STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FIJR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, FTAKt¡ON BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12608 Thema: Baumfällaktion der Wismut in Bad Schlema/Ersatzpflanzungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt. ,,Wie die Freie Presse, Lokalausgabe Aue, am 17.2.2018 berichtete, fällt der Bergbau- Sanierer Wismut in Zuge des Großprojektes zur Abtragung der Uranbergbau-Halde 65 in Bad Schlema insgesamt 16.500 Bäume auf diesem Gelände (vgl. auch Pressemitteilung der Wismut GmbH 7.2.2018). Die Kommune Bad Schlema verliert somit eine seit Jahrzenten bestehende grüne Lunge." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Sind im Gegenzug zu diesen bereits abgeschlossenen Fällungen enormen Ausmaßes Ersatzpflanzungen angeordnet? Frage 2: Wenn ja, wo, wann und in welchem Umfang werden diese erfolgen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Die Baumfällungen stehen im Zusammenhang mit einer zum Zwecke der Baufeldfreimachung für die Sanierung der Halde 65 vom Landratsamt Ezgebirgskreis als untere Forstbehörde befristet erteilten Waldumwandlungsgenehmigung gemäß $ I Absatz 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1. Mät¿2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t81 Dresden, 2? . 03 . LO I t s¡mu1+ - (f) @ @ @ @ oôt ob ¡ùtonñd.lúdú &¡ sôñhhrñhLdw&iúMhlialdùùÀ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße 1 01097 Dresden vvww.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erÍeichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkpl¿itze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowie für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT lIiÄëils¡n Die umgewandelte Waldfläche ist bis zum 31. Dezember 2021 vollständig wieder aufzuforsten . Diese Auflage folgt aus $ 8 Absatz 4 Satz 1 SächsWaldG, wonach bei einer befristeten Umwandlung von der Forstbehörde eine Frist zu bestimmen ist, in der die Fläche ordnungsgemäß wieder aufzuforsten ist. Mit freundlichen GrLißen ï[-- Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2018-03-29T12:20:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes