SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-vo n-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6112611 Thema: Nachfrage zur Drucksache 6112120: Prüfaufträge an d¡e Staatsregierung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Antwort zur o.g. Drucksache 6112120 wurde im Zusammenhang mit dem von der GDU-Fraktion an die Staatsregierung übermittelten Auftrag, einen Vorschlag zut Lehrergewinnung vorzulegen sowie die Verbeamtung von Lehrern zu prüfen, mitgeteilt, dass die Staatsregierung nicht verpflichtet sei, aufgrund von Fraktionsbeschlüssen tätig zu werden. Gleichwohl ist die Staatsregierung im beschriebenen Fall, nämlich aufgrund des Fraktionsbeschlusses der GDU-Fraktion zum Thema Lehrergewinnung, tätig geworden. Aus dieser Tatsache ergeben sich folgende Nachfragen, die sich nicht -wie in der Antwort auf die genannte kleine Anfrage (61121201 unterstellt wird- auf die CDU- Fraktion und ihre Beschlüsse beziehen, sondern ausschließlich auf das Agieren der Staatsregierung in diesem Zusammenhang:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Obwohl die Staatsregierung nicht verpflichtet ist, aufgrund von Fraktionsbeschlüssen tätig zu werden, hat sie dies in Bezug auf den o.g. Beschluss der CDU-Fraktion dennoch getan. Warum und aus welchen Gründen hat sich die Staatsregierung in diesem Fall zu einem Tätigwerden entschlossen? Die Aussage in Satz 1 der Frage trifft nicht zu. Die Staatsregierung hat vielmehr den Fraktionsbeschluss als Anregung begriffen. Dies geschah in eigener Zuständigkeit der Exekutive. l5 FreistaatSACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051/32t843- 201 8/1 91 90 Dresden, ?¡2 ¡larz ZO'tg Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Kann davon ausgegangen werden, dass in Bezug auf die zu o.g. kleiner Anfrage gegebene Antwort, dass ,,die staatsregierung größten wert auf den Meinungs- und lnformationsaustausch mit dem Landtag und seinen Fraktionen" legt, die Staatsregierung ohne rechtliche Verpflichtung und demzufolge freiwillig auch auf der Grundlage von Beschlüssen und Aufträgen anderer Fraktionen oder fraktionsloser Abgeordneter tätig wird? Nein. Frage 3: Wenn Frage 3 mit ,,ja" beantwortet wird, welche voraussetzungen sind von den Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten in diesem Fall zu erfüllen? Entfällt Frage 4: Wenn Frage 3 mit ,,nein" beantwortet wird, sieht die Staatsregierung in ihrem Tätigwerden aufgrund des Beschlusses der CDU-Fraktion eine Bevorteilung dieser Fraktion im Vergleich zu den anderen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten im Sächsischen Landtag? Nein. Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen N*\r- {Lrt-'.- Oliver Schenk Seite 2 von 2 2018-03-22T13:08:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes