STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12614 Thema: Mehrjährige Projektförderung - Nachfrage zu den Kleinen Anfragen in Drs. 6/890 sowie in Drs. 6/5890 der Abgeordneten Sarah Buddeberg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Sächsischen Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen CDU und SPD ist im Kapitel "Soziales" folgende Vereinbarung festgehalten: "Im Bereich des Sozialministeriums werden wir bis Ende 2016 die bestehenden Förderrichtlinien überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Ziel ist es, den Anteil der jährlichen Projektförderung zu senken und mehrjährige Förderungen als Regelförderung zu etablieren. Wir werden prüfen, inwieweit der für eine Förderung notwendige Eigenanteil der Träger verringert werden kann." ln der Drucksache 6/5890 schreibt die Staatsregierung "Derzeit findet die Überprüfung statt. [ ... ] Der Koalitionsvertrag sieht als Termin Ende 2016 vor."" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderrichtlinien wurden bisher geprüft oder ggf. in Folge der Überprüfung überarbeitet und welche konkreten Veränderungen haben sich ergeben? (Bitte aufgliedern nach bereits geprüft, überarbeitet und noch zu prüfen.) Für die Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag - Evaluierung der Förderung im Sozialbereich - wurden alle bestehenden Förderrichtlinien des SMS analysiert sowie Maßnahmen erörtert, die eine Erleichterung des Antragsverfahrens bewirken können. Zu diesen Maßnahmen gehören: - die Möglichkeit einer bis zu zweijährigen Projektlaufzeit, - die Einführung weiterer Stichtage für die Antragstellung sowie - ein zeitliches Vorziehen des Stichtags für Projekte, die am 1. Januar eines Jahres beginnen sollen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) 100-0141.51-18/253 Dresden, 29. März 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Darüber hinaus wurden die Förderrichtlinien hinsichtlich des erforderlichen Eigenmitleianteils geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Richtlinien in der Regel einen Fördersatz von 80 bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten ermöglichen und darüber hinaus Ausnahmeentscheidungen möglich sind. Es wurden Kriterien für die Ermittlung der Förderquote aufgestellt, die künftig Beachtung finden sollen. Frage 2: Welchen Zeitrahmen gibt sich die Staatsregierung, um die Überprüfung und Überarbeitung von Förderrichtlinien im Bereich des Sozialministeriums abzuschließen , sofern noch nicht geschehen? Die Überprüfung ist abgeschlossen. Im Ergebnis der Überprüfung wurden konkrete Förderprogramme vorgeschlagen, für die eine entsprechende Änderung des Verfahrens sinnvoll und durchsetzbar erscheint. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Vorschläge müssen jedoch erst in der Haushaltaufstellung 2019/20 geschaffen werden. Insbesondere sind die für eine mehrjährige Förderung notwendigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt zu verankern. Frage 3: Nach welchen Gesichtspunkten wurde die aus Frage 1 vorgenommene Prüfung und Überarbeitung durchgeführt sofern die Gesichtspunkte nach Antwort auf Frage 3 in der Drucksache 6/5890 geändert wurden? Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 in Drucksache 6/5890 verwiesen. Die Schwerpunkte der Prüfung lagen auf den im Koalitionsvertrag bestimmten Zielen: - Soweit möglich und sinnvoll, soll eine zweijährige Projektlaufzeit eingeführt werden. - Die Festlegung der Förderquote und die Höhe erforderlichen Eigenmittelanteile wurden kritisch geprüft. Frage 4: Bei wie vielen der bisher durchgeführten Prüfungen und Überarbeitungen wurde der Anteil der jährlichen Projektförderung gesenkt und eine mehrjährige Förderung als Regelförderung etabliert? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Eine abschließende Bilanz kann erst mit Verabschiedung des Haushalts getroffen werden. Frage 5: Welche bisherigen Ergebnisse der Überprüfung von Richtlinien im Bereich des Sozialministeriums liegen der Staatsregierung vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Parallel wurden im vergangenen Jahr mehrere Förderprogramme überarbeitet und Entwürfe für neue Förderrichtlinien zu Schwerpunkten (Ehrenamt, Heilberufe, medizinische Versorgung, Ältere Menschen) erarbeitet. ln diesen Entwürfen wurden die genannten Vorschläge bereits vorsorglich berücksichtigt. Seite 2 von 3 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die kommunalen Spitzenverbände, betroffenen Interessenvertretungen sowie der entsprechende Fachausschuss im Sächsischen Landtag hatten bereits die Möglichkeit zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen 0. IR/I;; Barbara Klepsch Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-04-03T07:13:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes