STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: Thema: 6/12604 Antisemitische Überfälle, Sachbeschädigungen, Leugnung der Shoa und andere antisemitische Straftaten im Monat Februar 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf den beim Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Stand vom 7. März 2018 eingegangenen Meldungen der Polizeidienststellen und haben daher vorläufigen Charakter . Sie können sich aufgrund von neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Frage 1: Welche antisemitischen Aktivitäten (Zusammenrottungen, Überfälle, Schmierereien, Pressedelikte, Leugnung der Shoa, Demonstrationen, Versammlungen usw.) gab es im Monat Februar 2018 (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort — mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 2: Welche antisemitischen Aktivitäten im obigen Sinne wurden im Monat Februar 2018 bekannt, die vor diesem Zeitraum lagen (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort — mit Angabe des Landkreises, Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen)? Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren liefen gegen Personen wegen antisemitischer Delikte im Monat Februar 2018 (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/50/3 Dresden, 29. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die im Monat Februar 2018 polizeilich bekannt gewordenen und erfassten Straftaten sowie die Anzahl der dazu ermittelten Tatverdächtigen (TV) sind in der Anlage aufgeführt . In diesem Zusammenhang wird bislang gegen drei Beschuldigte ermittelt; Festnahmen gab es keine. Frage 4: Wie viele Personen wurden im Monat Februar 2018 wegen antisemitischer Delikte zu welchen Strafen verurteilt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen)? Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Görlitz wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte erstellte im April 2014 in Radeberg das Layout für eine Zeitschrift, in welcher der Holocaust geleugnet wird. f uMi dliche Grüße Q . 1 . Profi Dr. Roland VVöller Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/12604 Tattag Tatort Landkreis/Kreisfreie Delikt Tathergang TV Stadt 22.09.2017 Plauen Vogtlandkreis § 303 StGB Sachbeschädigung Unbekannte(r) Täter schmierte(n) - Parolen in der Schule. 19.11.2017 Ralbitz- Bautzen § 130 StGB Volksverhetzung Unbekannte(r) Täter verbreitete(n) - Rosenthal/Rosenthal Hassposting. 19.12.2017 Pirna Sächsische Schweiz- § 185 StGB Beleidigung Bekannter Täter rief Parolen in 1 Osterzgebirge einer medizinischen Einrichtung. 25.12.2017 Dresden/Schönfeld Dresden, Stadt § 185 StGB Beleidigung Bekannter Täter verbreitete 1 Hassposting. 09.01.2018 VVeißenberg Bautzen § 86a StGB Verwenden von Kenn- Unbekannte(r) Täter verbreitete(n) - zeichen verfassungswidriger Orga- Symbole und Parolen in einer nisationen Schule. 20.01.2018 Eilenburg Nordsachsen § 86a StGB Verwenden von Kenn- Unbekannte(r) Täter schmierte(n) - zeichen verfassungswidriger Orga- eine Parole und Symbole in einem nisationen Wohnhaus. 20.01.2018 Oschatz Nordsachsen § 130 StGB Volksverhetzung Unbekannte(r) Täter schmierte(n) - Parolen und Symbole an eine kirchliche Einrichtung. 20.01.2018 Oschatz Nordsachsen § 303 StGB Sachbeschädigung Unbekannte(r) Täter schmierte(n) - eine Parole an eine öffentliche Einrichtung . 27.01.2018 Beilrode/Zwethau Nordsachsen § 130 StGB Volksverhetzung Bekannter Täter verbreitete 1 Hassposting. 14.02.2018 Pirna Sächsische Schweiz- § 186 StGB Üble Nachrede Unbekannte(r) Täter verbreitete(n) - Osterzgebirge Briefe mit Unwahrheiten. 15.02.2018 Coswig Meißen § 86a StGB Verwenden von Kenn- Unbekannte(r) Täter rief(en) Paro- - zeichen verfassungswidriger Orga- len im Stadtgebiet. nisationen 26.02.2018 DresdenfTrachau Dresden, Stadt § 86a StGB Verwenden von Kenn- Unbekannte(r) Täter versandte(n) - zeichen verfassungswidriger Orga- eine E-Mail an die Polizei. nisationen Seite 1 von 1 2018-03-29T12:24:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes