STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSETsl Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/80-2018 ^ n^sden, Ar /.März 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosei, Fraktion DiE LiNKE Drs.-Nr.: 6/12597 Thema: Aussagen zu Minderheiten- und Nationaiitätenpoiitik für den Koaiitionsvertrag Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 1. Februar 2018 erklärte Erhard Weimann, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Frei staates Sachsen beim Bund, beim Mediaforum der Föderaiistischen Union Europäischer Nationaiitäten (FUEN) in Beriin, dass im Koaiitions vertrag von CDU, CSU und SPD eine Dynamisierungskiausei für die Stif tung für das sorbische Voik stehen könnte. Sogar von der Stärkung der institutionellen Förderung war die Rede. Im beschlossenen Koalitionsvertrag dagegen heißt es zur Minderheitenund Nationaiitätenpoiitik nur knapp: „Wir bekennen uns zum Schutz und zur Förderung der vier nationaien Minderheiten in Deutschland - Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma". Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was führte dazu, dass sich beim Thema Minderheiten- und Na tionaiitätenpoiitik im Koaiitionsvertrag entgegen der o.g. Aussage von Sts Erhard Weidmann weder ein konkreter Passus zur Dynamisierungs kiausei für die Stiftung für das sorbische Voik, noch zur Stärkung der institutioneiien Förderung wiederfindet? Herr Staatssekretär Weimann waren zu diesem Zeitpunkt Diskussionsstände bekannt, nach denen in den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD der Ausgleich von Mehrbedarfen durch Tarifsteigerun gen bei den vom Bund regelmäßig geförderten Kultureinrichtungen vorge schlagen werden sollte. Diese Überlegungen haben jedoch im Rahmen der Willensbildung der Koalitionspartner keinen Eingang in den Entwurf des Koa litionsvertrages vom 07. Februar 2018 gefunden; die Gründe hierfür sind der Staatsregierung nicht bekannt. Der Entwurf des Koalitionsvertrages bekennt sich nicht nur in der vom Fragesteller zitierten Passage, sondern auch in Ka pitel X.4 zu weiteren Förderung des sorbischen Volkes. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamitie Hausanschrift: Staatsmlnlsterlum für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Füraiie Besucherparkpiätze giit: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschiüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUA/I FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Aktivitäten sind von Seiten der Staatsregierung gegenüber dem Bund vorgesehen, um die Stärkung der Finanzierung der sorbischen Einrichtun gen zu gewährleisten? Die Staatsregierung ist offen dafür, neue Aktivitäten des Bundes zur weiteren Stärkung der Finanzierung der sorbischen Einrichtungen zu prüfen und ggfls. aufzugreifen. Frage 3: Wie steht die Staatsregierung zur Dynamisierung der Zuschüsse für die Stiftung für das sorbische Volk? Mit dem Dritten Abkommen zur Finanzierung der Stiftung für das Sorbische Volk, das zwischen Bund, dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen am 15.02.2016 ge schlossen wurde, haben die Zuwendungen an die Stiftung für das sorbische Volk gemäß Artikel 1 eine deutliche Erhöhung erfahren und sind in dieser Höhe für die Laufzeit des Abkommens festgeschrieben. Darüber hinausgehende finanzielle Leistungen sind ge mäß Artikel 2 möglich und werden von allen drei Zuwendungsgebern durch die Bereit stellung von Mitteln für das Projekt „Sorbische Sprache in den neuen elektronischen Me dien" bereits erbracht. Das Dritte Finanzierungsabkommen bietet für seine Mindestlauf zeit bis 2020 eine auskömmliche finanzielle Grundlage für die Stiftung und die von ihr geförderten Institutionen und Maßnahmen. Für eine Dynamisierung der darin geregelten Zuwendungen besteht aus Sicht der Staatsregierung derzeit kein Bedarf. Bei der Vorbe reitung eines möglichen Vierten Finanzierungsabkommens wird die Höhe der Zuwen dungen erneut zu diskutieren und entscheiden sein. Mit frejafidlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-03-23T13:23:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes