STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12617 Thema: Beendigung des Suchthilfe-Projektes Alkanti in Löbau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Laut Berichterstattung der Sächsischen Zeitung vom 13. und 26. Februar 2018 steht das Projekt Alkanti, ein Angebot für suchtkranke und suchtgefährdete Menschen, vor dem Aus. Dieses Arbeitsprojekt wurde 2013 in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter initiiert, um die Abstinenz zu festigen und die Teilnehmer auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben vorzubereiten. Die Einrichtung soll zum 31. Mai 2018 geschlossen werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gründe für die Beendigung des Suchthilfe-Projekts Alkanti sind der Staatsregierung bekannt? Das Projekt "Weg in ein suchtfreies Erwerbsleben" (kurz: WIESEL) ist ein vom Jobcenter des Landkreises Görlitz in Kooperation mit dem Gesundheitsamt des Landkreises initiiertes Projekt. Das Projekt umfasst 2 Ziele und Zielgruppen: a) Arbeitserprobung: Bei Personen mit einem sachlich begründeten Verdacht bzw. beim Nachweis eines suchtbedingten Vermittlungshemmnisses wird eine Arbeitserprobung zur Feststellung der Kontrollfähigkeit durchgeführt, die bis zu zwei Monate dauern kann. b) Stabilisierung: Bei Personen mit diagnostizierter Suchterkrankung und vorhandener Motivation zu dessen Bewältigung und Bereitschaft zur Inanspruchnahme notwendiger Behandlungen besteht eine positive Voraussetzung zur Stabilisierung und Heranführung an den 1. Arbeitsmarkt. Dabei werden diese Teilnehmer parallel durch die Suchtberatungsstelle betreut und behandelt. Diese Phase kann bis zu sechs Monaten dauern. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-18/263 Dresden, 27. März 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Das an vier Standorten im Landkreis durchgeführte Projekt war und ist erfolgreich, was sich u.a. in einer Reduktion der möglichen Teilnehmer an der Maßnahme ausdrückt. Bereits in der noch bis zum 31.05.2018 laufenden Projektphase hat sich die Teilnehmerzahl erheblich reduziert; die Auslastung im Projekt am Standort Löbau liegt im letzten halben Jahr bei ca. 50 Prozent. Freistaat SACHSEN Aufgrund der abnehmenden Teilnehmerzahlen hat sich das Jobcenter entschlossen, die Teilnehmerplätze in der Gesamtmaßnahme zu reduzieren, d.h., das Programm WIESEL wird im Landkreis Görlitz auch nach dem 31. Mai 2018 am Standort Görlitz beim gleichen Träger (Aikanti) weitergeführt, wobei die Teilnehmer aus dem gesamten Landkreisgebiet vom Jobcenter zugeteilt werden. Frage 2: Wird das Suchthilfe-Projekt Alkanti über Landesmittel finanziert bzw. mitfinanziert? Wenn ja, bitte die zugrunde liegende Förderrichtlinie und Höhe der Förderung angeben. Das Projekt WIESEL ist ein vom Jobcenter des Landkreises Görlitz ausgeschriebenes und finanziertes Projekt. Eine Förderung aus der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe des Landes erfolgt nicht. Darüber hinaus ist dem SMS auch keine andere Förderung des Projektes aus Landesmitteln bekannt. Frage 3: Ist eine Beantragung von Fördermitteln über den Einzelplan 08 Haushaltstitel 0805 684 56, Ziffer 5 "Beschäftigungs- und Arbeitsprojekte", grundsätzlich möglich? Nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe des Landes sind Projekte für suchtkranke Menschen u. a. als Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von suchtkranken Menschen am Arbeitsleben insbesondere in Zuverdienstprojekten förderfähig. Zielgruppe sind im Wesentlichen voll erwerbsgeminderte Personen im Sinne des SGB VI, für die eine Teilhabe am Arbeitsleben angestrebt wird (gesellschaftliche Anerkennung, Tagesstrukturierung, Schaffung von Kontaktmöglichkeiten). Insofern werden die Zuwendungsempfänger beauflagt, für jeden Teilnehmer einen Nachweis über die Zugehörigkeit zur Zielgruppe einzuholen durch eine Bestätigung des Sozialpsychiatrischen Dienstes des zuständigen Landkreises/der zuständigen Kreisfreien Stadt oder eine Negativerklärung der/des zuständigen Agentur für Arbeit/optierenden Kommune /Jobcenters einschließlich eines fachärztlichen Attests für Teilnehmer mit Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB 111. Mit der Negativerklärung wird festgestellt, dass vergleichbare Maßnahmen nach dem SGB II oder SGB 111 nicht gewährt werden können und insofern die Nachrangigkeit der Teilnahme im Zuverdienstprojekt gegenüber den Fördermöglichkeiten der Arbeitsverwaltung gewahrt bleibt. Frage 4: Inwiefern hat sich die Staatsregierung für den Erhalt des speziellen Angebots für suchtkranke Langzeitarbeitslose eingesetzt? Das Projekt WIESEL wird im Landkreis Görlitz weitergeführt, allerdings aufgrund der Verringerung der Teilnehmerzahlen nur am Standort Görlitz beim gleichen Träger (Aikanti), damit eine möglichst maximale Ausnutzung der vom Jobcenter finanzierten und zur Verfügung gestellten Teilnehmerplätze gewährleistet werden kann. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Das Jobcenter vermittelt dabei Teilnehmer aus dem gesamten Landkreisgebiet in die Maßnahme. Mit freundlichen Grüßen 0. t/1&: Barbara Klepsch Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-03-28T08:25:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes