a Abs. 2 SGB II : Erwerbsfähige Leistungsbezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohnJ· c;1ass Ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten als nicht arbeitslos. . " • Januar 2009 - Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmark~p,olitischen Instrumente (§ 16 Abs. 2 SGB 111) : Die Teilnahme an allen Maßnahmen nach§ 45 SGB l'ri'(vor Inkrafttreten der Instrumentenreform 2012 vom 1. April 2012 § 46 SGB III) ist stets als Anwendungsfall des§ 16 Abs. 2 SGB III anzusehen und unabhängig von den konkreten Maßnahmeinhalten und der wöchentlichen Dauer der Inanspruchnahme des Teilnehmers ist die Arbeitslosigkeit während der Maßnahme zu beenden. • Januar 2017 - 9. Änderungsgesetz SGB II: Die sogenannten .Aufstocker" (Parallelbezieher von Alg und Alg II) werden vermittlerisch durc~ die Arbeitsagenturen betreut und zählen nun Im Rechtskreis SGB III als arbeitslos bzw. arbeitsuchend und nicht mehr im SGB II. Nähere Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie im Qualitätsbericht (Kapitel 5: .zeitliche und räumliche Vergleichbarkeir, siehe unten stehenden Link) . Darüber hinaus führen Änderungen der operativen Systeme, in den Datenverarbeitungsverfahren sowie Aktualisierungen der Berufs- und Wirtschaftsklassensystematik zu zeitlichen und räumlichen l;=inschränkungen bei einzelnen Merkmalen. Nähere Informationen können Sie den Fußnoten der jeweiligen Statistik oder dem Qualitätsbericht rStatistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden" entnehmen: http://statistik.arbeitsaqentur.de/cae/servlet/contentblob/4318/publicationFlle/854/Qualitaetsbericht-Statistik-Arbeitslose-Arbeitsuchende.pdf i . l 1 j 1 ~ 1 ' 1 ' e Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Stand: Dezember 2017 Methodische Hinweise - Abgang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweig, Arbeitsort und Einmündungsberuf Besonderheit in der Berichterstattung zu Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen Üblicherweise erfolgt die Berichterstattung in der Arbeitslosenstatistik mit Daten ohne Wartezeit, so dass sich am aktuellen Rand Datenstands- und Berichtsmonat entsprechen (vgl. z. B. Buchstabe A am Zeitstrahl für den Zählzeitraum für Berichtsmonat Mai 2017). Von dieser Regel muss die Statistik für Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen nach Wirtschaftszweig, Arbeitsort und Einmündungsberuf abweichen, da hierfür zum Teil Daten mit Wartezeit genutzt werden. Das hat zur Folge, dass für den aktuellen Berichtsmonat zwar Daten für den Abgang von Arbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt, aber noch nicht nach Wirtschaftszweig, Arbeitsort und Einmündungsberuf vorliegen. Warum liegen die Daten erst mit einer Wartezeit vor, obwohl sie aus der Arbeitslosenstatistik stammen? Die Statistik wird über eine integrierte Auswertung der Arbeitslosen- und der Beschäftigungsstatistik gewonnen. Die Beschäftigungsstatistik beruht auf den Meldungen der Arbeitgeber zur Beschäftigung gemäß de'l1 Meldeverfahren zwischen den Arbeitgebern und den Einzugsstellen nach § 28a SGB IV. Beschäftigungsdaten stehen frühestens mit einer Wartezeit von 2 Monaten zur Verfügung (sogenannte .vorläufige" 2-Monatswerte) , .,endgültige" Ergebnisse erst nach 6 Monaten Wartezeit. Aufgrund der Zusammenführung der beiden Statistiken kann die Arbeitslosenstatistik erst Daten liefern, wenn Beschäftigungsdaten vorliegen. Ist eine Person unmittelbar (d. h. ein bis spätestens drei Tage) nach Beendigung der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wird für diese Person der zu diesem Zeitpunkt vorliegende Wirtschaftszweig {bzw. Arbeitsort oder Einmündungsberuf) aus der Beschäftigungsstatistik ausgewiesen. Was bedeutet das für die Berichterstattung zu Arbeitslosen (Beispiel Berichtsmonat März 2017 mit Datenstandsmonat Mai 2017)? Erste Daten zum Wirtschaftszweig (gilt analog für den Arbeitsort und den Einmündungsberuf) unmittelbar nach Abgang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt können für den Berichtsmc;,nat März 2017 mit Datenstand Mai 2017 bereitgestellt werden. Es handelt sich um • vorläufige" Daten der Beschäftigungsstatistik (Wartezeit 2 Monate: Buchstabe B). Dies gewährleistet vergleichsweise zeitnahe Ergebnisse, die noch vorläufigen Charakter besitzen, weil noch nicht alle Arbeitgebermeldu ITTgen vorliegen. Die Vorläufigkeit gilt auch für die drei Vormonate Dezember 2016 bis Februar 2017. Nach insgesamt 6 Monaten Wartezeit werden die vorläufigen 2-Monatsdaten durch die .endgültigen" 6-Monatsdaten ersetzt. Für die Abgänge im Berichtsmonat März 2017 erfolgt dies im September 2017, für die Abgänge vom Berichtsmonat November 2016 (vgl. Buchstabe C) im Mai 2017. Beispiel: . Apr16 Mal'16 1: \Aug 16' ·sep 16 ' Okt16 Nov 16 Dez 16 I ''' Jan 17 l 1 1 Feb 17 D C - ,Endgültige" Monatswerte ohne Wartezeit Verfügbarkeit der Beschäftigtendaten • I Ist die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten eingeschränkt? ,vorläufige' 2-Monatswerte .vorläufige" 2-Monatswerte Mrz 17 Apr17 Mai 17 B A ·1 Keine Werte Keine Werte Wartezeit: "Vorläufige" Monatswerte (auf Basis der vorlälJf,gen 2-Monatswerte der Beschäftigungsstatistik) können geringfügig unter- oder überzeichnet sein im Vergleich zu .endgültigen" Daten nach 6-monatigel' Wartezeit. Derlei Vergleiche können deshalb etwas eingeschränkt sein. Jedoch fällt die Unterbzw . Überzeichnung in der Regel gering aus. Ähnliches filt in noch geringerem Ausmaß für eine gleitende 12-Monats-Summe. Zum Berichtsmonat Mai 2017 kann beispielsweise die Jahressumme der Abgänge Arbeitsloser in den 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweig/Arbeitsort/Einmündungsberuf von April 2016 (Buchstabe D) bis März 2017 (Buchstabe B) bereitgestellt werden. Die Summe setzt sich aus acht .endgültigen" (April bis November 2016) und vier .vorläufigen" (Dezember 2016 bis März 2017) Monatswerten zusammen. Datenausfälle: Angaben zum Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt können - unabhängig von der Wartezeit - aufgrund von Datenausfällen im Rechtskreis SGB II unterzeichnet sein. Dieser Umstand muss bei Zeitreihenbetrachtungen sowie Vorjahresvergleichen oder ähnlichem stets im Auge behalten werden. Veränderungen können daher nicht nur aus tatsächlichen Entwicklungen am Arbeitsmarkt resultieren. Je tiefer die Daten regional differenziert sind, desto stärker können sich solche Effekte auswirken und desto mehr ist dies bei der Interpretation zu beachten. In betroffenen Regionen wird ggf. in den Tabellen darauf hingewiesen. Gibt es auch für spätere Verbleibszeitpunkte Angaben zum Wirtschaftszweig, Arbeitsort und Einmündungsberuf? Angaben zum Wirtschaftszweig und Arbeitsort stehen für verschiedene Verbleibszeitpunkte zur Verfügung: Neben dem o. g. Verbleibszeitpunkt .unmittelbar" kann zusätzlich nach einem, drei, sechs, zwölf und 24 Monaten ermittelt werden, ob die Person (sozialversicherungspflichtig) beschäftigt ist und wenn ja, in welchem Wirtschaftszweig bzw. an welchem Arbeitsort. Zum Beispiel liegen mit Datenstand Mai 2017 erstmals Daten mit einer Wartezeit von 2 Monaten für den Zeitpunkt 12 Monate nach Abgang vom Berichtsmonat März 2016 vor; für die Berichtsmonate November 2015 und früher sind diese Werte - nach der Wartezeit von 6 Monaten - endgültig. Die Verbleibszeitpunkte können kombiniert ausgewertet weirden, beispielsweise können (ausgewählte) Wirtschaftszweige bzw. Arbeitsorte unmittelbar nach Beendigung der Arbeitslosigkeit den Wirtschaftszweigen bzw. Arbeitsorten nach sechs und/oder zwölf Monaten gegenüber gestellt werden. Anhand der verschiedenen Verbleibszeitpunkte sind jedoch keine Aussagen zur Durchgängigkeit der Beschäftigung möglich. Angaben zum Einmündungsberuf werden nur für den Zeitpunkt unmittelbar nach Beendigung der Arbeitslosigkeit bereitgestellt, um Aussagen zu ermöglichen, in welchem Beruf der Arbeitslose eine BescM ftigung aufgenommen hat. Wo gibt es mehr Informationen zum Verbleib Arbeitsloi;f;!r in Beschäftigung? Weiter- und tiefergehende Informationen zum Verbleib Arb~i,tsloser in Beschäftigung finden Sie im Methodenbericht .verbleib Arbeitsloser in Beschäftigung: Umstieg auf revidierte Beschäftigungsstatistik und Weiterer'1 twicklung" unter: http://statistik.arbeitsagentur.de -> Grundlagen -> Methodenberichte -> Arbeitsmarkt e Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigratic Glossar (Stand: 03.01.2018) Arbeitslose Arbeitsuchende Asylherkunftsländer (nicht-europäische) Aufenthaltsgestattung Aufenthaltsstatus Aufenthaltserlaubnis Balkanländer Nach § 16 i. V. mit§ 138 SGB ,III sind arbeitslos Personen, die - vorübergehend nicht in eine;rn Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit) , - eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), - den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), - in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, - nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, - sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Die Verfügbarkeit als Voraussetzung für Arbeitslosigkeit ist nicht erfüllt, solange ein Ausländer keine Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland ausüben darf. Fehlende deutsche Sprachkenntnisse sind dagegen kein Tatbestand, der der Verfügbarkeit und damit der Arbeitslosigkeit entgegensteht. Arbeitsuchende sind Personen, die - eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen , - sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben und - die angestrebte Tätigkeit a1.:süben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bere ts eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben (§ 15 SGB III) . Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Bis zum Berichtsmonat Juni ?016 (Einführung der Dimension "Aufenthaltsstatus") konnten geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken nicht direkt erkannt werden. Um für vorherige Zeiträume und längerfristigte Entwicklungen Aussagen machen zu können, wird näharungsweise das Aggregat . Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsli3ndern von Asylbewerbern" oder kurz .Asylherkunftsländer" gebildet. Das Aggregat umfasst die nichteuropäischen Länder, a/Js denen in den letzten Jahren die meisten Asylgesuche kamen. Dazu zählen folgende acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hintergrundinformation "Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken". Die Aufenthaltsgestattung berechtigt Ausländer zum Aufenthalt im Bundesgebiet während der Durchführung des Asylverfahrens(§ 55 Asylgesetz) . Ein Ausländer, der die Aufenthaltsgestattung besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In den ersten drei bis sechs Monaten nach Äußerung des Asylgesuchs besteht ein Beschäftigungsverbot. Das gilt über diesen Zeitraum hinaus für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Während der Durchführung des Asylverfahrens erhalten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weil es beim Wechsel des Aufenthaltsstatus zu Zeitverzögerung in der Erfassung kommt, finden sich in geringem Umfang auch Asylbewerber im Rechtskreis SGB II bei Jobcentern. Personen mit einer AufenthaItsgestattung zählen in der statistischen Berichterstattung der BA zu den "Personen im Kontex1 von Fluchtmigration". 1 In der statistischen Berichterstattung der BA werden Ausländer, die noch keinen formalen Antrag gestellt, bereits aber ein Asylgesuch geäußert haben, mit zur Aufenthaltsgestattung gezählt. Der Aufenthaltsstatus gibt ar:, auf welcher rechtlichen Grundlage sich eine Person in Deutschland aufhält. Dabei wird eine Vielzahl rechtlicher Normen aggregiert auf sieben Ausprägungen, die im statistischen Sinne relevant sind: Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis Flucht, Aufenthaltserlaubnis Sonstige, Visum, Aufenthaltsgestattung, Duldung. Der Aufenthaltsstatus wurde im Juni 2016 als Dimension in der Statistik der BA eingeführt und ermöglicht die Abgrenzung vo "Personen im Kontext von HJchtmigration". Die Aufenthaltserlaubnis ist ~ii:1 Aufenthaltstitel , der befristet zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt wird. Diese sind zum Beispiel: - Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz) , - Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit(§§ 18, 18a, 20, 21 Aufenthaltsgesetz) , -Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26 , Aufenthaltsgesetz) , -Aufenthalt aus familiären Gründen(§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz). Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II. In der statistischen Berichterstattung der BA relevant ist die Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Personen mit diesem Aufenthaltstitel zählen zu den "Personen im Kontext von Fluchtmigration". In der statistischen Berichterstattung der BA werden die folgenden Balkanländer zusammengefasst: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien sowie Serbien. Personen aus diesen Ländern haben in den vergangenen Jahren vermehrt Asylanträge gestellt. Die Asylanträge werden jedoch in der Regel abgelehnt, da diese Länder zu den "sicheren Herkunftsstaaten" zählen. Daher werden in der Statistik der BA die Balkanländer nicht den "Asylherkunftsländern" zugerechnet. i / 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigratic Glossar (Stand: 03.01.2018) Bedarfsgemeinschafts-Typ (BG-Typ) Bewerber für Berufsausbildungs-stellen Blaue Karte EU Drittstaatsangehörige, sichere Drittstaaten, sichere Herkunftsstaaten Duldung Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitgiied der BG wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehö '.·igen der BG einsetzt. Der Bedarfsgemeinschafts-Typ (BG-Typ) teilt die BG und Personen in Bedarfsgemeinschaften anhand der Information, in welcher Beziehung die Beda1isgemeinschaftsmitglieder zueinander stehen, in verschiedene Gruppen ein. Es gibt fünf BG-Typen: - Single-BG, , - Alleinerziehende-BG, - Partner-BG ohne Kinder, - Partner-BG mit Kindern unc - nicht zuordenbare BG Bei der Ermittlung des BG-Typs werden alle Personen der Bedarfsgemeinschaft einbezogen. Neben der Zusammensetzung der BG spielen dabei auch Merkmale wie das Alter und die Stellung der einzelnen Personen in der BG (Hauptperson/Partner minderjähriges (unverheirate,tes) Kind, volljähriges (unverheiratetes) Kind unter 25 Jahren) eine Rolle. Bei den Alleinerziehenden- bzw. Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bezieht sich die Kinderinformation jeweils auf minderjährige (unverheiratete) Kinder. Volljährige (unverheiratete) Kinder unter 25 Jahren bleiben bei der Ermittlung des BG- Typs unberücksichtigt. So können in einer Partner-BG ohne Kinder durchaus ein oder mehrere volljährige Kinder leben. Sofern Bedarfsgemeinschaften aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht genau einem BG-Typ zugeordnet werden können, werden diese als .nicht zuordenbare BG" bezeichnet. Aufgrund fehlender Informationen zu den Personen der BG (z.B. keine Angabe zum Alter) kann es sein, dass kein BG-Typ ermittelt werden kann. Als Bewerber für Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen gemeldeten Personen, die im aktuellen Berichtsjahr (1 . Oktobe1 30. September) individuelle \'/ermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben ist. Hierzu zählen auch Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle in einem Berufsbildungswe oder in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführt. Zu den Bewerbern für Berufsausbildungsstellen im aktuellen Berichtsjahr zählen des Weiteren diejenigen Personen, die am Ende des vorhergehenden Berichtsjahres unversorgt waren und die im aktuellen Berichtsjahr weiterhin Unterstützung durch Agenturen für Arbeit/Jobcenter bei ihrer Ausbildungsuche beanspruchen. Ebenso werden Personen berücksichtigt, die im vorhergehenden Berichtsjahi· für das aktuelle Berichtsjahr eine Ausbildung nach dem BBiG gesucht und gefunden wurde. Be diesen Personen lag also die! Suche im Vorjahr, der gewünschte Ausbildungsbeginn aber im aktuellen Berichtsjahr. Die Blaue Karte EU ist der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte. Sie ermöglicht einfach und unbürokratisch d, Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre fachlichen Fähigkeiten in Deutschland einbringen möchten. Erforderlich ist lediglich der Nachweis eines: abgeschlossenen Hochschulstudiums sowie der Nachweis eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots oder eines Arbeitsvertrags mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 47.600 Euro vorliegen. Drittstaatsangehörige sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftraums (EU zzgl. Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz sind. Staatenlose werden seit Berichtsmonat Dezember 2017 - auch rückwirkend - zu den Drittstaatsangehörigen gezählt. Von den in der Tabelle dargestellten Personen aus Drittstaaten zu unterscheiden sind folgende Begriffe: Personen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, können sich nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz i. V. mit§ 26a Abs. 1 AsylG in der Regel nicht auf das Asylrecht nach Art. 16a Grundgesetz berufen, da in diesen Ländern die Einhaltung d· Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist; s.a. Anlage I AsylG. Asylanträge von Staatsangehörigen sicherer Herkunftsstaaten nach Art. 16a Abs. 3 Grundgesetz i. V. mit§ 29a Abs. 1 AsylG werden in der Regel abgeletlnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen, da vermutet wird, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. Hierzu gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und nach Anlage II AsylG Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal und Serbien. Eine Duldung ist die vorübe,,gehende Aussetzung der Abschiebung (§ 60a Aufenthaltsgesetz). Die Abschiebung kann ausg:isetzt werden, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtl ichen Gründen unmöglich und keine Aufenthaltserlaub:iis erteilt wird. Ein Ausländer, der die Duldung besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen di Möglichkeit, einer Erwerbstä::igkeit nachzugehen. In den ersten drei bis sechs Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung über die Duldung besteht ein Beschäftigungsverbot. Das gilt über diesen Zeitraum hinaus für Personen aus sicheren Herkunftstaaten. Personen mit einer Duldung haben Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Personen mit einer Duldung zählen in der statistischen Berichterstattung der BA zu den "Personen im Kontext von Fluchtmigration" . '1 1 i 1 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigratic 1 f Glossar (Stand: 03.01.2018) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELS) gelten gern. § 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach§ 7a SGB II noch nicht erreicht haben, - erwerbsfähig sind, Erwerbsfähige - hilfebedürftig sind und Leistungsberechtigte (ELS) - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gern. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen. Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zu Niederlassungs-erlaubnis Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebentestimmung versehen werden. In der statistischen Berichterstattung der BA werden die Russische Föderation sowie die Ukraine zu den "Osteuropäischen Ländern" zusammengefasst ("Osteuropa" im geografischen Sinn). Osteuropäische Länder Personen aus diesen osteuropäischen Ländern haben in den vergangenen Jahren vermehrt Asylanträge gestellt. Quantitativ gesehen haben diese Länder nicht die gleiche Relevanz wie die nichteuropäischen Asylherkunftsländer und werden daher in der Statistik der BA nicht den "Asylherkunftsländern" zugerechnet. "Personen im Kontext von FI ,. ~htmigration" werden in der Statistik der BA seit Juni 2016 auf Basis der Dimension "Aufenthaltsstatus" abgegren.z~. Diese Abgrenzung entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von "Flüchtlingen (z. 8 . juristischen Abgrenzun~ en). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Personen im Kontext von Flucht (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Fluchtmigration Personenkreis ähnliche Prob/emlagen. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migriere, zählen im statistischen Sinne nicht zu .Personen im Kontext von Fluchtmigration" sondern zu .Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus". Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen abe, eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu "Personen im Kontext von Fluchtmigration". Weitere Ausführungen zu dieser Thematik befinden sich in der Hintergrundinformation "Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken". In der statistischen Berichterstattung der BA gibt es neben den "Personen im Kontext von Fluchtmigration" Drittstaatsangehörige mit anderen Aufenthaltsstatus. Personen mit sonstigen Dazu zählen Personen mit Niederlassungserlaubnis, Blauer Karte EU, sonstiger Aufenthaltserlaubnis (außer§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und Visum. Aufenthaltsstatus Auch Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§29ff AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen zu „Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus". In der Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) nach dem Konzept der BA sind neben den Arbeitslosen die Personen enthalten die an entlastenden Maßnah T'.en der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig erkrankt sind und deshalb nicht als arbeitslos gezählt w~rden. Damit wird ein umfassenderes Bild über die Zahl der Menschen gezeichnet, die ihren Wunsch nach einer Beschäffi!;ung nicht realisieren können. In der Unterbeschäftigung für Personengruppen werden abweichend zur gesamten Uh{erbeschäftigung Kurzarbeit und Alterszeitzeit nicht berücksichtigt, weil diese Instrumente nicht sinnvoll bestimmten Persone:ngruppen zugeordnet werden können. Angaben zur Unterbeschäftigung für Personengruppen stehen nach einer Wartezeit 1iri der Förderstatistik von drei Monaten zur Verfügung. Die Unterbeschäftigung ist nicht deckungsgleich mit der Zahl der Arbeitsuchenden, und zwar vor allem deshalb nicht, weil Arbeitsuchende sozialversicherungspflichtig l;>~schäftigt sein können. Hier sind zwei Fallkonstellationen zu nennen: sozialversicherungspflich1 Beschäftigte, die ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen, und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Arbeits- od Ausbildungsverhältnis endet: und die sich nach § 38 SGB III frühzeitig melden müssen, werden als Arbeitsuchende geführt, zählen aber als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht in der Unterbeschäftigung. 1 1 ! i e Bundesagentur für Arbeit Statistik Personen im Kontext von Fluchtmigratic Glossar (Stand: 03.01.2018) Unterbeschäftigung Unversorgte Bewerber zum 30.09. Versorgte Bewerber Visum Zeichenerklärungen Es werden folgende Begriffe ,; ti1terschieden: Arbeitslosigkeit = Zahl der Personen, die die ,C.. rbeitslosenkriterien des§ 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit, Arbeitsuche) und des§ 16 Abs. 2 SGB III (keine Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) erfüllen und deshal als arbeitslos zählen. Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne (i. w. S.) = Zahl der Arbeitslosen nach§ 16 SGB III plus Zahl der Personen, die die Arbeitslosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III erfüllen (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitsuche) und allein wegen des§ 16 Abs. 2 SGB III (Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, hier: Teilnehmer an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederun oder wegen des§ 53a Abs. 2 SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Vollendung des 58. Lebensjahres, denen innerhalb eines Jahres keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte) nicht arbeitslos sind. Unterbeschäftigung im engeren Sinne (i. e. S.) = Zahl der Arbeitslosen i. w. S. plus Zahl der Personen, die an bestimmten entlastend wirkenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (beispielsweise Teilnehmender an Qualifizierungsmaßnahmen, Beschäftigte am 2. Arbeitsmarkt) teilnehmen (einschließlich Fremdförderung) oder zeitweise arbeitsunfähig sind und deshalb die Kriterien des§ 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und Arbeitssuche) nicht erfüllen. Personen in der Unterbeschäftigung im engeren Sinne haben ihr Beschäftigungsproblem (noch) nicht gelöst; ohne diese Maßnahmen wären sie arbeitslos. Unterbeschäftigung = Unterbeschäftigung i. e. S. plus Zahl der Personen in weiteren entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (beispielsweise geförderte Selbständigkeit), die fern vom Arbeitslosenstatus sind und ihr Beschäftigungsproblem individuell schon weitgehend gelöst haben (z. B. Personen in geförderter Selbständigkeit und Altersteilzeit); sie stehen für Personen, di1 ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen arbeitslos wären. Unversorgte Bewerber zum 30.09. sind Bewerber, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.09. bekannt ist und für die 'lermittlungsbemühungen laufen. Als versorgte Bewerber bezeichnet man einmündende Bewerber, andere ehemalige Bewerber und Bewerber mit Alternative zum 30.09. - also Bewerber, c;ie entweder eine Ausbildung oder Alternative zum 30.09. haben bzw. keine weitere Hilfe bei d1 Ausbildungsuche wünschen .. Ausländer aus Drittstaaten, sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. X Nachweis ist nicht sinnvoll. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert . . Nicht plausible Werte. 1 . 1: ' 1 0 , Bundesagentur für Arbeit Statistik Statisti k-1 nfoseite Stand: 25.01 .2018 Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose. Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderungen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Migration Langzeitarbeitslosigkeit Frauen und Männer Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Daten zu den Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Glossare sind zu folgenden Fachstatistiken veröffentlicht: Gesamtglossar Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilan?,en Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen. 2018-03-29T07:39:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes